- 920 bekannte Opfer ohne Betreuung zwischen 2015 und 2024
- 75 Prozent der Hauptzollämter kooperierten mit Beratungsstellen
- Nationaler Aktionsplan mit 126 Maßnahmen läuft bis 2028
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7153 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke hatte bereits mit BT-Drs. 21/4667 eine Kleine Anfrage zum Betroffenenschutz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestellt. Die damalige Antwort der Bundesregierung erachteten die Fragesteller als unzureichend: Teilfragen blieben unbeantwortet, und für mehrere Fragen verwies die Regierung auf fehlende Erkenntnisse, obwohl laut Fragesteller zumindest Teile anhand der BT-Drs. 20/13850 hätten beantwortet werden können. Auch nach einer Beschwerde der Fraktion blieben Nachbesserungen aus. Die vorliegende Drucksache 21/7153 enthält die Regierungsantwort auf die daraufhin eingereichte Nachfrage (BT-Drs. 21/6774).
- 920 Opfer — erhielten zwischen 2015 und 2024 keine Betreuung, mindestens die Hälfte aller bekannten Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.
- 75 % — der Hauptzollämter haben laut Evaluierungsbericht 2024 bereits mit einer Beratungs- oder Fachberatungsstelle im Bereich Opferschutz zusammengearbeitet.
- 52 Hinweise (2023) — wurden zwischen FKS und Fachberatungsstellen gegenseitig übermittelt, gegenüber 13 im 4. Quartal 2019.
- 126 Maßnahmen — umfasst der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 2024–2028.
- 83 Maßnahmen — enthält der 2025 verabschiedete Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit.
Im Detail
Eine individuelle Begleitung und Unterstützung von Personen, die von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel betroffen sind, trägt dazu bei, die unmittelbaren Folgen von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zu bewältigen und langfristig ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7153, S. 6
Mindestens 920 Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung haben zwischen 2015 und 2024 in Deutschland keine Betreuung erhalten — das entspricht nach Angaben der Fraktion Die Linke mindestens der Hälfte aller in diesem Zeitraum behördlich erfassten Opfer. Diese Zahl steht im Mittelpunkt der Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage der Fraktion, die als BT-Drs. 21/7153 am 14. Juli 2026 veröffentlicht wurde.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Opferschutz
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung ist gesetzlich befugt, Betriebe zu prüfen und dabei Hinweise auf Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung festzustellen. Laut Bundesregierung verfügt die FKS über unmittelbaren Zugang zu Beschäftigungsstätten und arbeitet eng mit Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Ausländerbehörden und Fachberatungsstellen zusammen. Die Zahl der gegenseitig übermittelten Hinweise zwischen FKS und Fachberatungsstellen ist dabei gestiegen: von 13 im vierten Quartal 2019 auf 52 im Jahr 2023.
Dennoch bestehen erhebliche Schutzlücken. Die Bundesregierung räumt ein, dass der Zugang zu Unterstützungsangeboten nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann. Als Ursachen nennt sie komplexe Straftatbestände, Abhängigkeitsverhältnisse der Opfer, sprachliche Barrieren, Ängste vor Repressalien sowie aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten. Hinzu kommt, dass Fälle von Arbeitsausbeutung häufig in illegalen Beschäftigungsverhältnissen oder in schwer durchschaubaren Subunternehmerstrukturen auftreten.
Datenlücken bei zentralen Fragen
Für mehrere konkrete Fragen der Fragesteller verweist die Bundesregierung auf fehlende differenzierte Statistiken. So liegen keine jahresgenauen Daten darüber vor, wie viele Hauptzollämter Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ausgestellt haben (Fragen 6 und 7), wie viele Opfer ohne deutschen Aufenthaltstitel identifiziert wurden (Frage 9) oder wie oft Opfer selbst strafrechtlich verfolgt wurden (Frage 11). Auch über Haushaltsmittel für die Erstversorgung potenzieller Opfer an den Hauptzollämtern kann die Regierung keine jahresbezogene Ausweisung liefern.
Lediglich auf Basis des 2024 veröffentlichten Evaluierungsberichts zum Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch lassen sich einige Angaben machen: 75 Prozent der befragten Hauptzollämter gaben an, bereits mit einer Beratungs- oder Fachberatungsstelle im Bereich Opferschutz zusammengearbeitet zu haben. Eine nach Jahren aufgeschlüsselte Statistik existiert jedoch nicht.
