Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8057 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Förderung von Islamic Relief Deutschland wurde eingestellt
- Dokumentationsmängel im AA von 2013 bis 2019 eingeräumt
- Neue Förderrichtlinie vom 17. Dezember 2025 trat in Kraft
Hintergrund
Der Bundesrechnungshof hatte in Prüfberichten die Förderpraxis des Auswärtigen Amts gegenüber Islamic Relief Deutschland beanstandet. Konkret rügte er Mängel bei der Dokumentation und Aktenführung sowie unzureichende Prüfung auf mögliche Verbindungen zu extremistischen Strukturen. In einer ersten Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7057) hatte die AfD-Fraktion die Bundesregierung zu diesen Vorgängen befragt. Da die Antworten aus Sicht der Fragesteller offen gebliebene Fragen zu konkreten organisatorischen Konsequenzen nicht hinreichend beantwortet hatten, stellte die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/7574 eine Nachfrage, auf die mit der vorliegenden Drucksache 21/8057 geantwortet wird.
- 2013–2019 — Zeitraum, in dem das Auswärtige Amt Versäumnisse bei Dokumentation und Aktenführung einräumt
- Seit 2020 — kontinuierliche Weiterentwicklung des Qualitätsprofilprozesses für Geschäftspartner in der humanitären Hilfe
- 17. Dezember 2025 — Datum der neuen Förderrichtlinie des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe im Ausland
- 21. Juli 2023 — Inkrafttreten der redaktionellen Überarbeitung des Runderlasses RES 55-1
Im Detail
Das Auswärtige Amt hat gegenüber dem Bundesrechnungshof eingeräumt, dass es im Zeitraum von 2013 bis 2019 vereinzelt Versäumnisse bei der lückenlosen Dokumentation und Aktenführung gegeben hat.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8057, Frage 1
Das Auswärtige Amt hat die Förderung von Islamic Relief Deutschland eingestellt und räumt Mängel bei der Aktenführung zwischen 2013 und 2019 ein. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8057, 17. September 2026) auf eine Nachfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Nachfrage (BT-Drs. 21/7574) knüpfte an eine frühere Kleine Anfrage zu Rügen des Bundesrechnungshofes an, die dieser in Prüfberichten zur Förderpraxis gegenüber Islamic Relief Deutschland erhoben hatte.
Islamic Relief Deutschland: Förderung eingestellt
Zur zentralen Folgefrage — welche konkreten Schritte das Auswärtige Amt gegenüber Islamic Relief Deutschland unternommen habe — verweist die Bundesregierung auf eine bereits gegebene Antwort zu Frage 7 der Drucksache 21/7057. Direkt bestätigt wird jedoch: Die Förderung von Islamic Relief wurde eingestellt. Eine darüber hinausgehende Auflistung beendeter Förderungen wegen entsprechender Risiken lehnt die Bundesregierung ab, da die Daten nicht maschinell auswertbar vorliegen und eine vollständige Auswertung der Einzelakten mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen würde. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11).
Dokumentationsmängel zwischen 2013 und 2019
Als einzige konkret anerkannte Beanstandung aus den Berichten des Bundesrechnungshofes nennt das Auswärtige Amt Versäumnisse bei der lückenlosen Dokumentation und Aktenführung im Zeitraum von 2013 bis 2019. Den Vorwurf, die damals geltende Weisungslage — niedergelegt im Runderlass RES 55-1 — nicht eingehalten zu haben, weist das Auswärtige Amt zurück: Es habe die damalige Fassung des Erlasses befolgt. RES 55-1 wurde laut Bundesregierung zuletzt redaktionell überarbeitet; die Änderung trat am 21. Juli 2023 in Kraft.
Neue Förderrichtlinie und Qualitätsprofilprozess
Seit 2020 hat das Auswärtige Amt den sogenannten Qualitätsprofilprozess — ein internes Verfahren zur Prüfung von Geschäftspartnern in der humanitären Hilfe — kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in der Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland vom 17. Dezember 2025 verankert. Diese Richtlinie enthält laut Bundesregierung Anforderungen zu Risikoanalysen, Sicherheitskonzepten und Maßnahmen zur Verhinderung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten oder Vereinigungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts werden durch regelmäßige mehrtägige Schulungen auf den aktuellen Stand des Zuwendungsrechts gebracht.
