- Keine strafrechtlichen Epstein-Bezüge nach Deutschland bekannt
- BaFin stellte zwei Auskunftsersuchen — kein weiterer Handlungsbedarf
- EU-Geldwäschepaket tritt ab Juli 2027 in Kraft, neue Behörde AMLA entsteht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7048 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die sogenannten Epstein-Files beziehen sich auf Dokumente und Ermittlungen im Zusammenhang mit dem 2019 verstorbenen US-amerikanischen Finanzier Jeffrey Epstein, dem internationale Netzwerke und schwere Straftaten — darunter Menschenhandel — vorgeworfen wurden. Seit 2026 führen mehrere europäische Staaten, darunter Polen, Frankreich, Litauen und Norwegen, eigene Ermittlungen oder parlamentarische Untersuchungen zu möglichen Verbindungen mit nationalen Akteuren durch. Die AfD-Fraktion hat zum Themenkomplex bereits mehrere parlamentarische Anfragen gestellt; die vorliegende Drucksache 21/7048 ist die Antwort des Bundesministeriums des Innern auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6383.
- 2 Auskunftsersuchen — Die BaFin hat infolge konkreter Anlässe zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen im Epstein-Kontext gestellt; kein weiterer Handlungsbedarf ergab sich.
- Ab 10. Juli 2027 — Das EU-Legislativpaket zur Geldwäschebekämpfung tritt im Wesentlichen in Kraft und vereinheitlicht den Rechtsrahmen EU-weit.
- 40 Institute — Die neue EU-Behörde AMLA übernimmt die direkte Aufsicht über 40 Kredit- und Finanzinstitute mit besonders hohem Risikoprofil in der EU.
- 25. Februar 2026 — Bundesregierung legte Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vor, der u. a. Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung enthält.
- Max. 6 Monate — In diesem Abstand unterrichtet die Bundesregierung das FIU-Gremium des Bundestages gemäß § 28a GwG über die Tätigkeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
Im Detail
Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit den sogenannten „Epstein-Files“ aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7048, S. 2
Deutsche Sicherheits- und Finanzbehörden überwachen mögliche Verbindungen zum internationalen Epstein-Netzwerk — haben aber bislang keine strafrechtlich relevanten Bezüge nach Deutschland festgestellt. Das ist die Kernaussage der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 9. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7048, Anfrage BT-Drs. 21/6383). Das Bundesministerium des Innern beantwortete darin 34 Fragen zu Kontroll-, Aufsichts- und Sicherheitsmechanismen im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files.
Epstein-Files: Was deutsche Behörden bisher wissen
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das FBI vorsorglich gebeten, deutsche Behörden zu informieren, sobald sich aus den Epstein-Files Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. Laut Drucksache liegt der Bundesregierung dazu aktuell nichts vor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge konkreter Anlässe zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen gestellt. Auch daraus hat sich nach Angaben der Bundesregierung kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf ergeben. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) betreibt ein spezifisches Monitoring zum Themenkomplex Epstein. Konkrete Zahlen zu geprüften Fällen oder Weiterleitungen an Strafverfolgungsbehörden nannte die Bundesregierung nicht öffentlich — diese Angaben wurden als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und sind nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar.
Internationale Kooperation und Rechtshilfe
Auf europäischer Ebene erfolgt die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung nach der EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung (2024/41/EU). Mit den USA gilt der Rechtshilfevertrag vom 14. Oktober 2003 samt Zusatzvertrag von 2006. Die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und Europol basiert auf der Eurojust-Verordnung (EU) 2018/1727. Zu laufenden Ermittlungsverfahren ausländischer Strafverfolgungsbehörden — etwa in Polen, Frankreich, Litauen oder Norwegen — äußert sich die Bundesregierung laut Drucksache grundsätzlich nicht.
Geldwäschebekämpfung: Neue EU-Architektur ab 2027
Ein zentraler Teil der Antwort betrifft die künftige Architektur der Geldwäschebekämpfung. Das EU-Legislativpaket zur Geldwäschebekämpfung tritt im Wesentlichen ab 10. Juli 2027 in Kraft. Es vereinheitlicht und verschärft den Rechtsrahmen EU-weit. Eine besondere Rolle übernimmt dabei die neue EU-Behörde AMLA (Anti-Money-Laundering Authority): Sie beaufsichtigt direkt 40 Kredit- und Finanzinstitute mit besonders hohem Risikoprofil in der EU und koordiniert gleichzeitig nationale Aufsichtsbehörden und FIUs. Bereits 2026 haben BaFin und FIU ihre Zusammenarbeit durch eine gemeinsame Task Force zur Früherkennung von Geldwäsche-Netzwerken intensiviert.
