- 10 Petitionen zu Bürgergeld, Steuern und Jugendstrafrecht geprüft
- 1 Petition erfolgreich: Anliegen wurde entsprochen
- 9 weitere Petitionsverfahren werden abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7958 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit Anliegen, Beschwerden oder Reformvorschlägen an den Bundestag wenden. Die Ergebnisse der Beratungen werden in regelmäßigen Abständen in Sammelübersichten zusammengefasst und dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Die Sammelübersicht 308 (BT-Drs. 21/7958) enthält Beschlüsse des Ausschusses vom 9. September 2026 und umfasst 10 Petitionen aus verschiedenen Themenbereichen.
Im Detail
Das Petitionsverfahren abzuschließen – weil dem Anliegen entsprochen worden ist –
— BT-Drs. 21/7958, Beschlussempfehlung 1
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9. September 2026 die Sammelübersicht 308 (BT-Drs. 21/7958) verabschiedet. Darin fasst der Ausschuss seine Beschlüsse zu insgesamt 10 Petitionen zusammen und empfiehlt dem Bundestag, die entsprechenden Verfahren abzuschließen. Die Beschlüsse wurden in der Sitzung des Petitionsausschusses nach Protokoll Nr. 21/36 gefasst.
Petitionsausschuss: Eine Petition erfolgreich abgeschlossen
Von den 10 behandelten Petitionen erhielt eine besonders positive Bewertung: Eine Eingabe aus Reichertshausen (Aktenzeichen Pet 4-20-11-8942-025762) zum Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bürgergeld (SGB II) wird abgeschlossen, weil dem Anliegen des Petenten nach Einschätzung des Ausschusses bereits entsprochen worden ist. Das bedeutet, das vorgebrachte Ziel wurde erreicht – etwa durch eine Gesetzesänderung oder eine behördliche Entscheidung im Sinne des Petenten.
Neun weitere Petitionen werden abgeschlossen
Die übrigen neun Petitionen (Beschlussempfehlung 2) werden ohne inhaltliche Entsprechung abgeschlossen. Die Themen dieser Eingaben spiegeln ein breites Spektrum politischer Anliegen wider:
Gleich vier Petitionen stammen aus Balingen (72336) und betreffen die Bereiche Gas, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen sowie Haushaltsführung des Bundes. Eine weitere Eingabe aus Wietzendorf befasst sich mit Außenpolitik, eine aus Homburg mit der Bundesregierung allgemein. Eine Petition aus Tecklenburg zum Thema Einkommensteuer sowie zwei Petitionen aus München und Heidenheim an der Brenz zum Jugendstrafrecht runden die Sammelübersicht ab.
Was gilt beim Petitionsrecht?
Jede Person hat das verfassungsmäßige Recht, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten (Art. 17 GG). Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt eine Empfehlung ab, die das Plenum des Bundestages dann förmlich annimmt. Ein Abschluss ohne Entsprechung bedeutet, dass das Anliegen zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht als politisch umsetzbar oder zuständigkeitshalber bearbeitet eingestuft wurde. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten über das Ergebnis eine Benachrichtigung.
Der Überblick über die Drucksachen vom 9. September 2026 zeigt, dass der Petitionsausschuss an diesem Tag mehrere Sammelübersichten vorlegte. Das Petitionsverfahren ist ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Demokratie, über das Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss auf gesetzgeberische und administrative Vorgänge nehmen können – auch wenn nicht jedes Anliegen Erfolg hat.
Thematisch berührt die Sammelübersicht 308 unter anderem das Bürgergeld, das seit 2023 das frühere Arbeitslosengeld II ersetzt und seither Gegenstand zahlreicher politischer Debatten und Petitionen ist. Auch Fragen zur Arbeit und sozialen Teilhabe bewegen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig dazu, den Petitionsweg zu nutzen.
Weiterlesen:
Betroffen sind die Einsenderinnen und Einsender der 10 aufgeführten Petitionen aus Orten wie Balingen, München, Tecklenburg, Reichertshausen, Wietzendorf, Homburg und Heidenheim an der Brenz. Die Themen reichen von Bürgergeld über Einkommensteuer und Gaswirtschaft bis zu Jugendstrafrecht und Haushaltspolitik.
Beschlusspapiere Klausur der SPD-Bundestagsfraktion am 03./04. September 2026 Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf ihrer heutigen Klausursitzung folgende Beschlüsse gefasst: Wirtschaftliche Abhängigkeiten reduzieren, Klimaanpassung vorantreiben Damit Fortschritt bei allen ankommt: gute Arbeit im KI-Zeitalter Beide Beschlusspapiere finden Sie auch hier. Zum Seitenanfang …
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 9. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Beschlussempfehlungen steht noch bevor.
- Petitionsausschuss
- Ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages, der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern entgegennimmt, prüft und Beschlussempfehlungen an das Plenum vorlegt.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer abschließend beratener Petitionen, die der Petitionsausschuss gebündelt dem Bundestag zur Abstimmung empfiehlt.
- Bürgergeld (SGB II)
- Staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, seit 2023 Nachfolger des früheren Arbeitslosengeldes II (Hartz IV).
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt diese dem Bundestag als Beschlussempfehlung zur Abstimmung vor.
Was bedeutet 'Abschluss, weil dem Anliegen entsprochen wurde'?
Der Ausschuss stellt fest, dass das in der Petition geforderte Ziel bereits erreicht wurde – etwa durch eine Gesetzesänderung oder eine Verwaltungsentscheidung – und das Verfahren daher erfolgreich beendet werden kann.
Was passiert nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses?
Der Bundestag stimmt im Plenum über die Beschlussempfehlung ab. Wird sie angenommen, sind die Petitionsverfahren offiziell abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7958 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































