- Landesjugendring Thüringen erhielt 1 Mio. Euro Bundesförderung seit 2021
- NaturFreunde Thüringen bekamen rund 2,14 Mio. Euro aus verschiedenen Ressorts
- Bundesregierung plant keine Förderkürzungen wegen Protestteilnahme
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6792 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund rief mit dem Aufruf „Zusammenstehen“ zu Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt auf. Der Aufruf wurde laut BT-Drs. 21/6792 von insgesamt 106 Personen und Organisationen unterzeichnet. Die AfD-Fraktion fragt seit Längerem nach staatlichen Förderungen politisch aktiver Organisationen und beruft sich dabei auf die Neutralitätspflicht der Bundesregierung gegenüber Parteien, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bekräftigt hat. Eine vergleichbare Anfrage hatte die CDU/CSU-Fraktion zuvor zur Bundestagsdrucksache 20/15101 gestellt.
- 1.000.000 Euro — Landesjugendring Thüringen e.V. erhielt diese Summe über BMBFSFJ (Kap. 1702/68404) in den Jahren 2021–2025.
- 1.097.780 Euro — Mobit e.V. erhielt diese Gesamtsumme über BMBFSFJ (Kap. 1702/68404) in den Jahren 2023 und 2024.
- 1.465.000 Euro — BUND Landesverband Thüringen erhielt diese Summe über BMUKN (Kap. 1604/89402) von 2020 bis 2026.
- 689.830 Euro — Kinderschutzbund Landesverband Thüringen erhielt diese Fördersumme über BMBFSFJ von 2020 bis 2024.
- 321.000 Euro — Evangelischer Kirchenkreis Erfurt, Büro für ausländische Mitbürger*innen, erhielt diese Summe über BMI (Kap. 0603/68462) von 2023 bis 2026.
Im Detail
Die Bundesregierung bewertet die eventuelle Teilnahme nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101, insbesondere Absatz 2 derselbigen verwiesen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6792, Antwort zu Frage 2
Mehrere staatlich geförderte zivilgesellschaftliche Organisationen haben den DGB-Aufruf „Zusammenstehen“ unterzeichnet, der zu Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt aufrief. Die Bundesregierung hat nun in BT-Drs. 21/6792 vom 30. Juni 2026 offengelegt, welche der insgesamt 106 Unterzeichner seit 2020 Haushaltsmittel des Bundes erhalten haben — und in welcher Höhe.
Die Förderübersicht zeigt ein breites Spektrum an Empfängern. NaturFreunde Thüringen e.V. erhielten über das Bundesinnenministerium (BMI) allein aus dem Titel 0635/68601 insgesamt rund 1,936 Mio. Euro — zuzüglich weiterer Mittel über BMBFSFJ (rund 178.780 Euro). Mobit e.V., eine Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus, erhielt über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) insgesamt 1.097.780 Euro in den Jahren 2023 und 2024. Der Landesjugendring Thüringen e.V. bekam über zwei Förderlinien des BMBFSFJ zusammen rund 1,531 Mio. Euro. Der BUND Landesverband Thüringen erhielt über das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Nuklearsicherheit (BMUKN) von 2020 bis 2026 insgesamt 1.465.000 Euro.
Staatsförderung und Neutralitätspflicht
Die AfD-Fraktion knüpft die Anfrage ausdrücklich an die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht der Bundesregierung. Das Grundgesetz verankert in Artikel 21 das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen bekräftigt, dass die Bundesregierung diese Neutralität auch dann wahren muss, wenn sie private Organisationen fördert — eine sogenannte „Flucht ins Privatrecht“ ist ihr verwehrt. Aus Sicht der Fragesteller stellt sich daher die Frage, ob staatliche Fördergelder mittelbar dazu beitragen, gegen eine nicht verbotene Partei zu mobilisieren.
Die Bundesregierung bewertet diese Frage nicht. Zur Frage, ob sie plant, betroffenen Organisationen die Förderung zu entziehen, verweist sie auf die Antworten zu einer früheren CDU/CSU-Anfrage (BT-Drs. 20/15101) sowie auf die allgemeinen Regelungen des Zuwendungsrechts. Auf die Frage nach Kenntnissen über frühere Protestbeteiligungen staatlich geförderter Organisationen erklärt die Bundesregierung, ihr lägen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Fragen 6 bis 9: Kontrolle über Mittelverwendung
Die AfD-Fraktion fragte detailliert, wie die Bundesregierung bei jeder einzelnen geförderten Organisation sicherstellt, dass Bundesmittel nicht für parteiliche Aktionen gegen die AfD genutzt werden — sowohl bei projekt- als auch bei institutioneller Förderung, sowohl für friedliche als auch für möglicherweise gewalttätige Proteste. Die Bundesregierung beantwortet alle vier Fragen (6 bis 9) gebündelt mit dem Verweis auf die Antwort zu Frage 3: Es gelten die allgemeinen Zuwendungsregelungen und Förderbescheide. Eine gesonderte Kontrolle pro Organisation ist nicht vorgesehen.
