- Über 415 Mio. Euro Bundesförderung für autonomes Fahren läuft
- Keine konkreten Zielmarken für autonome Fahrzeuge bis 2030 genannt
- Zu Smart Mobility Lab in der Lausitz hat der Bund keine Erkenntnisse
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6783 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat 2021 als eines der ersten Länder weltweit einen gesetzlichen Rahmen für autonome Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. Seitdem fördern mehrere Bundesressorts Forschung und Pilotprojekte. International haben Unternehmen wie Waymo (USA) bereits kommerzielle fahrerlose Robotaxi-Dienste in mehreren US-Städten etabliert und veröffentlichen regelmäßig Sicherheitsdaten zu Millionen von fahrerlosen Kilometern. Die AfD-Fraktion fragte mit BT-Drs. 21/6182 nach dem Stand der deutschen Forschungs-, Technologie- und Transferpolitik, um den internationalen Vergleich zu ermöglichen und mögliche Defizite zu benennen.
- 127,8 Mio. Euro — BMV-Förderrichtlinie ‚Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren‘ (Laufzeit bis 12/2026)
- 209,4 Mio. Euro — BMWE-Förderrichtlinie ‚DNS der zukunftsfähigen Mobilität‘ (Laufzeit bis 06/2027)
- 32,6 Mio. Euro — BMFTR-Projekt MILA.mobility für ÖPNV-Integration autonomer Fahrzeuge (08/2026–03/2030)
- 20 Mio. Euro — BMFTR-Richtlinie KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen (KIMM, 10/2026–12/2031)
- 25 Mio. Euro — Country2City-Bridge-Programme 1 und 2 im Rahmen des Deutschen Zentrums für Mobilität (Laufzeit bis 12/2027)
Im Detail
Die Bundesregierung misst dem autonomen Fahren eine erhebliche Bedeutung für die zukünftige industrielle Wertschöpfung in Deutschland bei. Diese Technologie stellt einen wesentlichen Innovations- und Wachstumstreiber dar und wird sowohl bestehende industrielle Wertschöpfungsketten transformieren als auch neue Wertschöpfungspotenziale erschließen.
— BT-Drs. 21/6783, Antwort zu Fragen 3–8, 14, 15 und 29
Über 415 Millionen Euro fließen aus laufenden Bundesprogrammen in die Erforschung und Entwicklung des autonomen Fahrens — verteilt auf das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Wirtschaftsministerium (BMWE) und das Forschungsministerium (BMFTR). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6783) vom 29. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die 44 Einzelfragen decken Themen von konkreten Zielmarken über den internationalen Technologievergleich bis hin zum geplanten Smart Mobility Lab in der sächsischen Lausitz ab.
Autonomes Fahren: Förderprogramme im Detail
Das größte Einzelprogramm ist die BMWE-Förderrichtlinie „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ mit einem Volumen von rund 209,4 Millionen Euro (Laufzeit bis Juni 2027). Das BMV stellt über seine Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ rund 127,8 Millionen Euro bereit (Laufzeit bis Ende 2026). Hinzu kommen zwei Country2City-Bridge-Programme im Rahmen des Deutschen Zentrums für Mobilität (DZM) mit zusammen rund 25 Millionen Euro sowie das BMFTR-Projekt MILA.mobility mit 32,6 Millionen Euro (2026–2030), das eine einheitliche Schnittstelle zwischen autonomen Fahrzeugen unterschiedlicher Hersteller und ÖPNV-Dispositionssystemen entwickeln soll.
An den Forschungsvorhaben sind Dutzende Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen beteiligt, darunter die Fraunhofer-Gesellschaft, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit sowie Technische Universitäten in München, Berlin, Dresden, Braunschweig, Hamburg und Dortmund.
Was gilt aktuell beim autonomen Fahren in Deutschland?
Deutschland hat mit dem Gesetz zum autonomen Fahren bereits einen der ersten nationalen Rechtsrahmen weltweit geschaffen, der den kommerziellen Betrieb fahrerloser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in definierten Betriebsbereichen erlaubt. Ergänzend gelten europäische UNECE-Vorschriften zur Cybersicherheit (UN-Regelung Nr. 155) und zu Software-Updates (UN-Regelung Nr. 156). Die Bundesregierung bewertet Deutschland laut Drucksache als „gut aufgestellt“ in Forschung und Entwicklung. Gleichzeitig räumt sie ein, dass deutsche Automobilhersteller weltweit eine Vorreiterrolle bei Autobahnpiloten eingenommen haben, während international — etwa durch den US-Dienst Waymo — bereits fahrerlose Taxiflotten im kommerziellen Betrieb laufen.
Konkrete Ziele bis 2030: Verweise statt Zahlen
Auf die Kernfragen der AfD-Fraktion nach konkreten quantitativen Zielmarken — also welcher Anteil autonomer Fahrzeuge bis 2030 im ÖPNV, in der Logistik und im Individualverkehr angestrebt wird — verweist die Bundesregierung ausschließlich auf die Strategie „Die Zukunft fährt autonom“ sowie auf eine frühere Parlamentsantwort (BT-Drs. 21/4114). Eigene neue Zielmarken oder Meilensteine nennt sie nicht. Ähnlich verhält es sich bei der Frage nach regulatorischen Hindernissen und notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen für Fragen 31 bis 34.
