Kabinettsbeschluss: Kampf gegen Menschenhandel stärken
Veröffentlicht: 27. Mai 2026
Zusammenfassung des Kabinettsbeschlusses
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2026 einen Kabinettsbeschluss gefasst, der die Maßnahmen gegen Menschenhandel deutlich verschärfen und ausbauen soll. Der Beschluss sieht vor, die bestehenden Strafverfolgungsmechanismen zu intensivieren und die Prävention sowie den Schutz von Opfern zu verbessern. Durch koordinierte Anstrengungen mehrerer Bundesministerien wird ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt, das sowohl nationale als auch internationale Aspekte der Bekämpfung von Menschenhandel adressiert.
Parlamentarische Folgeschritte
Nach dem Kabinettsbeschluss wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten und dem Deutschen Bundestag vorlegen. Der Bundestag ist das erste Beratungsorgan und wird den Entwurf in seinen zuständigen Ausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Inneres und Heimat sowie dem Rechtsausschuss, beraten. Parallel können auch der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Arbeit und Soziales beteiligt sein, da Opferschutz und soziale Unterstützung zentrale Aspekte sind.
Nach der Verabschiedung durch den Bundestag wird der Gesetzentwurf in den Bundesrat geleitet, wo die Bundesländer ihre Positionen einbringen. Da Fragen der Innensicherheit und Strafverfolgung betroffen sind, ist eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
Das Gesetzgebungsverfahren folgt dem standardisierten Prozess: Nach dem Kabinettsbeschluss erfolgt die erste Lesung im Bundestag, in der grundsätzliche Positionen dargelegt werden. In der zweiten und dritten Lesung werden Details beraten und Änderungsanträge eingereicht. Anschließend wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet.
Im Bundesrat kann ein Vermittlungsausschuss angerufen werden, sollten Bund und Länder zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Nach erfolgreicher Verabschiedung unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz und es wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Mit dieser ambitionierten Initiative unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement im Kampf gegen eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen.
➜ Originaler Kabinettsbeschluss

































































