- Retzlaff-Erlass zu Blei-Schutzmaßnahmen am 2. April 2026 aufgehoben
- Messungen Ende 2025 bestätigten Blei- und Antimon-Belastung auf Schießanlagen
- Keine bekannten Erkrankungen von Soldaten durch Gefahrstoffe
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6797 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Streitkräfteamt (SKA) erließ am 12. Februar 2026 Sofortmaßnahmen zum Schutz von Soldaten vor Gefahrstoffbelastungen beim Schießen auf Standortschießanlagen der Bundeswehr. Auslöser waren Messungen, deren Ergebnisse dem Streitkräfteamt Ende 2025 vorlagen und Belastungen durch Blei und Antimon bestätigten. Die Maßnahmen umfassten unter anderem Einschränkungen bei der Verpflegung auf Schießanlagen, Verhaltensregeln zum Umgang mit Kleidung und Ausrüstung sowie Reinigungshinweise für Gehörschutz. Medienberichte griffen das Thema unter dem Gesichtspunkt auf, ob bürokratische Schutzmaßnahmen die Ausbildungsbereitschaft der Bundeswehr beeinträchtigen.
Im Detail
Das Schreiben zu den Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen wurde durch das Streitkräfteamt am 2. April 2026 aufgehoben.
— BT-Drs. 21/6797, Antwort der Bundesregierung zu Fragen 7 und 8
Auf Bundeswehr-Standortschießanlagen lagen Messungen zufolge Belastungen durch Blei und Antimon vor. Das Streitkräfteamt reagierte im Februar 2026 mit einem Erlass, der das Schießverhalten der Soldaten einschränkte. Inzwischen sind diese Sofortmaßnahmen wieder Geschichte — doch die Drucksache 21/6797 legt offen, wie der Vorgang intern verlief und welche offenen Fragen bleiben.
Der Retzlaff-Erlass: Was war geregelt?
Am 12. Februar 2026 legte das Streitkräfteamt (SKA) mit seinem Schreiben sogenannte Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen fest. In der Truppe wurde das Schreiben unter der Bezeichnung Retzlaff-Erlass bekannt. Konkret wurden Verhaltensregeln für den Umgang mit persönlicher Bekleidung und Ausrüstung nach dem Schießen festgelegt, Einschränkungen bei der Verpflegungseinnahme auf der Schießanlage getroffen sowie Reinigungshinweise für Gehörschutz erteilt. Auslöser waren Gefahrstoffe, die beim Schießen freigesetzt werden: Blei und Antimon beim Aufprall von Projektilen auf Anlage-Bauteile sowie Kupfer und Kohlenmonoxid direkt an der Waffe beim Schuss.
Messergebnisse lagen Ende 2025 vor
Laut Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion lagen dem Streitkräfteamt die Ergebnisse der Belastungsmessungen bereits Ende 2025 vor. Das Ministerium selbst wurde erst nach Auswertung der Ergebnisse über die Messbefunde und die geplanten Sofortmaßnahmen informiert. An der Risikoanalyse war nach Angaben der Bundesregierung die Zentrale Stelle für Arbeitsschutz in der Bundeswehr beteiligt. Andere in der Anfrage genannte Institute — etwa Wehrtechnische Dienststellen oder das Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr — werden in der Antwort nicht erwähnt.
Bundeswehr-Schießanlagen: Was gilt aktuell?
Das Schreiben zu den Sofortmaßnahmen wurde durch das Streitkräfteamt am 2. April 2026 wieder aufgehoben — noch vor Einreichung der Kleinen Anfrage durch die AfD-Abgeordneten Kurt Kleinschmidt und Andreas Paul. Die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften sowie Hygieneregeln für Schießanlagen gelten laut Bundesregierung weiterhin. Dazu zählen etwa Hinweise zum Waschen von Uniformteilen und Verhalten bei der Verpflegung. Betroffen von den ursprünglichen Maßnahmen waren grundsätzlich alle auf Standortschießanlagen zulässigen Handwaffen, Munitionsarten und -sorten.
Keine bekannten Erkrankungen durch Gefahrstoffkontamination
Auf die Frage, ob Soldaten infolge der Gefahrstoffbelastung beim Schießen erkrankt sind, antwortet die Bundesregierung knapp: Es liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Dieser Befund ist insofern bedeutsam, als er den Rahmen der Sofortmaßnahmen als präventive Vorsichtsmaßnahme einordnet — nicht als Reaktion auf bereits eingetretene Gesundheitsschäden.
Die Frage nach der Zuständigkeit des Streitkräfteamts — ob es berechtigt war, unter Umgehung der regulären Vorgesetztenhierarchie direkte Anweisungen zu erteilen — beantwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die generelle Verantwortung des SKA für den Betrieb von Übungsplätzen und Schießanlagen. Im Übrigen verweist sie auf die Antwort zur bereits erfolgten Aufhebung des Erlasses.
Medienberichte hatten den Erlass im Kontext der Debatte über bürokratische Hürden für die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr thematisiert. Ob und inwieweit die Sofortmaßnahmen die Ausbildung tatsächlich beeinträchtigt haben, geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Fragen zur Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr werden auch im Zusammenhang mit dem Irak-Abzug der Bundeswehr diskutiert.
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Betroffen sind Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die auf Standortschießanlagen mit Handwaffen trainieren. Laut Bundesregierung gilt dies grundsätzlich für alle auf Standortschießanlagen zulässigen Handwaffen, Munitionsarten und -sorten.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen direkt. Bei Frage 3 zur Beteiligung von Instituten und Wehrtechnischen Dienststellen nennt sie lediglich die Zentrale Stelle für Arbeitsschutz, ohne auf die in der Frage genannten weiteren Einrichtungen einzugehen. Auf Frage 9 zur Kompetenzüberschreitung verweist sie teilweise auf die bereits erteilte Antwort zu Frage 7.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 30.06.2026) Bundeswehr-Schießanlagen: Gefahrstoffkontamination durch Blei und Antimon →
- Retzlaff-Erlass
- Inoffizielle Bezeichnung in der Bundeswehr für das Schreiben des Streitkräfteamts vom 12. Februar 2026, das Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen festlegte.
- REACH-Verordnung
- EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Laut Bundesregierung erfasst sie nicht die Exposition gegenüber Reaktionsprodukten beim Schuss.
- Streitkräfteamt (SKA)
- Bundeswehr-Dienststelle, die unter anderem für den Betrieb von Übungsplätzen und Schießanlagen verantwortlich ist und entsprechende Nutzungsvorgaben erlässt.
Was war der Retzlaff-Erlass?
Das Schreiben des Streitkräfteamts vom 12. Februar 2026, das Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen auf Standortschießanlagen der Bundeswehr festlegte. Es wurde in der Truppe nach einer beteiligten Person als Retzlaff-Erlass bezeichnet.
Welche Gefahrstoffe wurden auf Bundeswehr-Schießanlagen gemessen?
Messungen bestätigten Belastungen durch Blei und Antimon auf den Zielgeländeflächen. Beim Schuss an der Waffe selbst können laut Drucksache zudem Kupfer und Kohlenmonoxid freigesetzt werden.
Sind Soldaten durch die Gefahrstoffe erkrankt?
Laut Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Soldaten vor, die an durch das Schießen auf Standortschießanlagen freigesetzte Gefahrstoffe zurückzuführenden Erkrankungen gelitten haben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6797 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































