- 100 Millionen Euro Pilotbudget für KI-gestützte Grenzsicherung geplant
- Drohnen, Wärmebildsensorik und biometrischer Abgleich an Grenzabschnitten vorgesehen
- Automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung sollen ausgeschlossen bleiben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6822 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Antrag nimmt Bezug auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 09.03.2026, der Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und zum biometrischen Abgleich in der Polizeiarbeit vorsieht. Zudem verweist er auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/4923), aus der laut Antrag hervorgeht, dass entsprechende Technologien zwar geprüft werden, jedoch kein strategisch kohärentes Gesamtkonzept für den Grenzschutz existiert. Die Diskussion über den Einsatz von KI im Sicherheitsbereich wird auch auf EU-Ebene durch den AI Act gerahmt, der bestimmte biometrische Fernüberwachungssysteme reguliert.
- 100 Millionen Euro — Finanzierungsrahmen für die Pilotphase des geplanten Konzepts ‚Digitaler Grenzschutz Deutschland‘
- 9 Maßnahmenpunkte — umfasst der Forderungskatalog des Antrags, von Sensorik bis zum Gesetzentwurf
- 09.03.2026 — Datum des Referentenentwurfs des BMI zu digitalen Ermittlungsbefugnissen, auf den der Antrag Bezug nimmt
Im Detail
Das Konzept verbindet technologische Innovation, operative Effizienz und rechtsstaatliche Einhegung zu einem kohärenten und umsetzbaren Ansatz zur Sicherung der deutschen Staatsgrenzen.
— Begründung BT-Drs. 21/6822
Wärmebildsensoren an Grenzabschnitten, Drohnen über bekannten Schleusungsrouten und ein KI-gestütztes Lagezentrum für die Bundespolizei: Die AfD-Fraktion hat am 01.07.2026 einen umfangreichen Antrag (BT-Drs. 21/6822) in den Deutschen Bundestag eingebracht, der den Aufbau eines vollständig digitalisierten Grenzschutzsystems fordert. Für eine Pilotphase soll ein eigener Haushaltstitel mit bis zu 100 Millionen Euro eingerichtet werden.
KI-Grenzschutz: Was der Antrag konkret fordert
Der Antrag sieht ein dreistufiges Modell vor, das die AfD unter dem Namen „Digitaler Grenzschutz Deutschland (DGD)“ zusammenfasst. Auf der ersten Ebene sollen Wärmebild- und Infrarotsensoren, Bodensensoren sowie KI-gestützte Videosysteme grenzüberschreitende Bewegungen erkennen. Auf der zweiten Ebene soll die Bundespolizei ein zentrales Grenzlage- und Analysezentrum aufbauen, das Sensordaten, polizeiliche Erkenntnisse und migrationsrechtliche Daten zusammenführt. Die dritte Ebene betrifft die operative Einsatzsteuerung: Mobile Einsatzkräfte sollen anhand eines KI-generierten Lagebilds flexibel zu Brennpunkten gelenkt werden.
Ergänzend fordert der Antrag den konsequenten Einsatz biometrischer Verfahren zur Identitätsfeststellung, einschließlich des Abgleichs mit Sicherheits- und Fahndungsdatenbanken. Außerdem soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Einsatz von KI im Grenzschutz rechtssicher regelt.
Rechtsstaatliche Grenzen ausdrücklich betont
Der Antrag enthält mehrere ausdrückliche Einschränkungen: Automatisierte Entscheidungen mit unmittelbarer Rechtswirkung — etwa automatische Zurückweisungen — sind laut Drucksache ausgeschlossen. Eine flächendeckende oder anlasslose Überwachung der Bevölkerung soll ebenfalls nicht stattfinden. Der Einsatz soll strikt anlassbezogen und auf den Grenzraum beschränkt bleiben. Das bestehende Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) wird laut Antrag nicht ersetzt, sondern funktional ergänzt.
Was gilt aktuell?
Derzeit verfügt die Bundespolizei über keine einheitliche, KI-gestützte Grenzschutzarchitektur. Einzelne Technologien wie Drohnen werden bereits erprobt, ein strategisch kohärentes Gesamtkonzept fehlt jedoch — das bestätigt laut Antrag auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/4923. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 09.03.2026 sieht zwar Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und zum biometrischen Abgleich in der Polizeiarbeit vor, ein spezifisches Grenzschutzkonzept ist darin jedoch nicht enthalten. Parallel dazu diskutiert die EU im Rahmen des AI Act, welche biometrischen Überwachungssysteme an Grenzen zulässig sind — ein Rahmen, in den nationale Konzepte eingebettet werden müssten.
Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag mit drei strukturellen Problemen: anhaltenden Lücken im EU-Außengrenzschutz, der Professionalisierung von Schleusernetzwerken sowie einer unzureichenden Verknüpfung vorhandener Daten bei Sicherheitsbehörden. Aus Sicht der Fraktion erfordern diese Defizite einen nationalen Handlungsrahmen, der europäische Maßnahmen ergänzt und bei deren Versagen eigenständig wirksam wird. Dafür soll auch ein nationaler Fallback-Mechanismus geschaffen werden, der Deutschland eigenständiges Handeln ermöglicht, wenn europäische Grenzschutzsysteme nicht funktionieren.
Technologisch setzt der Antrag auf nationale und europäische Lösungen, um Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu vermeiden — ein Aspekt, der auch in der Debatte über China-Abhängigkeit in der deutschen Technologiepolitik eine Rolle spielt. Die Frage, wie KI-Systeme in sicherheitsrelevanten Bereichen rechtlich eingehegt werden, berührt zugleich Themen wie IT-Sicherheit im Bundeshaushalt und die Frage nach verfügbaren Haushaltsmitteln.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 von den Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie weiteren 34 Abgeordneten unterzeichnet und am 01.07.2026 als Drucksache 21/6822 veröffentlicht. Er liegt dem Bundestag zur Beratung vor; eine Ausschusszuweisung und Abstimmung im Plenum stehen noch aus.
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Direkt betroffen von dem geplanten System wäre die Bundespolizei, die als Betreiberin des neuen Grenzlage- und Analysezentrums vorgesehen ist. Indirekt betroffen sind alle Menschen, die Deutschlands Außengrenzen passieren, sowie Bewohner von Grenzregionen, in denen Sensoren und Drohnen eingesetzt werden sollen.
Berlin, 26. Juni 2026. Die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) wird einen starken Einfluss auf das Leben von Millionen Bürgern haben. Zur Aussprache im Bundestag über den Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6650), die EUDI-Wallet nicht einzuführen, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Ebenberger, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung: „Während die SPD-Fraktion erst gar… …
Berlin, 24. Juni 2026. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses, sieht durch das Scheitern des F126-Projekts die Kritik der AfD-Fraktion bestätigt. Bereits im Jahr 2020 warnte die AfD-Fraktion vor der Vergabe des größten Marineprojekts der Bundesrepublik an die niederländische Werft Damen Naval. Die damalige Bundesregierung ignorierte diese Warnungen. Heute… …
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Der Antrag (BT-Drs. 21/6822) wurde am 01.07.2026 eingebracht und steht zur Ausschusszuweisung und ersten Lesung im Bundestag an. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen — voraussichtlich dem Innenausschuss — folgt die abschließende Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages.
- GASIM
- Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration — eine behördenübergreifende Einrichtung zur Lagebeobachtung und Koordinierung bei irregulärer Migration.
- Biometrischer Abgleich
- Automatisierter Vergleich körperlicher Merkmale (z.B. Gesicht, Fingerabdruck) mit gespeicherten Daten in Sicherheitsdatenbanken zur Identitätsfeststellung.
- Föderierte Datenverarbeitung
- Ein Ansatz, bei dem Daten dezentral bei verschiedenen Behörden verbleiben und nur im rechtlich zulässigen Rahmen zusammengeführt werden.
Was ist das Konzept 'Digitaler Grenzschutz Deutschland'?
Es handelt sich um ein von der AfD beantragtes dreistufiges Modell aus technischer Grenzerkennung, KI-gestützter Datenauswertung und operativer Einsatzsteuerung der Bundespolizei.
Wie viel Geld soll der KI-Grenzschutz kosten?
Laut Antrag soll für die Pilotphase ein Haushaltstitel mit bis zu 100 Millionen Euro eingerichtet werden. Die weitere Finanzierung hängt von den Ergebnissen der Pilotphase ab.
Werden mit dem System auch Bürger überwacht?
Laut Antrag ist eine flächendeckende oder anlasslose Überwachung der Bevölkerung ausdrücklich ausgeschlossen. Der Einsatz soll strikt auf den Grenzraum beschränkt bleiben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6822 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































