- Wärmeplanungsgesetz: Frist für Großstädte über 100.000 Einwohner lief am 30. Juni 2026 ab
- Anpassungsfaktoren (APF, TABULA, IWU) beeinflussen Technologievergleiche bei Heizungswahl
- 11 Fragen zu Datenbasis, Methodik und Wirtschaftlichkeit der kommunalen Wärmeplanung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6780 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Wärmeplanungsgesetz setzt bundesweit den Rahmen für kommunale Wärmepläne: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit. Die Pläne legen fest, welche Wärmeversorgung — Fernwärme, Wärmepumpe, Gasheizung oder andere Technologien — in einzelnen Gebieten künftig vorgesehen ist. Parallel dazu liegt dem Bundesrat der Regierungsentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes (BR-Drs. 292/26) vor, der die bisherige Kopplung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung neu regelt. Die Bundesregierung hat zu früheren Anfragen zum Stand der Wärmeplanung auf begrenzte netzscharfe Daten hingewiesen (BT-Drs. 20/14581 und 21/1346).
Im Detail
Für die Aussagekraft kommunaler Wärmepläne sind nach Auffassung der Fragesteller nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern insbesondere die verwendeten methodischen Annahmen maßgeblich.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6780, AfD-Fraktion
Kommunale Wärmeplanung ist eines der zentralen Instrumente der deutschen Wärmewende: Städte und Gemeinden müssen festlegen, wie ihre Gebäude künftig beheizt werden sollen — mit Fernwärme, Wärmepumpen, Gasheizungen oder anderen Technologien. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern lief die gesetzliche Frist nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 30. Juni 2026 ab. Genau zu diesem Zeitpunkt hat die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/6780 eine umfangreiche Kleine Anfrage eingereicht, die die methodischen Grundlagen dieser Planung in den Fokus rückt.
Kommunale Wärmeplanung: Was steckt hinter den Methoden?
Im Kern der Anfrage steht die Frage, welche Berechnungsannahmen kommunale Wärmepläne, Wärmebedarfskarten und bundesgeförderte Transformationspläne verwenden. Konkret geht es um sogenannte Anpassungsfaktoren wie APF, TABULA oder IWU-Ansätze, mit denen theoretisch berechnete Heizwärmebedarfe an reale Verbrauchswerte kalibriert werden. Aus Sicht der Fragesteller können diese Faktoren maßgeblich beeinflussen, ob Fernwärme, Wärmepumpen oder Gasheizungen in einem Plan als wirtschaftlich oder vorrangig erscheinen — und damit Investitionsentscheidungen von Eigentümern, Kommunen und Fördermittelgebern lenken.
Die Anfrage richtet sich auf insgesamt 11 Themenkomplexe: vom aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung über die Datenbasis zu Fernwärmepreisen, Netzverlusten und Investitionskosten bis hin zu Wirtschaftlichkeitsvergleichen zwischen leitungsgebundener und dezentraler Wärmeversorgung. Gefragt wird auch, welche externen Dienstleister, Gutachter und Konsortien bundesgeförderte Studien erstellen und ob dabei gleichartige Methoden, Textbausteine oder Softwarewerkzeuge mehrfach verwendet werden.
Gebäudemodernisierungsgesetz als neuer Faktor
Ein eigener Fragenkomplex (Frage 4) betrifft den Regierungsentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes (BR-Drs. 292/26), der dem Bundesrat zugeleitet wurde. Die Fragesteller wollen wissen, welche Konsequenzen dieser Entwurf für bereits ausgewiesene Fernwärmegebiete hat — insbesondere dort, wo die bisherige Kopplung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung die Grundlage bildete. Auch die Frage, wie Primärenergiefaktoren für Fernwärme bei Kraft-Wärme-Kopplung nach der Carnot-Methode berechnet werden, steht auf der Liste. Solche Faktoren fließen direkt in Klimabilanz- und Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Fernwärme und dezentralen Alternativen ein.
