- 71 Mio. Euro EU-Agrargelder sollen an Abu-Dhabi-Fonds geflossen sein
- Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse und forderte keine an
- Systematische Erfassung wirtschaftlich Berechtigter in GAP nicht vorgesehen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7578 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Mai 2026 berichteten Medien, darunter der Spiegel und das Rechercheinstitut DeSmog, dass Unternehmen mit Verbindungen zur Herrscherfamilie Al Nahyan aus Abu Dhabi und dem staatlichen Investmentfonds ADQ (Abu Dhabi Developmental Holding Company PJSC) in den Jahren 2019 bis 2024 EU-Agrarfördergelder von mehr als 71 Mio. Euro erhalten haben sollen. Betroffen seien landwirtschaftliche Betriebe in Rumänien, Spanien und Italien — darunter der Agrarkonzern Agricost, der laut Berichten 2024 allein rund 10,5 Mio. Euro an EU-Direktzahlungen bezog. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist mit rund einem Drittel des EU-Haushalts das größte Einzelbudget der Union; Deutschland ist als größter Nettozahler maßgeblich an dessen Finanzierung beteiligt.
- 71 Mio. Euro — Laut Medienberichten sollen Unternehmen im Einflussbereich des Abu-Dhabi-Fonds ADQ in den Jahren 2019–2024 diese Summe an EU-Agrarfördermitteln erhalten haben.
- 10,5 Mio. Euro — Allein im Jahr 2024 soll der rumänische Agrarkonzern Agricost diese Summe an EU-Direktzahlungen erhalten haben.
- 2019–2024 — Der Zeitraum, auf den sich die Medienberichte und die parlamentarische Anfrage beziehen.
- 3 EU-Mitgliedstaaten — Die genannten GAP-Zahlungen sollen Betriebe in Rumänien, Spanien und Italien betreffen.
Im Detail
Die Bundesregierung verfügt über keinen privilegierten Einblick in die Förderverfahren oder Förderentscheidungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund kann sie weder die in den Medien genannte Fördersumme bestätigen noch deren Plausibilität bewerten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7578, S. 2
EU-Agrarsubventionen in Höhe von mehr als 71 Millionen Euro sollen zwischen 2019 und 2024 an Unternehmen geflossen sein, die dem Staatsfonds ADQ der Vereinigten Arabischen Emirate sowie der Herrscherfamilie Al Nahyan aus Abu Dhabi zuzurechnen sind. Das berichten Medien wie der Spiegel und das Rechercheinstitut DeSmog seit Mai 2026. Die AfD-Fraktion hat daraufhin mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7396 Aufklärung von der Bundesregierung verlangt; deren Antwort liegt seit dem 12. August 2026 als BT-Drs. 21/7578 vor.
Im Mittelpunkt der Berichte steht der rumänische Agrarkonzern Agricost, der laut Medienangaben einen der größten Agrarbetriebe der EU bewirtschaftet und allein im Jahr 2024 rund 10,5 Millionen Euro an GAP-Direktzahlungen erhalten haben soll. Daneben werden die Unternehmensgruppe Al Dahra sowie weitere Beteiligungen des ADQ-Fonds in Spanien und Italien genannt.
GAP-Agrarsubventionen: Was gilt aktuell?
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist das größte Einzelbudget der EU und umfasst rund ein Drittel des Gesamthaushalts. GAP-Direktzahlungen werden an in der EU ansässige landwirtschaftliche Betriebe gewährt, die die geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Eine Beschränkung nach dem Eigentümerhintergrund oder der Herkunft von Investoren gibt es im geltenden EU-Recht nicht. Für die GAP 2023–2027 sieht die EU-Verordnung 2021/2116 zwar vor, dass juristische Personen, die einer Konzerngruppe angehören, auch den Namen der Muttergesellschaft und ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben müssen. Eine systematische Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes ist jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen — das hält die Bundesregierung in ihrer Antwort fest.
Bundesregierung: keine eigenen Erkenntnisse, kein Handlungsbedarf
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, sie habe die Medienberichte zeitnah zur Kenntnis genommen, verfüge aber über keine eigenen Erkenntnisse zu den genannten Zahlungen. Sie betont, dass ihr kein privilegierter Einblick in Förderverfahren anderer EU-Mitgliedstaaten zukomme und sie die genannte Summe von 71 Millionen Euro daher weder bestätigen noch deren Plausibilität bewerten könne. Auf die Frage, ob sie Informationen bei der Europäischen Kommission, Rumänien, Spanien oder Italien angefordert hat, antwortet die Bundesregierung: Nein — mit dem Hinweis auf die Aufgabenteilung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten sowie deren souveräne Zuständigkeit.