Keine Statistik zu Ablehnungsgründen
Auf die Fragen, wie häufig seit Kenntnis der Prüfberichte Förderanträge wegen Extremismusrisiken oder Sicherheitsbedenken abgelehnt wurden, antwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis, eine entsprechende Statistik werde nicht geführt. Konkrete Zahlen zu abgelehnten Anträgen oder beendeten Förderungen — aufgeschlüsselt nach Jahr und Grund — liegen damit nicht vor. Auch die Frage, ob der Bundesrechnungshof die inzwischen eingeführten Maßnahmen bereits bewertet hat, beantwortet die Bundesregierung ausweichend: Das Auswärtige Amt habe keine Kenntnis über etwaige interne Berichte des Bundesrechnungshofes, da dieser als unabhängiges Organ selbstständig und weisungsunabhängig agiere.
Die Drucksache steht damit in einer Reihe parlamentarischer Kontrollfragen zur staatlichen Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Ähnliche Fragen nach der Wirksamkeit von Finanzkontrolle und Dokumentationspflichten stellen sich auch in anderen Bereichen staatlicher Förderpraxis, etwa bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, wo Personalengpässe die Kontrollkapazitäten einschränken. Die Frage, welche Konsequenzen Rechnungshof-Rügen tatsächlich nach sich ziehen, bleibt ein dauerhaftes Thema der parlamentarischen Aufsicht.
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Betroffen ist in erster Linie das Auswärtige Amt als zuwendungsgebende Behörde sowie die Organisation Islamic Relief Deutschland als ehemaliger Förderempfänger. Mittelbar betrifft der Fall die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Mitteln humanitäre Hilfsprojekte finanziert werden, sowie alle Organisationen, die künftig Mittel des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe beantragen wollen und den verschärften Prüfanforderungen unterliegen.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen nicht substanziell, sondern verweist pauschal auf eine frühere Antwort zu Frage 7 der Drucksache 21/7057. Die Fragen zur Statistik abgelehnter Förderanträge (Fragen 11 und 12) beantwortet sie mit dem Hinweis, eine solche Statistik werde nicht geführt; bei Frage 13 wird der Umfang einer vollständigen Antwort als unzumutbar eingestuft.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Islamic Relief: Rechnungshof-Empfehlungen im Auswärtigen Amt →
- Qualitätsprofilprozess
- Internes Verfahren des Auswärtigen Amts zur Prüfung von Geschäftspartnern im Bereich der humanitären Hilfe, seit 2020 kontinuierlich weiterentwickelt.
- Bundesrechnungshof (BRH)
- Unabhängiges Organ der Finanzkontrolle des Bundes, das die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesbehörden prüft und dabei nur dem Gesetz unterworfen ist.
- Zuwendungsrecht
- Rechtliche Regelungen, die die Vergabe staatlicher Fördermittel (Zuwendungen) an Organisationen oder Projekte regeln, einschließlich Prüf- und Dokumentationspflichten.
Wurde Islamic Relief Deutschland weiter gefördert?
Nein. Laut Antwort der Bundesregierung wurde die Förderung von Islamic Relief eingestellt.
Was hat das Auswärtige Amt nach der Rechnungshof-Kritik geändert?
Seit 2020 wurde der Qualitätsprofilprozess für Geschäftspartner weiterentwickelt und am 17. Dezember 2025 in einer neuen Förderrichtlinie verankert. Zudem finden regelmäßige Schulungen zum Zuwendungsrecht statt.
Wie viele Förderanträge wurden wegen Extremismusrisiken abgelehnt?
Dazu macht die Bundesregierung keine Angaben, da sie keine Statistik zu spezifischen Ablehnungsgründen erhebt.































































