- Rentenniveau soll in zwei Schritten auf 53 Prozent steigen
- Bürgerversicherung würde alle privat Versicherten integrieren
- Beitragsbemessungsgrenze soll auf 15.000 Euro monatlich steigen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7970 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die deutschen Sozialversicherungssysteme stehen seit Jahren unter Finanzierungsdruck: Steigende Beitragssätze in der GKV und Pflegeversicherung, ein sinkendes Rentenniveau sowie wachsende Eigenanteile in der Pflege belasten Versicherte und Leistungsempfänger. Parallel dazu hat der Bundestag im Rahmen des Sondervermögens Bundeswehr und des Haushalts 2026 erhebliche Mittel für Rüstungsausgaben freigegeben. Die Fraktion Die Linke sieht darin eine politische Fehlpriorität und legt mit BT-Drs. 21/7970 ein Gesamtkonzept für eine solidarischere Sozialstaatsfinanzierung vor.
- 15.000 Euro — Auf diesen monatlichen Bruttobetrag soll die Beitragsbemessungsgrenze in GKV und Pflegeversicherung unverzüglich angehoben werden.
- 53 Prozent — Angestrebtes Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern), in zwei Schritten zu erreichen.
- 60 Prozent — Bis zu diesem Anteil am Gesamtbeitragssatz zur Rentenversicherung soll die schrittweise Beitragserhöhung ausschließlich den Arbeitgeber treffen.
- 130 Euro — Pauschale monatliche Erhöhung des ambulanten Leistungsanspruchs in der Pflege bis zur genauen Festsetzung der Pflegevollversicherung.
- 26 Millionen Euro — Erbschaftssteuerbefreiungen oberhalb dieser Grenze sollen abgeschafft werden (Verschonungsbedarfsprüfung).
Im Detail
Die Krise unseres Sozialstaats ist keine Krise der Solidarität. Was stattdessen bröckelt, sind seine tragenden Säulen: gute Arbeitsbedingungen, eine gerechte Finanzierung und eine starke öffentliche Daseinsvorsorge.
— Begründung BT-Drs. 21/7970, Fraktion Die Linke
Das deutsche Sozialversicherungssystem steht im Zentrum eines weitreichenden Reformantrags der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7970, eingebracht am 10. September 2026). Das Dokument enthält eine umfangreiche Forderungsliste, die das Solidarprinzip in GKV, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung grundlegend neu gestalten soll.
Bürgerversicherung: Alle zahlen, alle profitieren
Der Kernpunkt des Antrags ist die Einführung einer Bürgerversicherung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze soll sofort auf 15.000 Euro monatliches Bruttoeinkommen steigen — perspektivisch soll sie ganz entfallen. Beiträge werden künftig nicht nur auf Arbeitseinkommen und Renten erhoben, sondern auch auf Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags bleiben beitragsfrei. Die private Krankenversicherung soll auf Zusatzversicherungen für medizinisch nicht notwendige Leistungen beschränkt werden; alle bislang privat Versicherten wären zu einem Stichtag in die GKV zu überführen.
Rentenniveau: Ziel 53 Prozent
Das Solidarprinzip erstreckt sich laut Antrag auch auf die gesetzliche Rentenversicherung. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) soll in zwei Schritten auf 53 Prozent angehoben und dauerhaft stabilisiert werden. Gleichzeitig fordert Die Linke den Umbau zur Erwerbstätigenversicherung: Alle Erwerbstätigen — also auch Bundestagsabgeordnete, Selbstständige und Beamte — sollen Rentenbeiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung soll schrittweise verdoppelt werden. Beitragserhöhungen sollen ausschließlich über den Arbeitgeberanteil erfolgen, bis dieser 60 Prozent des Gesamtbeitragssatzes trägt. Für Rentenansprüche oberhalb von 90 Entgeltpunkten sieht der Antrag eine dauerhafte Abflachung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen vor.
Pflegevollversicherung ohne Eigenanteile
In der Pflege soll die bestehende Teilleistungsversicherung durch eine Pflegevollversicherung ersetzt werden: Die tatsächlichen pflegebedingten Kosten in stationären und ambulanten Settings werden vollständig von der Versicherung getragen. Bis zur genauen Festsetzung erhöht sich der ambulante Leistungsanspruch um pauschal 130 Euro monatlich; zusätzlich erhalten ambulant versorgte Pflegebedürftige einen weiteren Pauschalbetrag von 100 Euro pro Monat zur individuellen Fallsteuerung. Pflegebedürftige tragen dann nur noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Pflegende Angehörige sollen durch höhere Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeversicherung und eine finanzielle Vergütung gestärkt werden.
