- Amt des Geheimdienstbeauftragten verursacht keine zusätzlichen Personalkosten
- BND-Gesetz-Reform befindet sich in der Frühkoordinierung
- Frage zu Auslandsdienst-Kontakten aus Staatswohl-Gründen verweigert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6784 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes geht auf einen Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 3. Mai 1989 zurück, zuletzt geändert am 12. März 2018. Es dient der Koordinierung von BND, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischem Abschirmdienst (BAMAD). In der 21. Wahlperiode nimmt der Chef des Bundeskanzleramtes diese Funktion wahr. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist eine grundlegende verfassungskonforme Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes vorgesehen (S. 85, Zeile 2651 ff.).
- 0 Euro — Zusätzliche Personal- oder Haushaltsmittel für das Amt des Geheimdienstbeauftragten (kostenneutral).
- 1.478,25 Euro — Reisekosten für den Antrittsbesuch beim BAMAD in Köln am 24. Oktober 2025.
- 1.403,90 Euro — Reisekosten für den Antrittsbesuch beim BfV in Köln am 13. März 2026.
- 27 — Beauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung laut Liste des BMI im Juli 2025 (2024 waren es noch 45).
- Wöchentlich — Takt der ND-Lagebesprechungen im Bundeskanzleramt unter Vorsitz des Beauftragten.
Im Detail
Die Aufgabe des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes wird vom Chef des Bundeskanzleramtes kostenneutral ausgeübt, es stehen keine zusätzlichen Personal- oder Haushaltsmittel zur Verfügung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6784, Antwort zu Frage 1
Deutschland hält einen Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes — ein Koordinationsamt, das BND, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) zusammenführt. Auf 20 detaillierte Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6492) hat das Bundeskanzleramt am 29. Juni 2026 geantwortet. Das Ergebnis ist nüchtern: Das Amt verursacht keine Zusatzkosten, keine externen Berater wurden beauftragt, und eine Frage blieb aus Sicherheitsgründen gänzlich unbeantwortet.
Beauftragter für Nachrichtendienste: Amt ohne eigenes Budget
Laut BT-Drs. 21/6784 übt der Chef des Bundeskanzleramtes die Funktion des Geheimdienstbeauftragten kostenneutral aus. Es stehen weder zusätzliche Planstellen noch separate Haushaltsmittel zur Verfügung. Externe Dienstleister wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode nicht beauftragt, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit entstanden nicht, und der Beauftragte unterhält keine eigenen Social-Media-Kanäle. Der Beauftragter für Nachrichtendienste ist damit — zumindest nach außen sichtbar — eine schlanke Koordinierungsrolle ohne eigenen Verwaltungsapparat.
Dienstreisen und Antrittsbesuche
Im ersten Legislaturjahr absolvierte der Beauftragte für Nachrichtendienste fünf dokumentierte Termine: den Antrittsbesuch beim BND in Berlin am 30. Juni 2025 (keine gesondert ausweisbaren Kosten), die Amtsübergabe des BND-Präsidenten am 11. September 2025 (ebenfalls kostenneutral), den Antrittsbesuch beim BAMAD in Köln am 24. Oktober 2025 (1.478,25 Euro), die Münchner Sicherheitskonferenz am 13. Februar 2026 (keine zusätzlichen Kosten, da Teilnahme über Stiftungsratsmandat des Bundeskanzleramtschefs) sowie den Antrittsbesuch beim BfV in Köln am 13. März 2026 (1.403,90 Euro). Die Gesamtkosten der ausweisbaren Dienstreisen betragen damit knapp 2.900 Euro. Hinzu kamen drei sicherheitspolitische Konferenzen: die Münchner Sicherheitskonferenz 2026, die Tagung „Cecilienhof“ der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie ein sicherheitspolitisches Gespräch der Bundesakademie für Sicherheitspolitik.
Wöchentliche Lagebesprechungen mit BND, BfV und BAMAD
Zum operativen Kern gehört die wöchentlich tagende ND-Lage im Bundeskanzleramt, der der Beauftragte für Nachrichtendienste vorsitzt. Daneben erhält er regelmäßig und anlassbezogen Berichte der drei Dienste. Beanstandungen, Prüfaufträge oder Handlungsempfehlungen gegenüber BND, BfV oder BAMAD hat er im ersten Legislaturjahr laut Bundesregierung nicht ausgesprochen. Strategiepapiere oder öffentliche Berichte wurden nicht erstellt.
