Noch nicht beantwortet
Linke fragt nach Schutz geflüchteter Frauen vor Gewalt
Hintergrund
Etwa die Hälfte der weltweit Geflüchteten sind Frauen und Mädchen, die oft aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen müssen. Seit 2005 ist geschlechtsspezifische Verfolgung in Deutschland als Asylgrund anerkannt, doch in der Praxis stoßen Betroffene auf vielfältige Hürden. Die Bundesregierung plant, ab 2027 die Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung zu streichen, die besonders vulnerable Gruppen unterstützt.
Die Fraktion Die Linke hat eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe in Asylverfahren gestellt (BT-Drs. 21/5260 vom 13. April 2026). Neun detaillierte Fragen. Die Bundesregierung soll Auskunft über die Situation weiblicher Asylsuchender geben.
Kernpunkt der Anfrage ist die praktische Umsetzung des seit 2005 geltenden Rechts auf Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung. Deutschland erkennt diese Form der Verfolgung rechtlich an, jedoch kritisieren Beratungsstellen und Verbände, dass Betroffene in der Praxis auf vielfältige Hürden stoßen. Dies ist bemerkenswert, da Gewalt gegen Frauen oft als „private Lebensführung“ eingestuft und als asylunerheblich bewertet wird.
Die Linke will wissen, wie gut Deutschland Frauen schützt, die wegen geschlechtsspezifischer Gewalt geflohen sind.
Die Anfrage kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Hintergrund ist, dass im März 2026 bekannt wurde, das Bundesinnenministerium will die Mittel für die Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ab 2027 streichen. Diese Beratung spielt eine wichtige Rolle bei der Identifizierung vulnerabler Gruppen. Besonders Frauen und Mädchen werden unterstützt.
Die Linke fordert detaillierte Statistiken über weibliche Asylsuchende für die Jahre 2023 bis 2025, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern und Altersgruppen. Besonders interessiert sich die Fraktion für die Anerkennungsquoten bei geschlechtsspezifischer Verfolgung. Auch die Rolle des Familienasyls steht im Fokus.
Kritik an geplanten Kürzungen
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Auswirkungen der geplanten Streichung der Asylberatungsförderung. Die Linke fragt konkret, wie künftig gewährleistet werden soll, dass Betroffene von geschlechtsspezifischer Verfolgung angemessene Unterstützung bekommen. Diese Frage ist relevant. Die behördenunabhängige Beratung spielt eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von Vulnerabilitäten.
Nach Angaben der Drucksache haben 2025 etwa 46.000 Frauen einen Asylerstantrag in Deutschland gestellt – rund 40 Prozent aller Asylsuchenden. Die wichtigsten Herkunftsländer sind Afghanistan, Syrien, die Türkei, Somalia und der Irak gewesen. Diese Zahlen unterstreichen die Relevanz einer funktionierenden Unterstützungsstruktur für vulnerable Asylsuchende.
Betroffen sind rund 46.000 weibliche Asylsuchende jährlich, insbesondere Frauen und Mädchen aus Afghanistan, Syrien, der Türkei, Somalia und dem Irak. Auch Beratungsorganisationen und Rechtsanwälte, die diese Gruppen unterstützen, sind von den geplanten Kürzungen betroffen.
Die Bundesregierung hat nun Zeit, die neun detaillierten Fragen zu beantworten. Parallel läuft die Debatte über die geplante Streichung der Förderung für unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027. Die Antwort könnte Aufschluss über alternative Unterstützungsmaßnahmen geben.
- Geschlechtsspezifische Verfolgung
- Verfolgung aufgrund des Geschlechts, etwa durch sexuelle Gewalt, Genitalverstümmelung, häusliche Gewalt oder Bildungsverbote für Frauen.
- Subsidiärer Schutz
- Schutzstatus für Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber bei Rückkehr ernsthaften Schaden befürchten müssen.
- Familienasyl
- Schutzstatus für Familienangehörige von bereits anerkannten Flüchtlingen, auch ohne eigene Verfolgung nachweisen zu müssen.























