Was gilt aktuell?
Derzeit existiert in Deutschland ein Zwei-Säulen-System: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nimmt den Großteil der Bevölkerung auf; Gutverdiener und Beamte können sich privat versichern. Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV liegt 2026 deutlich unterhalb der von der Linken geforderten 15.000 Euro. Das Rentenniveau sinkt seit Jahren und liegt gegenwärtig spürbar unter 53 Prozent. In der Pflege zahlen stationär versorgte Menschen erhebliche Eigenanteile, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Beamte, Selbstständige und Abgeordnete zahlen bislang keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da sie eigene Versorgungssysteme haben.
Finanzierung: Schuldenbremse abschaffen, Vermögensteuer reaktivieren
Zur Gegenfinanzierung fordert der Antrag die Abschaffung der Schuldenbremse, die Wiedererhebung der Vermögensteuer als Millionärssteuer sowie die Beseitigung von Erbschaftsteuerbefreiungen für Erbschaften über 26 Millionen Euro. Die Gewerbesteuer soll zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt und der Mindesthebesatz auf 350 Punkte angehoben werden. Kommunale Altschulden sollen zur Hälfte vom Bund übernommen werden.
Weitere Forderungen: Bürgergeld, Kita, Kindergrundsicherung
Der Antrag umfasst auch die Reform des Bürgergelds: Sanktionen sollen ersatzlos gestrichen, Regelsätze ohne absenkende Rechenschritte ermittelt werden. Für Kinder und Jugendliche fordert Die Linke eine Kindergrundsicherung, höheres Elterngeld sowie ein Kitaqualitätsgesetz mit Abschaffung der Kitagebühren. Ein Sondervermögen soll den Investitionsstau in Kitas und Jugendeinrichtungen auflösen. Zum Thema Bundeswehrinvestitionen und Schuldenbremse gibt es auf drucksachlich.de eine gesonderte Einordnung.
Die Drucksache trägt das Datum 4. September 2026 (Unterzeichnung) und wurde am 10. September 2026 veröffentlicht. Sie ist als Vorabfassung gekennzeichnet und wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ausschusszuweisung und Plenardebatte stehen noch aus. Hintergründe zur aktuellen politischen Debatte fasst der tagesaktuelle Überblick Das bewegt Deutschland — 10.09.2026 zusammen.
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Direkt betroffen wären alle rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten sowie privat Versicherte, die laut Antrag in die GKV überführt werden sollen. Rentner, Pflegebedürftige, Arbeitslose, Familien mit Kindern und pflegende Angehörige stehen ebenfalls im Mittelpunkt des Antrags. Beamte und Selbstständige wären durch den geplanten Umbau zur Erwerbstätigenversicherung erstmals zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen verpflichtet.
Der Antrag wurde am 10. September 2026 in den Bundestag eingebracht und steht zur Ausschusszuweisung und ersten Beratung im Plenum an. Anschließend folgen Ausschussberatungen — voraussichtlich im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Gesundheitsausschuss — bevor der Bundestag abschließend im Plenum abstimmt. Da es sich um einen Oppositionsantrag der Linken handelt, gilt eine Mehrheit als unwahrscheinlich.
- Bürgerversicherung
- Ein Versicherungsmodell, bei dem alle Einwohner unabhängig von Einkommen oder Beruf in eine gemeinsame gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden; Einkommen darüber hinaus bleibt beitragsfrei.
- Erwerbstätigenversicherung
- Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen, einschließlich Beamter, Selbstständiger und Abgeordneter.
Was ist eine Bürgerversicherung?
In einer Bürgerversicherung zahlen alle Einwohner — unabhängig von Beruf oder Einkommen — in dieselbe gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein; die private Krankenversicherung würde auf Zusatzleistungen beschränkt.
Was bedeutet Rentenniveau 53 Prozent?
Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) gibt an, welchen Prozentsatz des Durchschnittslohns eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren erreicht. Laut Antrag soll es schrittweise von derzeit niedrigerem Niveau auf 53 Prozent angehoben werden.
Wer wäre von der Erwerbstätigenversicherung betroffen?
Laut Antrag sollen künftig alle Erwerbstätigen Rentenbeiträge zahlen — also auch Bundestagsabgeordnete, Selbstständige und Beamte, die bislang nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7970 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































