- 283.245 Euro für externe Trauma-Hotline seit 2019 angefallen
- Neuer Beratungsvertrag mit bis zu 1,86 Mio. Euro Volumen geschlossen
- Betroffene von Magdeburg, München und Berlin wurden betreut
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6794 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland — kurz Bundesopferbeauftragter (BfO) — ist beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angesiedelt. Das Amt existiert seit mehreren Jahren und begleitet Betroffene nach schweren Anschlägen wie dem Attentat in Halle (2019), dem Anschlag in Hanau (2020) und zuletzt der Amokfahrt in Magdeburg (Dezember 2024). Die AfD-Fraktion hat mit BT-Drs. 21/6486 eine Kleine Anfrage gestellt, die auf die parlamentarische Transparenz über Ressourceneinsatz und Nutzen des Amtes abzielt. Die Antwort der Bundesregierung wurde am 29. Juni 2026 durch das BMJV übermittelt und liegt als BT-Drs. 21/6794 vor.
- 9,75 Dienstposten — Personalausstattung der Geschäftsstelle des BfO im BMJV (5 höherer Dienst, 3,75 gehobener Dienst, 1 mittlerer Dienst)
- 283.245,25 Euro — Gesamtkosten für externe Trauma-Hotline (ZTK Köln) von August 2019 bis April 2026
- 1.859.251 Euro — Geschätztes maximales Volumen des neuen Beratungsvertrags über 6 Jahre (ab Mai 2026)
- 928,20 Euro — Kosten für Öffentlichkeitsarbeit im ersten Jahr (Überarbeitung Informationsblatt)
- Über 20 Dienstreisen — dokumentierte Reisen des BfO im Berichtszeitraum, darunter eine Auslandsreise nach London (1.199,31 Euro)
Im Detail
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland hat sich keine Jahresziele gesetzt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6794, Frage 19
Überlebende von Terroranschlägen und Angehörige von Opfern erhalten in Deutschland Unterstützung durch den Bundesopferbeauftragten (BfO). Wie das Amt im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode gearbeitet hat und welche Ressourcen dafür eingesetzt wurden, hat die Bundesregierung in BT-Drs. 21/6794 vom 30. Juni 2026 auf 19 Fragen der AfD-Fraktion (ursprünglich BT-Drs. 21/6486) detailliert dargelegt.
Personalausstattung und Kosten des Bundesopferbeauftragten
Die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten ist in einem Fachreferat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angesiedelt. Dort sind insgesamt 9,75 Dienstposten eingerichtet — 5 im höheren Dienst, 3,75 im gehobenen Dienst und 1 im mittleren Dienst. Laut Schätzung der Bundesregierung entfallen etwa 80 Prozent der Arbeitszeit dieser Beschäftigten auf die Unterstützung des BfO. Eine exakte Abgrenzung zwischen regulären Linienaufgaben und der BfO-Unterstützung ist nach Angaben der Drucksache nicht möglich.
Für eine externe Trauma-Hotline, die nach Anschlagsgeschehen Betroffenen psychosoziale Akuthilfe bietet, sind seit Vertragsbeginn im August 2019 bis Ende April 2026 insgesamt 283.245,25 Euro angefallen. Dienstleister war das Zentrum für Trauma- und Konfliktmanagement in Köln. Seit dem 1. Mai 2026 besteht ein neuer Vertrag mit der Trauma Support GbR in Frankfurt am Main; das maximale Vertragsvolumen für sechs Jahre beläuft sich laut Schätzung auf 1.859.251 Euro. An diesem Bund-Länder-Beratungstelefon beteiligen sich einzelne Bundesländer über Verwaltungsvereinbarungen anteilig an den Fixkosten.
Aktivitäten im Berichtszeitraum
Im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode absolvierte der Bundesopferbeauftragte mehr als 20 dokumentierte Dienstreisen. Inland-Reiseziele umfassten unter anderem Magdeburg (mehrfach), München (mehrfach), Halle, Hanau, Solingen, Stuttgart, Wiesbaden und Kiel. Die einzige Auslandsreise führte vom 12. bis 14. Oktober 2025 nach London, wo ein Austausch mit britischen Verantwortlichen über staatliche Unterstützungsstrukturen für Terroropfer stattfand; die Kosten betrugen 1.199,31 Euro. Treffen mit Vertretern der Bundesministerien gab es zwei: ein Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium zum Recht der Sozialen Entschädigung sowie ein allgemeiner Austausch mit Bundesjustizministerin Dr. Hubig.
Auf der zivilgesellschaftlichen Ebene traf sich der Beauftragte unter anderem mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Amadeu Antonio Stiftung sowie dem Verein VOT Germany e. V. Der Schwerpunkt lag auf Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Betroffenenunterstützung und der Weiterentwicklung von Vernetzungsstrukturen. Mit Landesregierungen und Landesopferbeauftragten fanden ebenfalls mehrere Treffen statt, darunter ein Runder Tisch zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und ein zweitägiges Fachgespräch mit Vertretern aller Länder im Oktober 2025.