Nicht alle Ministerien haben die Anfrage vollständig beantwortet: Das BMBFSFJ teilte mit, dass für die Jahre 2025 und 2026 noch keine validen Daten zu den Letztempfängern vorliegen und diese nachgereicht werden. Das Bundesministerium für Kultur und Medien (BKM) sowie das Justizministerium (BMJV) verweisen auf die öffentliche Förderdatenbank des Bundes statt eigene Angaben zu machen.
Geförderte Organisationen im Überblick
Neben den bereits genannten Organisationen listet die Anlagetabelle unter anderem folgende Förderungen auf: MitMenschen e.V. erhielt über BMBFSFJ insgesamt 409.420 Euro (2020–2026). Der Evangelische Kirchenkreis Erfurt, Büro für ausländische Mitbürger*innen, erhielt vom BMI 321.000 Euro (2023–2026). Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora erhielt über das Bundesministerium für Forschung (BMFTR) insgesamt 277.000 Euro. Dagegen verzeichneten mehrere kleinere Organisationen wie Colorido e.V. (40.350 Euro) oder der Förderkreis Erinnerungsort Topf & Söhne e.V. (66.000 Euro) deutlich geringere Summen. Zahlreiche der 106 genannten Unterzeichner erscheinen nicht in der Fördertabelle, da sie keine direkten Bundesmittel erhalten haben — darunter alle aufgeführten DGB-Gliederungen, für die das BMBFSFJ auf eine frühere Antwort (BT-Drs. 21/6243) verweist.
Das Thema staatlicher Förderung und parteipolitischer Neutralität berührt grundlegende Fragen des Verhältnisses zwischen Staat, Zivilgesellschaft und politischem Wettbewerb. Ähnliche Debatten sind auch in anderen Bereichen zu beobachten, etwa bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder bei der Lobbytätigkeit gegenüber der Bundesregierung. Die vollständige Fördertabelle ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zur Drucksache 21/6792 abrufbar.
Weiterlesen:
- Bundestags-Gutachten bestätigt staatliche Erkenntnislücken beim politischen Islam
- Antiziganismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr Tätigkeit
- Bundestag 11.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften, Jugendverbände, Umweltverbände und Gedenkstätten in Thüringen und angrenzenden Bundesländern, die einerseits Bundesförderungen erhalten und andererseits den DGB-Protestaufruf unterzeichnet haben. Mittelbar berührt ist die Frage, unter welchen Bedingungen staatlich geförderte Organisationen politisch aktiv sein dürfen.
Die Bundesregierung beantwortet die Förderfragen zu Frage 1 mit einer Datentabelle, weicht aber bei den Fragen 3 bis 9 (Förderentzug, Kontrolle, Neutralitätspflicht) weitgehend aus, indem sie auf frühere Antworten zu CDU/CSU-Anfragen und allgemeine Zuwendungsregelungen verweist. Zu Frage 5 erklärt sie, keine Erkenntnisse zu besitzen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 30.06.2026) Staatliche Neutralitätspflicht: Bundesförderung für DGB-Protestaufruf-Unterzeichner →
- Neutralitätspflicht
- Verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesregierung, im politischen Wettbewerb keine Partei zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mehrfach bekräftigt.
- Letztempfänger
- Im Zuwendungsrecht die Organisation oder Person, die Fördermittel tatsächlich für den geförderten Zweck verwendet — im Unterschied zu Erst- oder Zwischenempfängern, die Mittel weiterleiten.
- Zuwendungsrecht
- Regelwerk für staatliche Förderungen (Zuwendungen), das in der Bundeshaushaltsordnung und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften verankert ist und Voraussetzungen sowie Rückforderungsmöglichkeiten bestimmt.
Welche Organisation erhielt die höchste Bundesförderung?
NaturFreunde Thüringen e.V. erhielten laut Anlagetabelle über mehrere Fördertitel insgesamt rund 2,14 Mio. Euro vom BMI und BMBFSFJ seit 2020. Mobit e.V. erhielt über das BMBFSFJ rund 1,097 Mio. Euro.
Plant die Bundesregierung, Förderungen zu streichen?
Nein. Die Bundesregierung verweist auf die allgemeinen Regelungen des Zuwendungsrechts und plant keine gesonderten Maßnahmen gegenüber Organisationen, die den DGB-Aufruf unterzeichnet haben.
Was ist der DGB-Aufruf "Zusammenstehen"?
Es handelt sich um einen Aufruf des Deutschen Gewerkschaftsbunds zu Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt, der laut Drucksache von 106 Personen und Organisationen unterzeichnet wurde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6792 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