Kontroll- und Sicherheitsmechanismen im Überblick
Zwischen FIU, BaFin und Strafverfolgungsbehörden bestehen gesetzlich geregelte Schnittstellen. Nach § 32 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) können Behörden bei der FIU Finanzinformationen anfragen; Strafverfolgungsbehörden haben nach § 32 Absatz 4 GwG sogar die Möglichkeit zum automatisierten Datenabruf. Meldet die BaFin strafrechtlich relevante Sachverhalte, zeigt sie diese bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden an. Bei Tatsachen, die eine Meldepflicht nach § 43 GwG auslösen, leitet die BaFin den Sachverhalt an die FIU weiter. Zur parlamentarischen Kontrolle der FIU-Tätigkeit besteht das sogenannte FIU-Gremium des Bundestages, das am 9. Oktober 2025 für die 21. Wahlperiode eingesetzt wurde und mindestens alle sechs Monate durch die Bundesregierung unterrichtet wird.
Zu den Herausforderungen bei der Aufsicht erklärte die Bundesregierung, dass bei komplexen internationalen Investment- und Beteiligungsstrukturen die Nachvollziehbarkeit wirtschaftlich Berechtigter, Transaktionen und Vermögensherkunft deutlich schwieriger sei. Für FinTech-Unternehmen und andere regulierte Institute gelten bei Beteiligungserwerb die allgemeinen Inhaberkontrollverfahren — besondere Zusatzanforderungen sieht die Bundesregierung nicht. Die Anzeigepflicht bei Beteiligungserwerb erfasst laut Drucksache auch Erwerber aus Drittstaaten und indirekte Beteiligungen.
Der am 25. Februar 2026 vorgelegte Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthält nach Angaben der Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Netzwerke, darunter explizit auch zur Geldwäschebekämpfung. Zum Thema Sicherheitsbehörden und ihre Kontrollmechanismen sowie zur parlamentarischen Aufsicht über Bundesbehörden hat der Bundestag zuletzt weitere Fragen gestellt.
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Betroffen von den Kontroll- und Aufsichtsmechanismen sind potenziell Personen und Unternehmen mit internationalen Finanzstrukturen und Deutschlandbezug, die von BaFin und FIU im Rahmen der Geldwäscheprävention überwacht werden. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da es um die Wirksamkeit staatlicher Sicherheits- und Finanzkontrollbehörden geht.
Die Bundesregierung hat zahlreiche Fragen nur durch Verweise auf frühere Drucksachen beantwortet (u. a. BT-Drs. 21/4639, 21/5661, 21/5933, 21/6457). Konkrete Zahlen zu FIU-Prüffällen und Weiterleitungen an Strafverfolgungsbehörden wurden nicht offengelegt, sondern als Verschlusssache eingestuft. Fragen zu Risikoindikatoren und Analyseabläufen der FIU wurden ebenfalls nicht öffentlich beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Epstein-Files: Welche Kontrollsysteme prüft Deutschland? →
- FIU (Financial Intelligence Unit)
- Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Deutschland. Sie analysiert Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und leitet relevante Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden weiter.
- BaFin
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und FinTech-Unternehmen in Deutschland auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, u. a. des Geldwäschegesetzes.
- AMLA
- Die Anti-Money-Laundering Authority ist eine neue EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung, die ab wesentlich Juli 2027 tätig wird und direkte Aufsicht über 40 Hochrisiko-Finanzinstitute in der EU übernimmt.
Hat Deutschland Verbindungen zum Epstein-Netzwerk festgestellt?
Laut Bundesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor. Das BKA hat das FBI vorsorglich gebeten, deutsche Behörden bei entsprechenden Hinweisen einzubinden.
Was hat die BaFin im Zusammenhang mit den Epstein-Files unternommen?
Die BaFin hat infolge konkreter Anlässe zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen gestellt. Daraus hat sich laut Bundesregierung kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf ergeben.
Was ist die AMLA und welche Rolle spielt sie künftig?
Die AMLA (Anti-Money-Laundering Authority) ist eine neue EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung, die ab wesentlich 10. Juli 2027 tätig wird. Sie übernimmt die direkte Aufsicht über 40 Hochrisiko-Institute in der EU und koordiniert nationale Aufsichtsbehörden und FIUs.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7048 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