Zur Frage nach Patentanmeldungen und Unternehmensgründungen aus dem Bereich autonomes Fahren erklärt die Bundesregierung schlicht: „Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.“ Für ein Technologiefeld, in das der Staat hunderte Millionen Euro investiert, ist das eine bemerkenswerte Lücke im Monitoring. Thematisch eng verwandt ist auch die Frage nach gesellschaftlicher Akzeptanz: Begleitforschungsergebnisse liegen nach Angaben der Bundesregierung ebenfalls noch nicht vor. Wer sich für die digitale Dimension dieser Infrastruktur interessiert, findet bei KI-Grenzschutz: AfD fordert 100 Mio. Euro für digitale Grenzsicherung einen verwandten Förderansatz.
Smart Mobility Lab in der Lausitz: Bund ohne Informationen
Zehn der 44 Fragen betreffen das geplante Smart Mobility Lab in Schwarzkollm bei Hoyerswerda — ein Forschungszentrum für autonome Mobilität, Robotik und autonome Flugsysteme, das als Strukturprojekt für die vom Kohleausstieg betroffene Lausitz-Region vorgesehen ist. Auf alle zehn Fragen — von Planungsstand und Fördervolumen über Nutzungsberechtigte bis hin zu erwarteten Wertschöpfungseffekten — antwortet die Bundesregierung einheitlich: „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.“ Damit bleibt unklar, ob und in welcher Höhe Bundesmittel in dieses Projekt fließen und welchen strukturpolitischen Beitrag es leisten soll.
Europäische Kooperation: 17 Staaten unterzeichnen Absichtserklärung
Auf europäischer Ebene hat Deutschland am 8. Juni 2026 am Rande des EU-Verkehrsministerrats in Luxemburg gemeinsam mit 16 weiteren Mitgliedstaaten eine Absichtserklärung zur besseren Koordinierung autonomer Fahrzeuge im regulären Verkehr unterzeichnet. Die Initiative geht auf den „Industrial Action Plan for the European automotive sector“ der EU-Kommission zurück. Daneben unterstützt die Bundesregierung die europäische Partnerschaft CCAM (Connected, Cooperative and Automated Mobility) im Rahmen von Horizon Europe sowie das IPCEI-AI, in dem das Wirtschaftsministerium die deutschen und europäischen Aktivitäten koordiniert. Das passt zum breiteren Bild der KI-Standortdebatte in Europa, die auch den Verkehrssektor einschließt.
Zur Frage, ob autonome Fahrzeuge künftig durch staatliche Stellen ferngesteuert oder gestoppt werden können sollen — etwa zur Gefahrenabwehr — antwortet die Bundesregierung eindeutig mit „Nein“. Geplante Regelungen für einen behördlichen Durchgriff auf autonome Systeme gibt es demnach nicht. Aktuelle Entwicklungen rund um digitale Infrastruktur und öffentliche Sicherheit sind auch im Verfassungsschutzbericht 2025 dokumentiert.
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Betroffen sind die deutsche Automobilindustrie, Zulieferer, Softwareunternehmen und Halbleiterhersteller, die in diesem Technologiefeld aktiv sind. Mittelbar betroffen sind auch ÖPNV-Nutzer, Pendler und Menschen in ländlichen Regionen, für die autonome On-Demand-Shuttle-Dienste perspektivisch eine Mobilitätsoption darstellen könnten. Zudem sind Forschungseinrichtungen und Hochschulen in ganz Deutschland über die laufenden Förderprogramme eingebunden.
Bei mehreren zentralen Fragen — darunter konkrete Zielmarken bis 2030, regulatorische Hindernisse und das Smart Mobility Lab in Schwarzkollm — verweist die Bundesregierung pauschal auf frühere Anfragen (BT-Drs. 21/4114) oder erklärt, keine Erkenntnisse zu haben. Zur Zahl von Patentanmeldungen und Ausgründungen im Bereich autonomes Fahren teilt die Bundesregierung explizit mit, dass ihr diesbezüglich keine Daten vorliegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 29.06.2026) Während Waymo Milliarden Kilometer fährt: Wo bleibt Deutschland? →
- Autonomes Fahren (Level 4/5)
- Fahrzeuge, die ohne menschliche Eingriffe fahren können. Level 4 ist auf bestimmte Gebiete oder Situationen beschränkt, Level 5 bedeutet vollständige Fahrerlosigkeit unter allen Bedingungen.
- IPCEI-AI
- Important Project of Common European Interest — Artificial Intelligence: Ein EU-gefördertes Gemeinschaftsprojekt zur Stärkung europäischer KI-Kapazitäten, koordiniert vom Bundeswirtschaftsministerium.
- Technologietransfer
- Die Übertragung von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in marktfähige Produkte und industrielle Anwendungen.
Wie viel Geld gibt der Bund für autonomes Fahren aus?
Laut BT-Drs. 21/6783 laufen Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von über 415 Millionen Euro — verteilt auf das Bundesministerium für Verkehr, das Wirtschaftsministerium und das Forschungsministerium.
Hat Deutschland konkrete Ziele für autonome Fahrzeuge bis 2030?
Die Bundesregierung nennt keine quantitativen Zielmarken und verweist stattdessen auf die bestehende Strategie 'Die Zukunft fährt autonom' sowie frühere Parlamentsantworten.
Plant die Bundesregierung, Behörden die Fernsteuerung autonomer Fahrzeuge zu erlauben?
Nein. Die Bundesregierung antwortet auf die entsprechende Frage klar mit 'Nein' — es sind keine Regelungen für eine staatliche Übernahme autonomer Fahrzeuge geplant.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6783 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































