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- Getreideernte 2026 liegt bei nur 37,4 Millionen Tonnen — minus 7,3 Prozent
- Antrag fordert Vorschuss auf Direktzahlungen ab 16. Oktober 2026
- Vorschussobergrenze soll von 70 auf 80 Prozent angehoben werden
Hintergrund
Der amtliche Erntebericht 2026 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) weist eine Getreideernte von rund 37,4 Millionen Tonnen aus — 7,3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Besonders betroffen sind Winterweizen (minus 10,4 Prozent) und Winterraps (minus 11,5 Prozent). Der Bundeslandwirtschaftsminister hat die Lage bei der Vorstellung des Ernteberichts als „Krise von nationaler Tragweite“ bezeichnet. Die EU-Kommission hat in vergleichbaren Situationen bereits im Jahr 2025 erhöhte Vorschusszahlungen auf Direktzahlungen ermöglicht.
- 37,4 Mio. Tonnen — Getreideernte 2026 laut amtlichem Erntebericht, 7,3 Prozent unter Vorjahr.
- –10,4 % Winterweizen — Besonders starker Ertragsrückgang bei der wichtigsten Getreideart.
- –11,5 % Winterraps — Ebenfalls deutlicher Rückgang bei der wichtigsten Ölsaatkultur.
- 50 % / 70 % / 80 % — Reguläre Vorschussgrenze / bisher von der EU-Kommission ermöglichter Krisensatz / vom Antrag angestrebter Satz für 2026.
- 16. Oktober 2026 — Frühestmöglicher Termin für Direktzahlungs-Vorschüsse nach EU-Recht.
Im Detail
Wer eine Krise von nationaler Tragweite feststellt, muss Hilfen so ausgestalten, dass sie rechtzeitig und ohne zusätzliche Verschuldung auf den Höfen ankommen.
— Begründung BT-Drs. 21/8130, AfD-Fraktion, 22.09.2026
Die Dürre und Hitze des Sommers 2026 hat die deutsche Landwirtschaft in eine ernste Liquiditätskrise getrieben. Der amtliche Erntebericht 2026 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weist eine Getreideernte von nur rund 37,4 Millionen Tonnen aus — 7,3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Beim Winterweizen beträgt der Rückgang 10,4 Prozent, beim Winterraps sogar 11,5 Prozent. Gleichzeitig drücken hohe Kosten für Energie, Diesel, Dünge- und Futtermittel auf die Betriebsbilanzen. Um die akute Finanzierungslücke zu schließen, fordert die AfD-Fraktion mit dem Antrag BT-Drs. 21/8130 vom 22. September 2026 vorgezogene EU-Direktzahlungen bereits ab Oktober.
Direktzahlungen als Liquiditätshebel
Direktzahlungen sind reguläre Leistungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU — keine zusätzliche Krisenbeihilfe. Ihr Gesamtvolumen ändert sich durch eine vorgezogene Auszahlung nicht: Ein Vorschuss verlagert lediglich einen Teil der regulären Jahresleistung auf einen früheren Zeitpunkt, die spätere Restzahlung fällt entsprechend geringer aus. Genau das macht das Instrument laut Antrag attraktiv: Es schafft sofort freie Liquidität, ohne die Verschuldung der Betriebe zu erhöhen.
Europarechtliche Grundlage ist Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2116. Danach dürfen Mitgliedstaaten Vorschüsse auf Direktzahlungen frühestens ab dem 16. Oktober, spätestens vor dem 1. Dezember eines Jahres leisten. Die reguläre Obergrenze liegt bei 50 Prozent der voraussichtlich zustehenden Direktzahlungen. In Krisenjahren hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten bereits früher — so auch 2025 — die Möglichkeit eingeräumt, bis zu 70 Prozent vorzeitig auszuzahlen. Für 2026 strebt der Antrag angesichts der außergewöhnlichen Lage eine Anhebung auf bis zu 80 Prozent an.
Was der Antrag konkret fordert
Die AfD-Fraktion fordert von der Bundesregierung sieben konkrete Schritte: Erstens sollen Bund, Länder und Zahlstellen unverzüglich alle organisatorischen, technischen und haushalterischen Voraussetzungen schaffen, damit ab dem 16. Oktober 2026 Vorschüsse fließen können. Zweitens soll der nach EU-Recht zulässige Vorschussrahmen vollständig ausgeschöpft und spätestens bis zum 31. Oktober 2026 ausgezahlt werden. Drittens soll sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission aktiv für eine Anhebung der Vorschussobergrenze auf 80 Prozent einsetzen.