BND-Reform in der Frühkoordinierung
Das politisch bedeutsamste Signal in der Antwort: Das Bundeskanzleramt hat bereits einen ersten Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes erarbeitet, der sich laut Drucksache derzeit in der Frühkoordinierung befindet. Hintergrund ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der eine grundlegende, verfassungskonforme und systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes vorsieht (Koalitionsvertrag 21. Legislaturperiode, S. 85, Zeile 2651 ff.). Eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten ist gesetzlich nicht vorgesehen — weder das Bundesministergesetz (BMinG) noch das Parlamentarische Staatssekretärsgesetz (ParlStG) sehen entsprechende Prüfmechanismen vor.
Eine Frage bleibt geheim
Frage 3 — ob und wie oft der Beauftragte für Nachrichtendienste Vertreter ausländischer Geheimdienste getroffen hat — ließ die Bundesregierung vollständig unbeantwortet. Zur Begründung erklärt sie, die Informationen berührten das Staatswohl in besonders hohem Maße. Selbst eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Bundestages reiche nicht aus, um die Sensibilität der Daten ausreichend zu schützen. Das Bekanntwerden könnte ausländischen Partnern gegenüber Vertrauen kosten und Informationslücken erzeugen, die den gesetzlichen Auftrag der Nachrichtendienste beeinträchtigen würden. Ob und in welchem Umfang internationale Geheimdienstkontakte stattfanden, bleibt damit parlamentarisch unkontrolliert — zumindest öffentlich.
Der Verfassungsschutzbericht 2025 zeichnet das Lagebild, auf das sich der Beauftragte für Nachrichtendienste in seiner Koordinierungsarbeit stützt. Im breiteren Kontext der Sicherheitspolitik ist auch die Frage relevant, wie staatliche Strukturen gesteuert und transparent gemacht werden — ein Thema, das zuletzt etwa beim KI-Grenzschutz diskutiert wurde.
Weiterlesen:
- Verfassungsschutzbericht: Sicherheit stärken
- KI-Grenzschutz: AfD fordert 100 Mio. Euro für digitale Grenzsicherung
- Bundesregierung gibt Millionen für Asylverfahrensberatung aus, ohne Wirksamkeit belegen zu können
Das Thema betrifft in erster Linie die parlamentarische Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste BND, BfV und BAMAD sowie deren internationale Zusammenarbeit. Mittelbar sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, da die Nachrichtendienste für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands zuständig sind.
Die Bundesregierung hat 19 von 20 Fragen beantwortet. Die Frage 3 zu Treffen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste wurde vollständig verweigert — mit der Begründung, die Informationen berührten das Staatswohl in besonders hohem Maße und könnten selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 29.06.2026) Nachrichtendienstbeauftragter: 20 Fragen zur Bilanz nach einem Jahr →
- Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes
- Ein Koordinationsamt im Bundeskanzleramt, das die Zusammenarbeit von BND, Verfassungsschutz und MAD abstimmt. Derzeit vom Chef des Bundeskanzleramtes kostenneutral ausgeübt.
- Frühkoordinierung
- Erste interne Abstimmungsphase eines Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung, bevor er formal in die Ressortabstimmung oder die Kabinettsbefassung geht.
- Staatswohl-Vorbehalt
- Rechtsgrundlage, auf die sich die Bundesregierung beruft, wenn das parlamentarische Informationsrecht hinter geheimhaltungsbedürftigen Sicherheitsinteressen zurückstehen muss.
Kostet der Geheimdienstbeauftragte extra?
Nein. Laut Bundesregierung wird das Amt kostenneutral vom Chef des Bundeskanzleramtes ausgeübt — ohne zusätzliche Personal- oder Haushaltsmittel.
Was plant die Bundesregierung beim BND-Gesetz?
Das Bundeskanzleramt hat einen ersten Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes erstellt, der sich derzeit in der Frühkoordinierung befindet.
Warum blieb eine Frage unbeantwortet?
Die Frage zu Treffen mit ausländischen Nachrichtendiensten verweigerte die Bundesregierung, weil eine Offenlegung die Sicherheitsinteressen Deutschlands und die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit Partnern gefährden würde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6784 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































