- AfD will Regenbogenbeflaggung an Bahnhöfen beenden
- Diversity-Maßnahmen der DB sollen komplett gestoppt werden
- 63,4 Mrd. Euro Bahn-Investitionen 2020-2029 im Fokus
Regenbogenbeflaggung: AfD will Diversity-Stopp bei DB
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6331 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Deutsche Bahn betreibt seit Jahren verschiedene Diversity-Maßnahmen über ihr LGBTIQ*-Mitarbeiternetzwerk ‚railbow‘. Dazu gehören die Beflaggung von Bahnhöfen mit Regenbogenflaggen, die Teilnahme an CSD-Demonstrationen und ein mit Regenbogenfarben gestalteter ICE-Zug. Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III fließen von 2020 bis 2029 insgesamt 63,4 Milliarden Euro in die Bahninfrastruktur, davon 51,4 Milliarden aus dem Bundeshaushalt.
Im Detail
Der Deutsche Bundestag stellt klar, dass es nicht Aufgabe der Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG ist, für die Weltanschauung mit dem sechsfarbigen Regenbogen zu werben und die sich mit dieser Anschauung identifizierenden Gruppen im Betrieb zu bevorzugen.
— Antrag BT-Drs. 21/6331
Die AfD-Fraktion fordert das Verbot aller Diversity-Maßnahmen bei der Deutschen Bahn. Ein entsprechender Antrag der 49 Abgeordneten um Dr. Götz Frömming verlangt das Ende der Regenbogenbeflaggung von Bahnhöfen und aller Aktivitäten des LGBTIQ-Mitarbeiternetzwerks ‚railbow‘. Die Drucksache 21/6331 vom 9. Juni 2026 fordert von der Bundesregierung, über Hauptversammlung und Aufsichtsrat auf die DB AG einzuwirken.
Die Deutsche Bahn steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Erhebliche Finanzmittel fließen aus dem Bundeshaushalt. Von 2020 bis 2029 sind es insgesamt 63,4 Milliarden Euro für Ersatzinvestitionen am Bestandsnetz, davon 51,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Investitionen erfolgten im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III.
Was macht das Netzwerk ‚railbow‘?
Das seit Jahren bestehende LGBTIQ-Mitarbeiternetzwerk ‚railbow‘ organisiert verschiedene Diversity-Maßnahmen bei der Deutschen Bahn. Dazu gehört die Beflaggung von Bahnhöfen mit Regenbogenflaggen. Hinzu kommen die Teilnahme an CSD-Demonstrationen bundesweit und ein mit Regenbogenfarben gestalteter ICE-Zug. Nach Angaben der Bundesregierung werden diese Maßnahmen ‚weder inhaltlich noch budgetär separat erfasst‘.
AfD sieht Neutralitätspflicht verletzt
Öffentliche Unternehmen müssen weltanschaulich neutral bleiben, so die AfD-Fraktion. Der Antrag führt an, die Deutsche Bahn bevorzugt durch ihre Diversity-Maßnahmen bestimmte Personengruppen. Sie wirbt für eine spezielle Weltanschauung. Dies widerspricht dem Gleichheitsgedanken des Artikels 3 des Grundgesetzes.
Die Fraktion verweist auf den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK). Dieser schreibt eine ‚diskriminierungsfreie Alltagskultur auf allen Ebenen‘ vor. Die Bahn geht darüber hinaus und bevorzugt einzelne Gruppen aufgrund ihrer Weltanschauung, so die Ansicht der AfD.
Konkrete Forderungen des Antrags
Der Antrag fordert eine Überarbeitung des Public Corporate Governance Kodex. Die politische und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen soll ausdrücklich gesichert werden. Der Verhaltenskodex der DB AG muss geändert werden – insbesondere der Satz über die Förderung von Vielfalt. Außerdem verlangt die AfD, dass die seit 2011 angefallenen Kosten für Diversity-Maßnahmen gesondert erfasst und veröffentlicht werden.
Konkret soll die Deutsche Bahn die Beflaggung von Bahnhöfen mit Regenbogenflaggen beenden. Die Finanzierung von CSD-Teilnahmen ist einzustellen. Alle Fortbildungs- und Informationsangebote unter der ‚Weltanschauung des sechsfarbigen Regenbogens‘ sind zu streichen.
Was gilt aktuell?
Die Deutsche Bahn betreibt derzeit verschiedene Diversity-Maßnahmen im Rahmen ihrer Unternehmenskultur. Das LGBTIQ-Netzwerk ‚railbow‘ ist fester Bestandteil der Unternehmensstrategie. Es organisiert regelmäßig Aktivitäten zur Förderung der Vielfalt. Die Regenbogenbeflaggung von Bahnhöfen findet vor allem während des Pride-Monats Juni und bei besonderen Anlässen statt.
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Betroffen wären alle Bahnkunden, die derzeit Regenbogenflaggen an Bahnhöfen sehen, sowie LGBTIQ*-Mitarbeiter der Deutschen Bahn. Das interne Netzwerk ‚railbow‘ und alle damit verbundenen Aktivitäten würden bei einer Umsetzung des Antrags eingestellt.
Der Antrag wird zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen und dort beraten. Anschließend folgt die Abstimmung im Bundestag-Plenum. Da die AfD in der Opposition ist, gilt eine Annahme des Antrags als unwahrscheinlich.
- Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
- Regelwerk des Bundes für die Führung und Überwachung öffentlicher Unternehmen, das unter anderem eine diskriminierungsfreie Alltagskultur vorschreibt.
- CSD-Demonstrationen
- Christopher Street Day-Veranstaltungen, die für die Rechte und Sichtbarkeit von LGBTIQ*-Personen eintreten und als politische Veranstaltungen angemeldet werden.
Was will die AfD bei der Deutschen Bahn ändern?
Die Fraktion fordert das Ende aller Diversity-Maßnahmen, einschließlich Regenbogenbeflaggung von Bahnhöfen, Teilnahme an CSD-Demonstrationen und des LGBTIQ*-Netzwerks 'railbow'.
Wie begründet die AfD ihren Antrag?
Die Fraktion argumentiert, dass öffentliche Unternehmen weltanschaulich neutral bleiben müssen und keine bestimmten Personengruppen bevorzugen dürfen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6331 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