Sanierungsraten und Realitätscheck
Frage 11 richtet den Blick auf Sanierungsraten, Heizungstauschraten und Anschlussquoten. Die Fragesteller wollen wissen, welche Raten in Wärmeplänen und Transformationsplänen unterstellt werden, ob diese mit den tatsächlichen Raten der vergangenen Jahre vereinbar sind und ob Pläne Szenarien für den Fall enthalten, dass die angenommenen Quoten nicht erreicht werden. Laut der Anfrage legt die Bundesregierung Schätzungen zu realistisch erreichbaren Sanierungs- und Heizungstauchraten bis 2030, 2035, 2040 und 2045 nahe.
Die kommunale Wärmeplanung steht in einem direkten Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz, das ebenfalls EU-Vorgaben umsetzt und Unternehmen wie Kommunen betrifft. Ebenso relevant ist der politische Kontext: Während über gesicherte Kraftwerkskapazitäten und Kernkraftwerksfragen debattiert wird, rückt die Wärmeversorgung im Gebäudebereich als zweiter großer Hebel der Energiewende in den Fokus.
Die AfD-Fraktion (Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Marc Bernhard) unterzeichnete die Anfrage gemeinsam mit Fraktionsspitze Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zu antworten — Frist: 20. Juli 2026.
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Betroffen sind vor allem Hauseigentümer, die in Gebieten wohnen, die in kommunalen Wärmeplänen als Fernwärmegebiete ausgewiesen werden oder werden sollen. Abhängig von den methodischen Annahmen in diesen Plänen können unterschiedliche Investitionsentscheidungen für Heizungsanlagen notwendig werden. Auch Kommunen, Versorgungsunternehmen und Fördermittelgeber sind betroffen, da bundesgeförderte Transformationspläne und Machbarkeitsstudien auf diesen Methoden aufbauen.
Berlin, 19. Juni 2026. Das ZDF musste seine falsche Anmoderation nach einer Klage von Elon Musk zurückziehen und hat vor Gericht gegen Arne Schönbohm, den früheren BSI-Chef, verloren. Zu diesen Vorgängen teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, mit: “Nachrichtensendungen, in denen die Unwahrheit verbreitet wird,… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6780) wurde am 29. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 20. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion die Ergebnisse parlamentarisch weiterverarbeiten.
- TABULA / IWU-Ansatz
- Wissenschaftliche Methoden zur Typisierung von Gebäuden nach Baujahr und Bauweise, um den Energiebedarf für Heizung abzuschätzen. Die Faktoren kalibrieren theoretische Werte an reale Verbrauchswerte an.
- Anpassungsfaktor (APF)
- Ein empirischer Korrekturfaktor, der theoretisch berechnete Heizwärmebedarfe an tatsächliche Verbrauchswerte angleicht. Er kann beeinflussen, welche Heiztechnologie im Vergleich besser abschneidet.
- Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
- Ein Förderprogramm des Bundes, das über das BAFA Transformationspläne, Machbarkeitsstudien und Investitionen in effiziente Wärmenetze finanziell unterstützt.
Was ist das Wärmeplanungsgesetz?
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen, Wärmepläne zu erstellen. Großstädte über 100.000 Einwohner mussten bis zum 30. Juni 2026 fertig sein, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.
Was sind Anpassungsfaktoren wie TABULA oder APF?
TABULA und ähnliche Ansätze werden verwendet, um theoretisch berechnete Heizwärmebedarfe an den realen Verbrauch anzupassen. Diese Faktoren können beeinflussen, welche Heiztechnik in Wärmeplänen als wirtschaftlich eingestuft wird.
Was ist das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz?
Der Regierungsentwurf (BR-Drs. 292/26) soll Regelungen zur energetischen Modernisierung von Gebäuden neu ordnen und hat laut der Anfrage Auswirkungen auf die Bewertung von Fernwärmegebieten und Heizungsalternativen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6780 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































