Neuer Richter am Bundesarbeitsgericht: Matthias Kreutzberg-Kowalczyk zum dritten Senat ernannt
Das Bundesarbeitsgericht hat personelle Verstärkung erhalten. Der Bundespräsident ernannte am 1. März 2026 den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Matthias Kreutzberg-Kowalczyk zum Richter am Bundesarbeitsgericht. Die Ernennungsurkunde wurde von Präsidentin Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
Hintergrund und fachliche Zuordnung
Kreutzberg-Kowalczyk wurde dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts zugeteilt. Dieser Senat ist auf ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet ausgerichtet: die betriebliche Altersversorgung einschließlich entsprechender Versorgungsschäden. Dies ist ein rechtlich komplexes Feld, das Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsvertragsrecht aufweist.
Mit mehr als 16 Jahren praktischer Erfahrung in der Arbeitsgerichtsbarkeit bringt Kreutzberg-Kowalczyk erhebliche Kompetenz mit. Nach seiner zweiten juristischen Staatsprüfung 2009 war er an mehreren großen Arbeitsgerichten tätig – darunter am Arbeitsgericht Frankfurt am Main, einer der bedeutendsten Arbeitsstätten für Arbeitsrechtsprechung in Deutschland. Von 2015 bis 2017 absolvierte er zudem eine wissenschaftliche Mitarbeiterstation am Bundesarbeitsgericht selbst, was ihn mit den Arbeitsweisen und Anforderungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts vertraut machte.
Betriebliche Altersversorgung als legislativer Schwerpunkt
Die betriebliche Altersversorgung wird in Deutschland durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) normiert, das zuletzt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz reformiert wurde. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet regelmäßig über Streitigkeiten bezüglich Ansprüche auf Betriebsrenten, Versorgungsausgleich und Haftung von Arbeitgebern bei Leistungsausfällen.
Versorgungsschäden entstehen etwa dann, wenn Betriebsrentenvermögen durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen geschädigt werden oder Versorgungsträger zahlungsunfähig werden. Die Rechtsprechung des Dritten Senats prägt hier maßgeblich die Rechtsicherheit für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung.
Praktische Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Die Besetzung des Dritten Senats mit erfahrenen Richtern hat unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtssicherheit im Bereich der Altersvorsorge. Etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland haben Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Schutz dieser Ansprüche prägen nicht nur Einzelfälle, sondern wirken sich auf Arbeitsvertragsgestaltung und Unternehmenskalkulation aus.
Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und bei Unternehmenszusammenschlüssen entstehen Konflikte über Versorgungsansprüche. Eine gut besetzte Richterbank mit fundierter Expertise ist daher zentral für zügige und sachgerechte Entscheidungen.
Gesetzgeberische Perspektive
Während gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Bereich der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig diskutiert wird, liegt die unmittelbare Neubesetzung in der klassischen Personalhoheit der Bundesregierung. Sie unterstreicht jedoch das anhaltende Gewicht dieses Rechtsgebiets für die deutsche Soziallandschaft.























































