- Hamburger Modell seit 2007 am UKE: ambulant, stationär und aufsuchend vereint
- Bundesweite Regelversorgung soll Zwangsmaßnahmen und Klinikaufenthalte senken
- Umsetzungskonzept soll laut Antrag innerhalb von zwölf Monaten vorgelegt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6934 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Schwere psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen langandauernder Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung in Deutschland. Das bestehende, stark sektorisierte Versorgungssystem trennt ambulante und stationäre Behandlung strukturell voneinander, was nach Krankenhausentlassungen häufig zu Versorgungslücken führt. Das Hamburger Modell am UKE existiert seit 2007 als integriertes Versorgungsmodell nach § 140a SGB V und hat seinen Anwendungsbereich inzwischen auf Borderline-Störungen und chronische Depressionen ausgeweitet. Eine bundesgesetzliche Grundlage für eine flächendeckende Umsetzung fehlt bislang.
Im Detail
Deutschland braucht daher einen Systemwechsel weg von punktueller Akutversorgung hin zu kontinuierlichen, netzwerkbasierten und aufsuchenden Versorgungsformen.
— Begründung BT-Drs. 21/6934, AfD-Fraktion
Psychosen, schwere Depressionen, Borderline-Störungen: Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen klafft zwischen Klinikentlassung und ambulanter Weiterbehandlung häufig eine gefährliche Versorgungslücke. Ein seit fast zwei Jahrzehnten bewährtes Modell aus Hamburg könnte diese Lücke schließen — doch bundesweit fehlt bisher die gesetzliche Grundlage. Die AfD-Fraktion fordert in BT-Drs. 21/6934 vom 7. Juli 2026, das sogenannte Hamburger Modell der integrierten psychiatrischen Versorgung zur bundesweiten Regelleistung zu machen.
Was ist das Hamburger Modell?
Das Hamburger Modell wurde 2007 am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) eingeführt und läuft seither als integriertes Versorgungsmodell nach § 140a SGB V. Kern des Konzepts ist ein multiprofessionelles Therapeutic-Assertive-Community-Treatment-Team (TACT-Team), das stationäre, teilstationäre und ambulante Behandlung verzahnt. Patientinnen und Patienten werden auch zu Hause aufgesucht; eine 24/7-Krisenbereitschaft ist fester Bestandteil. Laut Antrag hat sich das Modell inzwischen auf weitere Diagnosen ausgeweitet — darunter Borderline-Störungen und chronische Depressionen — was aus Sicht der Fraktion seine Skalierbarkeit belegt.
Was gilt aktuell?
Derzeit erfolgt die Finanzierung solcher integrierten Versorgungsmodelle ausschließlich über selektivvertragliche Einzelvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kliniken. Das bedeutet: Jede Krankenkasse muss individuell verhandeln, eine bundeseinheitliche Grundlage fehlt. Das stark sektorisierte System trennt ambulante und stationäre Versorgung strukturell voneinander. Nach stationären Aufenthalten fehlt vielerorts eine engmaschige Nachsorge, Krisen werden spät erkannt, und Hausbesuche sowie systematische Angehörigenarbeit sind nicht flächendeckend verfügbar. Diese Situation führt laut Antrag zu Rückfällen, Chronifizierung und erheblichen Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem.
Was fordert der Antrag konkret?
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in fünf Punkten auf zu handeln: Erstens soll das Hamburger Modell als Referenzmodell bundesweit etabliert und als Regelleistung ausgebaut werden. Zweitens soll die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) innerhalb von zwölf Monaten ein Umsetzungskonzept vorlegen. Drittens sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden — konkret durch die Weiterentwicklung der §§ 140a ff. SGB V zu einer standardisierten, bundesweiten Vertragsgrundlage, den Abbau von Fehlanreizen an den Sektorengrenzen sowie bundeseinheitliche Qualitäts- und Personalschlüssel für aufsuchende Teams. Viertens soll ein verlässlicher Finanzierungsrahmen auf Basis von Jahrespauschalen (Capitation) entstehen, ergänzt um Anschubmittel für regionale Netzwerke und Förderung wissenschaftlicher Begleitforschung. Fünftens soll die Umsetzung evaluiert und dem Bundestag alle zwei Jahre berichtet werden.