Auch auf die Frage nach Risiken für die Ernährungssouveränität sieht die Bundesregierung keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf: Investitionen aus Drittstaaten in landwirtschaftliche Unternehmen seien — wie in anderen Wirtschaftsbranchen — kein Problem, solange unions- und nationalrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Einen gesonderten Bericht über Empfängerstrukturen und Drittstaatenbezüge bei GAP-Zahlungen plant sie nicht.
GAP-Agrarsubventionen und Transparenz: Wo liegen die Lücken?
Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich, dass das bestehende EU-Recht bei komplexen Konzernstrukturen mit Drittstaatenbezug an Grenzen stößt. Zwar müssen GAP-Empfänger ihre Konzernzugehörigkeit offenlegen, doch die Identifikation der letztlich wirtschaftlich Begünstigten bleibt nach Angaben aus Medienrecherchen schwierig. In Deutschland werden die Förderdaten von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter www.agrarzahlungen.de veröffentlicht. Rückforderungen zu Unrecht gezahlter GAP-Mittel sind nach dem GAP-Finanzinteressen-Schutz-Gesetz grundsätzlich möglich, setzen aber voraus, dass Verstöße tatsächlich festgestellt werden.
Zur Frage der künftigen GAP-Reform verweist die Bundesregierung auf den Kommissionsvorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, der eine stärkere Ausrichtung der Direktzahlungen zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe vorsieht. Diesen Ansatz unterstützt die Bundesregierung nach eigenen Angaben. Ob und wie künftig Drittstaatenbezüge bei der Fördervergabe stärker berücksichtigt werden, bleibt offen.
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Betroffen sind mittelbar alle EU-Steuerzahler und damit auch deutsche Haushalte, die über die EU-Eigenmittel zur Finanzierung der GAP beitragen. Direkt betroffen sind europäische Landwirtinnen und Landwirte, die mit GAP-Mitteln gefördert werden, sowie die politische Debatte über Transparenz und Zielgenauigkeit der EU-Agrarförderung. Landwirtschaftliche Betriebe in Rumänien, Spanien und Italien stehen im Mittelpunkt der Medienberichte.
Bei mehreren zentralen Fragen — insbesondere zu eigenen Erkenntnissen, zur Einschätzung der Fördersumme und zur Prüfung durch EU-Behörden — verweist die Bundesregierung auf fehlende Zuständigkeit und öffentlich verfügbare Daten, ohne inhaltlich eigene Bewertungen vorzunehmen. Die Fragen zu Reformvorschlägen und einem Sonderbericht werden mit dem Hinweis auf bestehende Transparenzregeln abgelehnt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. EU-Agrarsubventionen: 71 Mio. Euro an Abu-Dhabi-Konzerne? →
- GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)
- Das zentrale landwirtschaftliche Förderprogramm der EU, das Direktzahlungen an Betriebe sowie Mittel für die ländliche Entwicklung umfasst und rund ein Drittel des EU-Haushalts ausmacht.
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Begriff aus dem Geldwäschegesetz: die natürliche Person, die hinter einem Unternehmen letztlich die Kontrolle ausübt oder wirtschaftlich begünstigt wird. Im GAP-Förderrecht findet dieser Begriff keine entsprechende Anwendung.
- ADQ (Abu Dhabi Developmental Holding Company)
- Staatlicher Investmentfonds der Vereinigten Arabischen Emirate mit Beteiligungen in verschiedenen Branchen, laut Medienberichten auch in europäischen Agrarkonzernen.
Wer soll die EU-Agrargelder erhalten haben?
Laut Medienberichten sollen Unternehmen im Einflussbereich der Herrscherfamilie Al Nahyan aus Abu Dhabi sowie des staatlichen Investmentfonds ADQ zwischen 2019 und 2024 mehr als 71 Mio. Euro GAP-Mittel erhalten haben — vor allem über den rumänischen Agrarkonzern Agricost und die Gruppe Al Dahra.
Warum kann die Bundesregierung das nicht prüfen?
Die Kontrolle von Fördermaßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten obliegt laut Bundesregierung nicht Deutschland, sondern den jeweiligen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.
Werden wirtschaftlich Berechtigte bei GAP-Zahlungen erfasst?
Nein — eine systematische Erfassung wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist nach den für GAP-Zahlungen geltenden EU-Vorgaben nicht vorgesehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7578 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