Betreuung nach den Anschlägen 2024 und 2025
Als wesentliche Leistung des ersten Amtsjahres benennt die Bundesregierung die Betreuung von Betroffenen dreier schwerer Ereignisse: der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 sowie der Anschläge in München am 13. Februar 2025 und in Berlin am 21. Februar 2025. Der BfO hat dabei jeweils die Unterstützung der Betroffenen koordiniert und die relevanten Akteure miteinander vernetzt. Die Betreuung der Magdeburger Betroffenen dauert nach Angaben der Drucksache weiterhin an.
Konkrete Jahresziele hat der Bundesopferbeauftragte laut Bundesregierung nicht gesetzt. Das Amt orientiert sich an allgemeinen Aufgaben und reagiert anlassbezogen auf Anschlagsgeschehen. Strategiepapiere oder Berichte wurden im Berichtszeitraum nicht erstellt; ein Abschlussbericht ist für das Ende der Amtszeit vorgesehen.
Gesetzliche Verankerung des Amtes geplant
Das zuständige Fachreferat im BMJV hat einen Gesetzentwurf zur dauerhaften rechtlichen Verankerung des Bundesopferbeauftragten erarbeitet. Damit soll das Amt eine stabile Rechtsgrundlage erhalten. Zusätzlich hat das BMJV auf Bitte der Landesjustizministerien eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die Musterregelungen zum Informations- und Datenaustausch in Großschadenslagen erarbeitet; bisher hat diese Gruppe zweimal getagt.
Im Hinblick auf den Opferschutz im Strafprozess nahm der Beauftragte am 11. Februar 2026 an einer Sitzung der StPO-Reformkommission teil und setzte sich für besseren Schutz der Daten von Zeuginnen und Zeugen ein. Dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen hat der BfO im Berichtszeitraum keine schriftlichen oder mündlichen Berichte erstattet.
Eine vergleichbare Bilanz zu einem anderen Regierungsbeauftragten findet sich im Beitrag zum Antiziganismusbeauftragten: Bilanz nach einem Jahr Tätigkeit. Aktuelle Übersichten parlamentarischer Vorgänge bietet der Beitrag Bundestag 11.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Weiterlesen:
- Antiziganismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr Tätigkeit
- Bundestag 11.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Das bewegt Deutschland — 11.07.2026
Direkt betroffen sind Überlebende und Angehörige von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge in Deutschland, insbesondere aus Magdeburg, München, Berlin, Halle und Hanau. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da das Amt aus Steuermitteln finanziert wird.
Bei den Fragen 16 und 17 (Wirksamkeitskriterien und nicht erreichte Ziele) hat die Bundesregierung jeweils auf die Beantwortung anderer Fragen verwiesen, ohne eigenständige Antworten zu formulieren. Frage 18 zur Evaluation wurde durch Verweis auf eine ältere Antwort aus dem Jahr 2023 beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 30.06.2026) Terroropfer-Beauftragter: Kosten und Wirksamkeit im Bundestag gefragt →
- Bundesopferbeauftragter (BfO)
- Beauftragter der Bundesregierung, der Betroffene von Terroranschlägen und extremistischer Gewalt im Inland unterstützt und relevante Akteure vernetzt.
- Soziale Entschädigung
- Staatliche Leistungen für Personen, die durch Gewalttaten oder andere besondere Ereignisse gesundheitliche Schäden erlitten haben, geregelt im Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV).
- StPO-Reformkommission
- Vom BMJV eingesetzte Kommission zur Reform der Strafprozessordnung, u. a. mit dem Ziel, den Schutz von Zeugen und Opfern im Strafverfahren zu verbessern.
Was macht der Bundesopferbeauftragte konkret?
Er koordiniert die Unterstützung für Betroffene nach Terroranschlägen, vernetzt relevante Akteure und setzt sich für Verbesserungen im Opferschutz ein, etwa in der StPO-Reformkommission.
Wie viel Personal hat das Büro des Bundesopferbeauftragten?
Die Geschäftsstelle im BMJV umfasst 5 Dienstposten im höheren Dienst, 3,75 im gehobenen Dienst und 1 im mittleren Dienst. Rund 80 Prozent der Arbeitszeit dieser Beschäftigten entfällt laut Schätzung auf die Unterstützung des BfO.
Welche Anschläge hat der Beauftragte im ersten Jahr betreut?
Laut Drucksache betreute er Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt (20. Dezember 2024), des Anschlags in München (13. Februar 2025) und des Anschlags in Berlin (21. Februar 2025).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6794 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