Hamburger Modell: Evidenz und Grenzen
Die Begründung des Antrags verweist auf publizierte Evaluationsergebnisse, die auf bessere klinische Stabilität, höhere Therapieadhärenz, weniger Rückfälle und geringere stationäre Nutzung hinweisen. Gleichzeitig wird die Entlastung von Angehörigen und eine höhere Kosteneffizienz genannt. Die Drucksache stützt sich dabei auf Erfahrungsberichte und langjährige Praxisdaten des UKE. Die Frage, wie ein solches Modell flächendeckend finanziert und in die bestehende GKV-Struktur eingebettet werden kann, bleibt ein zentrales offenes Problem — das der Antrag durch den geforderten bundesweiten Finanzierungsrahmen lösen möchte. Debatten um die GKV-Reform zeigen, wie komplex Finanzierungsfragen im Gesundheitssystem derzeit sind.
Schwere psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen langandauernder Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung — ein strukturell besseres Versorgungssystem hätte damit nicht nur gesundheitliche, sondern auch wirtschaftliche Relevanz. Der Antrag ordnet sich in eine breitere gesundheitspolitische Diskussion ein, in der auch Patientenrechte und Versorgungsqualität neu verhandelt werden.
Weiterlesen:
Betroffen sind vor allem Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie Psychosen, schweren affektiven Störungen und komplexen Persönlichkeitsstörungen sowie deren Angehörige. Mittelbar betroffen sind auch die gesetzlichen Krankenkassen, die laut Antrag durch weniger stationäre Aufenthalte und Kriseninterventionen entlastet werden könnten, sowie psychiatrische Fachkräfte und Versorgungseinrichtungen bundesweit.
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Der Antrag ist am 7. Juli 2026 im Bundestag eingegangen. Als nächster Schritt steht die Überweisung in den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Gesundheit — an. Dort erfolgt die inhaltliche Beratung, bevor der Bundestag im Plenum über Annahme oder Ablehnung abstimmt.
- § 140a SGB V
- Rechtsgrundlage für besondere Versorgungsverträge in der GKV, die eine sektorenübergreifende, integrierte Versorgung zwischen verschiedenen Leistungserbringern ermöglichen.
- Capitation / Jahrespauschale
- Ein Finanzierungsmodell, bei dem Krankenkassen je eingeschriebenem Patienten eine jährliche Pauschale zahlen — unabhängig von der Anzahl einzelner Leistungen.
- Sektorenübergreifende Versorgung
- Behandlungsformen, die die traditionelle Trennung zwischen ambulanter (Praxis/niedergelassene Ärzte) und stationärer (Krankenhaus) Versorgung überwinden und beide Bereiche koordiniert verbinden.
Was ist das Hamburger Modell?
Das Hamburger Modell ist ein seit 2007 am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) betriebenes integriertes Versorgungsmodell nach § 140a SGB V. Es verbindet stationäre, teilstationäre und ambulante Behandlung mit einem multiprofessionellen Team, das auch Hausbesuche macht und rund um die Uhr erreichbar ist.
Warum ist die Ausweitung bisher nicht erfolgt?
Laut Antrag verhindert die Finanzierung über selektivvertragliche Einzelvereinbarungen eine flächendeckende, verlässliche und nachhaltige Verbreitung. Das Modell existiert bislang nur regional begrenzt.
Was bedeutet TACT-Team?
TACT steht für Therapeutic Assertive Community Treatment — ein multiprofessionelles Behandlungsteam aus Ärzten, Psychologen, Pflegekräften und Sozialarbeitern, das Patientinnen und Patienten auch im häuslichen Umfeld aufsucht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6934 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