Maßnahmen der Bundesregierung
Als Reaktion auf die anhaltenden Schutzlücken verweist die Bundesregierung auf mehrere laufende Initiativen. Der erste Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels mit einer Laufzeit von 2024 bis 2028 umfasst 126 Maßnahmen, darunter den Ausbau von Beratungsangeboten, eine intensivierte Strafverfolgung und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilgesellschaft. Im Jahr 2025 wurde zusätzlich ein Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit mit 83 Maßnahmen verabschiedet — erstmals eine eigene nationale Strategie für diesen Bereich. Die Bundesländer haben darüber hinaus 125 eigene Maßnahmen in einem Annex festgehalten.
Am 27. Mai 2026 verabschiedete das Bundeskabinett zudem einen Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung, der die EU-Richtlinie 2024/1712 in nationales Recht umsetzen soll. Zur Verbesserung der regionalen Vernetzung wurden Opferschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren an den 41 Hauptzollämtern aufgewertet. Seit dem 1. Juli 2021 besteht zudem eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Deutschen Gewerkschaftsbund mit den Beratungsnetzwerken „Faire Integration“ und „Faire Mobilität“. Eine weitere Kooperationsvereinbarung mit arbeitsrechtlichen Fachberatungsstellen trat am 1. Februar 2022 in Kraft.
Hintergrund der Nachfrage
Die vorliegende Antwort ist eine Nachfrage: Die Fraktion Die Linke hatte bereits mit BT-Drs. 21/4667 zum Thema Betroffenenschutz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit angefragt. Die damalige Antwort erachteten die Fragesteller als unzureichend — einzelne Teilfragen blieben unbeantwortet, andere wurden mit pauschalen Hinweisen auf fehlende Erkenntnisse abgespeist. Auch eine Beschwerde der Fraktion führte nach eigenen Angaben zu keiner Nachbesserung. Das Bundesministerium der Finanzen weist den Vorwurf unzureichender Beantwortung in BT-Drs. 21/7153 entschieden zurück und erklärt, die Fragen seien vollumfänglich und rechtskonform beantwortet worden.
Einen Überblick über weitere parlamentarische Anfragen zu sicherheitspolitisch relevanten Themen bietet der Beitrag zu Grenzurückweisungen 2026. Strukturelle Datenlücken bei staatlichem Handeln thematisiert auch die Drucksache zu Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten.
Weiterlesen:
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten: Bundesregierung verweigert Auskunft
- Kriegsverbrechen Jugoslawien: 17 Fragen zu deutschen Ermittlungen
Betroffen sind Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Deutschland, häufig ausländische Beschäftigte in illegalen oder von Subunternehmerstrukturen geprägten Arbeitsverhältnissen. Auch die 41 Hauptzollämter mit ihren Opferschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie die bundesweit tätigen Fachberatungsstellen sind unmittelbar tangiert.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen mit dem Hinweis, es lägen keine nach Jahren differenzierten Statistiken vor (Fragen 3, 4, 6, 7, 9, 10). Zu den Fragen 8 und 11 erklärt sie pauschal, keine Erkenntnisse zu haben. Inhaltlich substanzielle Antworten liefert sie zu den Fragen 1–2, 5, 12–15 sowie 16.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Menschenhandel: Opferschutz bei Schwarzarbeitskontrolle lückenhaft →
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Behörde der deutschen Zollverwaltung, die illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit sowie damit verbundene Straftaten wie Menschenhandel und Arbeitsausbeutung kontrolliert und verfolgt.
- Bedenk- und Stabilisierungsfrist
- Gesetzlich vorgesehener Zeitraum, in dem Opfer von Menschenhandel Bedenkzeit erhalten, bevor aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden; geregelt in § 59 Abs. 7 AufenthG.
- Nationaler Verweisungsmechanismus
- Ein angestrebtes strukturiertes Verfahren zur Früherkennung und Weiterleitung von Menschenhandelsopfern an geeignete Schutz- und Beratungsangebote, derzeit noch in Entwicklung.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die FKS ist eine Behörde der Zollverwaltung, die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit kontrolliert. Sie kann dabei auch Hinweise auf Menschenhandel und Arbeitsausbeutung feststellen und Opfer an Beratungsstellen vermitteln.
Wie viele Opfer erhielten keine Betreuung?
Laut Drucksache 21/7153 erhielten zwischen 2015 und 2024 mindestens 920 Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel — und damit mindestens die Hälfte aller bekannten Opfer — keine Betreuung.
Was ist die Bedenk- und Stabilisierungsfrist?
Die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ist eine gesetzliche Regelung, die Opfern von Menschenhandel Zeit gibt, sich zu stabilisieren und zu entscheiden, ob sie mit den Behörden kooperieren wollen, bevor aufenthaltsrechtliche Konsequenzen eintreten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7153 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































