- Blei und Antimon belasten Soldaten auf Bundeswehr-Schießanlagen
- Retzlaff-Erlass vom 12. Februar 2026 schränkt Schießtraining ein
- 9 Fragen zu Gesundheitsrisiken, betroffenen Waffen und Aufhebungsplan
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6523 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Streitkräfteamt (SKA) hat am 12. Februar 2026 ein Schreiben mit Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffbelastungen beim Schießen auf Standortschießanlagen der Bundeswehr herausgegeben. In der Truppe ist das Dokument als „Retzlaff-Erlass“ bekannt. Die Maßnahmen sollen die Exposition von Soldaten gegenüber gesundheitsschädlichen Stoffen — insbesondere Blei, Antimon, Kupfer und Kohlenmonoxid — auf ein Mindestmaß begrenzen. Ein Medienbericht der Welt hatte zuvor auf mögliche Spannungen zwischen Arbeitsschutzregeln und dem Ziel einer einsatzbereiten Bundeswehr hingewiesen.
Im Detail
„Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen“ auf Standortschießanlagen der Bundeswehr
— BT-Drs. 21/6523, Vorbemerkung der Fragesteller
Auf Bundeswehr-Schießanlagen werden beim Übungsbetrieb möglicherweise gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt: Das Streitkräfteamt (SKA) hat am 12. Februar 2026 Sofortmaßnahmen angeordnet, die den Schießdienst auf Standortschießanlagen spürbar einschränken. In der Truppe ist das Dokument als „Retzlaff-Erlass“ bekannt. Die AfD-Fraktion stellt in BT-Drs. 21/6523 neun Fragen an die Bundesregierung — zu den Grundlagen der Maßnahmen, zu möglichen Erkrankungen von Soldaten und zum Zeitplan für eine Rückkehr zum normalen Trainingsbetrieb.
Gefahrstoffe beim Schießen: Was steckt dahinter?
Laut dem Schreiben des SKA sollen beim Schießen auf Standortschießanlagen der Bundeswehr vier Gefahrstoffe auftreten: Blei und Antimon, die beim Aufprall von Projektilen auf Bauteile der Anlagen freigesetzt werden, sowie Kupfer und Kohlenmonoxid, die direkt beim Schussvorgang an der Waffe entstehen. Um mögliche Folgeschäden für die Gesundheit der Soldaten zu vermeiden, schreibt der Erlass konkrete Verhaltensregeln vor: Einschränkungen bei der Verpflegungseinnahme auf dem Schießgelände, Umgangsregeln für persönliche Kleidung und Ausrüstung sowie Reinigungshinweise für den Gehörschutz.
Was gilt aktuell?
Seit dem 12. Februar 2026 gelten die Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Gefahrstoffkontamination beim Schießen auf Bundeswehr-Standortschießanlagen. Ein konkretes Enddatum für diese Einschränkungen ist bisher nicht bekannt. Die Anfrage thematisiert zudem, ob die ausschließliche Verwendung von Munition nach der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 — die strenge Anforderungen an Chemikalien vorschreibt — ausreicht, um die Exposition der Bundeswehrangehörigen zu verhindern, oder ob die Beschränkungen trotzdem bestehen bleiben müssen.
Bundeswehr-Schießtraining und Einsatzbereitschaft
Die Anfrage beleuchtet eine Spannung, die im Kontext der sogenannten Zeitenwende politisch brisant ist: Arbeitsschutzregeln, die auf Grundlage der Inneren Führung gelten, können den regulären Schieß- und Ausbildungsbetrieb der Truppe beeinträchtigen. Aus Sicht der Fragesteller kollidieren dabei möglicherweise falsch interpretierte Fürsorgepflichten mit dem erklärten Ziel, die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr herzustellen. Ein Medienbericht der Welt hatte diesen Zielkonflikt bereits öffentlich gemacht.
Die Anfrage richtet sich außerdem gegen die Kompetenzregelung des Erlasses: Frage 9 thematisiert, warum eine Fachbehörde — das SKA — konkrete Einzelanweisungen zur Materialbeschaffung, Verpflegung und Uniformpflege direkt an die schießende Truppe erteilt, anstatt den regulären Dienstweg über die unmittelbare Vorgesetztenhierarchie zu nutzen.
Neun Fragen an die Bundesregierung
Im Einzelnen fragt die AfD-Fraktion: Welche konkreten Erkenntnisse oder Ereignisse haben den Erlass ausgelöst? Seit wann weiß das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) davon? Welche Bundeswehr-Institute — etwa das Wehrtechnische Institut für Schutztechnologien oder das Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr — waren an der Risikoanalyse beteiligt? Gibt es bereits Soldaten mit Erkrankungen, die auf die Gefahrstoffe zurückgeführt werden? Welche Handfeuerwaffen und Munitionsarten sind betroffen? Und wann ist mit einer Aufhebung der Einschränkungen zu rechnen? Die Bundesregierung hat bis spätestens 7. Juli 2026 Zeit zu antworten.
Soldaten dürfen auf Bundeswehr-Schießanlagen vorerst nur eingeschränkt trainieren, weil beim Schießen giftige Stoffe wie Blei und Antimon auftreten können.
Thematisch ähnliche parlamentarische Aktivitäten zur Bundeswehr-Ausrüstung und -Bereitschaft finden sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 17. Juni 2026. Grundlegende Begriffe aus dem parlamentarischen Verfahren erklärt der Beitrag Haushaltsausgabe.
Weiterlesen:
- Bundestag 17.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
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- Das bewegt Deutschland — 17.06.2026
Betroffen sind Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die auf Standortschießanlagen ausgebildet werden oder dort ihren regulären Schießdienst ableisten. Durch die Einschränkungen verringert sich unmittelbar die Trainingsintensität; mittelbar steht die Schieß- und Einsatzbereitschaft der betroffenen Einheiten zur Diskussion.
Die Kleine Anfrage wurde am 16. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage; die Bundesregierung muss bis spätestens 7. Juli 2026 antworten. Sobald die Antwort vorliegt, ist das parlamentarische Verfahren zu dieser Anfrage abgeschlossen.
- Retzlaff-Erlass
- Inoffizieller Name für das Schreiben des Streitkräfteamts vom 12. Februar 2026, das Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe auf Bundeswehr-Schießanlagen vorschreibt.
- REACH-Verordnung
- EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006, die Anforderungen an die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe regelt — unter anderem für Munition.
- Streitkräfteamt (SKA)
- Nachgeordnete Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMVg, zuständig u. a. für Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung und des Schießdienstes.
Was ist der Retzlaff-Erlass?
So bezeichnet die Truppe ein Schreiben des Streitkräfteamts vom 12. Februar 2026, das Sofortmaßnahmen gegen Gefahrstoffbelastungen beim Schießen auf Standortschießanlagen vorschreibt.
Welche Gefahrstoffe sind betroffen?
Laut der Anfrage werden insbesondere Blei und Antimon beim Aufprall von Projektilen sowie Kupfer und Kohlenmonoxid direkt an der Waffe beim Schuss freigesetzt.
Was genau schreibt der Erlass den Soldaten vor?
Die Maßnahmen umfassen Einschränkungen bei der Verpflegungseinnahme auf der Anlage, Verhaltensregeln für Kleidung und Ausrüstung sowie Reinigungshinweise für Gehörschutz.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6523 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