Darüber hinaus verlangt der Antrag, rechtlich zulässige Teilzahlungen auch für Betriebe zu ermöglichen, bei denen einzelne Kontrollverfahren noch nicht abgeschlossen sind — sofern die offenen Sachverhalte den jeweiligen Zahlungsanspruch nicht berühren. Außerdem soll die Bundesregierung die Auszahlung bundesweit koordinieren, bürokratische Verzögerungen beseitigen und sicherstellen, dass der Vorschuss andere Krisenhilfen nicht ersetzt. Schließlich fordert der Antrag einen schriftlichen Bericht an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zwei Wochen nach einer etwaigen Annahme.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem EU-Recht können Direktzahlungs-Vorschüsse regulär erst ab dem 16. Oktober und bis spätestens 1. Dezember eines Jahres geleistet werden, maximal in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Jahresleistung. Die Durchführung liegt bei den Zahlstellen der Bundesländer; der Bund kann die Auszahlung nicht allein anordnen, aber koordinieren. Bisherige Krisenmaßnahmen der Bundesregierung — zinsverbilligte Darlehen und Stundungen — ändern nach Einschätzung der Antragsteller nichts am Grundproblem fehlender Liquidität im Herbst 2026.
Direktzahlungen und Ernährungssicherheit
Der Antrag betont den systemischen Charakter des Problems: Im Herbst müssen Betriebe nicht nur laufende Kosten decken, sondern auch die Herbstaussaat 2026 finanzieren — und damit die Grundlage für die Ernte 2027 legen. Fällt diese Finanzierung weg, gefährdet das die heimische Nahrungsmittelproduktion. Eine schnelle Vorschusszahlung auf Direktzahlungen, so die Argumentation, stärkt die Handlungsfähigkeit der Betriebe und trägt zur Ernährungssicherheit bei. Weiterführende Krisenbeihilfen wie METSAF-Krisenbeihilfen für besonders stark geschädigte Betriebe sollen durch den Vorschuss ausdrücklich nicht ersetzt werden.
Der Antrag ist am 22. September 2026 in den Bundestag eingebracht worden und steht vor der Überweisung an den zuständigen Fachausschuss. Angesichts des engen Zeitfensters — Vorschüsse sollen spätestens bis Ende Oktober 2026 fließen — ist die politische Dringlichkeit hoch. Auch der Bereich Wirtschafts- und Sozialreformen steht im Herbst 2026 vor weiteren haushaltspolitischen Entscheidungen.
Betroffen sind vor allem Ackerbau- und Tierhaltungsbetriebe in ganz Deutschland, die infolge von Dürre und Hitze erhebliche Ertragsausfälle verzeichnen. Tierhaltende Betriebe sind zusätzlich mit knappen Grundfuttervorräten und damit verbundenen Zukaufskosten belastet. Im Herbst müssen diese Betriebe gleichzeitig Ausgaben für die Herbstaussaat 2026, Pacht, Versicherungen und laufende Kredite stemmen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8130) ist am 22. September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie die Beratung im Plenum an. Angesichts des zeitkritischen Anliegens — Vorschüsse sollen spätestens bis zum 31. Oktober 2026 fließen — ist eine rasche Beratung politisch dringlich. Der Antrag fordert zudem, dass die Bundesregierung dem Ausschuss zwei Wochen nach einer etwaigen Annahme schriftlich über den Umsetzungsstand berichtet.
- Direktzahlungen (GAP)
- Jährliche Flächenprämien der EU-Gemeinsamen Agrarpolitik, die landwirtschaftliche Betriebe unabhängig von konkreten Erträgen erhalten, sofern bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
- Vorschuss auf Direktzahlungen
- Vorgezogene Teilauszahlung der im Antragsjahr zustehenden Direktzahlungen, möglich frühestens ab 16. Oktober eines Jahres gemäß EU-Verordnung 2021/2116.
- Zahlstelle
- Von den Bundesländern benannte Behörden, die EU-Agrarfördergelder an die Betriebe auszahlen und dabei EU-rechtlich vorgeschriebene Verwaltungs- und Kontrollprüfungen durchführen.
Was sind EU-Direktzahlungen?
Direktzahlungen sind reguläre Förderleistungen der EU-Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die antragstellenden Betrieben jährlich gewährt werden — unabhängig von einer konkreten Krisenlage.
Ab wann dürfen Vorschüsse ausgezahlt werden?
Laut Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2116 dürfen Mitgliedstaaten Vorschüsse frühestens ab dem 16. Oktober, spätestens vor dem 1. Dezember leisten.
Wie hoch ist die reguläre Vorschussgrenze?
Die reguläre unionsrechtliche Vorschussobergrenze beträgt 50 Prozent. Die EU-Kommission kann sie in Krisenfällen auf 70 Prozent anheben; der Antrag fordert für 2026 eine Anhebung auf bis zu 80 Prozent.

































































