Gesetzentwurf eingereicht
Abgeordneten-Diäten: Grüne wollen Erhöhung wegen Iran-Krieg aussetzen
Hintergrund
Das Abgeordnetengesetz sieht eine automatische jährliche Anpassung der Diäten zum 1. Juli vor, die sich am Nominallohnindex orientiert. Der Bundestag hatte dieses Verfahren am 4. Juni 2025 auch für die 21. Wahlperiode für anwendbar erklärt. Die Grünen reagieren nun auf den seit 28. Februar 2026 herrschenden Iran-Krieg, der aufgrund der fossilen Abhängigkeit Deutschlands zu höheren Energiekosten führt.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der automatischen Erhöhung der Abgeordnetendiäten für das Jahr 2026 vorgelegt. Den entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6004) legte die Fraktion am 19. Mai 2026 vor. Als Begründung führt sie den seit 28. Februar 2026 bestehenden Iran-Krieg und die dadurch steigenden Energiekosten an.
Automatische Anpassung wird unterbrochen
Normalerweise werden die Abgeordnetendiäten jährlich zum 1. Juli automatisch an die Entwicklung des Nominallohnindex angepasst. Dieses Verfahren bestätigte der Bundestag am 4. Juni 2025 auch für die aktuelle Wahlperiode. Dies ist bemerkenswert, da die Grünen nun selbst eine Aussetzung dieses Systems beantragen. Der Iran-Krieg führt aufgrund der fossilen Abhängigkeit Deutschlands zu erhöhten Energiekosten, argumentieren sie. Diese belasten sowohl die Wirtschaft als auch private Haushalte erheblich.
Der Gesetzentwurf geht weiter als nur die Bundestagsdiäten. Auch die Bezüge der Europaabgeordneten sowie die Altersentschädigung ehemaliger Parlamentarier sollen eingefroren werden. Das grundsätzliche Anpassungsverfahren wird dadurch nicht in Frage gestellt, betonen die Grünen. 2027 soll es normal fortgeführt werden.
Das Gesetz würde bedeuten: Alle Abgeordneten verzichten 2026 auf ihre jährliche Gehaltserhöhung wegen der Kriegsfolgen.
Reaktion auf außergewöhnliche Umstände
In der Begründung heißt es, der Bundestag reagiert „einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen infolge eines exogenen Schocks wie dem Iran-Krieg und andererseits auf die angespannte Haushaltslage“. Mit Blick auf den erwarteten Kaufkraftverlust der Bevölkerung soll eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung unterbleiben. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Hintergrund ist eine unabhängige Kommission aus dem Jahr 2013, auf die sich die Grünen berufen. Diese hatte grundsätzlich für das automatische Anpassungsverfahren plädiert, aber Ausnahmen für besondere Umstände vorgesehen. Per Gesetz kann der Bundestag von der Indexierung abweichen. Ähnliche Diskussionen gab es bereits bei anderen sozialpolitischen Themen wie dem Kindergeld.
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Betroffen sind alle Bundestagsabgeordneten, Europaabgeordnete sowie ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene bei der Altersentschädigung. Private Haushalte profitieren indirekt, da höhere Energiekosten nicht durch Diätenerhöhungen verstärkt werden.
Der Gesetzentwurf muss nun die parlamentarischen Beratungen durchlaufen. Dazu gehören erste und zweite Lesung im Bundestag sowie mögliche Ausschussberatungen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten und nur für 2026 gelten.
- Nominallohnindex
- Statistischer Wert, der die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland misst und als Grundlage für die Anpassung der Abgeordnetendiäten dient.
- Anpassungsverfahren
- Automatisches Verfahren zur jährlichen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung.























































