- Nukleare Steuerungsgruppe soll mindestens als GEHEIM eingestuft werden
- Bundesregierung beantwortet 8 von 10 Fragen inhaltlich nicht
- Grundlage ist gemeinsame Erklärung Merz-Macron vom 2. März 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6814 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 2. März 2026 unterzeichneten Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron eine gemeinsame Erklärung, in der unter anderem die Einrichtung einer hochrangigen Nuklearen Steuerungsgruppe angekündigt wurde. Rechtsgrundlage ist Artikel 4 des Vertrags von Aachen, der eine vertiefte sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation beider Länder vorsieht. Die Zusammenarbeit soll konventionelle Fähigkeiten, Raketenabwehr und die Rolle der französischen Nuklearstreitkräfte umfassen und die NATO-Abschreckungsstruktur ergänzen, nicht ersetzen. Die AfD-Fraktion wollte mit ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6522) operative Details der neuen Struktur in Erfahrung bringen.
Im Detail
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird gleichfalls durch Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen, wie das Staatswohl, begrenzt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6814
Deutschland und Frankreich bauen ihre Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung aus — mit einer neuen hochrangigen Nuklearen Steuerungsgruppe, die beide Regierungen in einer gemeinsamen Erklärung vom 2. März 2026 ankündigten. Wie dieses Gremium konkret aufgebaut ist, wer daran teilnimmt und wie Entscheidungen darin getroffen werden, bleibt jedoch selbst dem Deutschen Bundestag verborgen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6814, übermittelt am 1. Juli 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Nukleare Steuerungsgruppe: Was bekannt ist
Die Nukleare Steuerungsgruppe soll laut der gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron als bilateraler Rahmen für verteidigungspolitische Konsultationen dienen. Geplant ist, dass Deutschland konventionell an französischen Nuklearübungen teilnimmt, strategische Einrichtungen gemeinsam besucht und militärische Fähigkeiten gemeinsam weiterentwickelt werden. Beide Regierungen betonen, dies solle die NATO-Abschreckungsstruktur ergänzen und nicht ersetzen. Rechtliche Grundlage ist Artikel 4 des Vertrags von Aachen, der eine vertiefte sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation beider Länder festschreibt.
Bundesregierung verweigert operative Details
Die AfD-Fraktion stellte in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6522) zehn konkrete Fragen — zur institutionellen Struktur, zur Zusammensetzung, zu Sitzungsrhythmen, zu Entscheidungsverfahren und zur deutschen Rolle innerhalb des Gremiums. Die Bundesregierung beantwortet nahezu alle diese Fragen inhaltlich nicht. Stattdessen verweist sie auf die gemeinsame Erklärung vom 2. März 2026 und beruft sich auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung: Laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen unterliegen demnach nicht der parlamentarischen Kontrolle. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstrecke sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge, heißt es in der Antwort unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78; 137, 185).
Lediglich zwei Informationen gibt die Bundesregierung preis: Erstens werden hochrangige Vertreter der deutschen und französischen Regierung in der Steuerungsgruppe vertreten sein. Zweitens ist zu erwarten, dass die Vorgänge mindestens der Geheimhaltungsstufe GEHEIM unterliegen — der zweithöchsten Stufe im deutschen Klassifizierungssystem.
Frage zu Nuklearübungen komplett gesperrt
Besonders weitreichend ist die Verweigerung bei Frage 10, die nach der konkreten deutschen Beteiligung an französischen Nuklearübungen fragt. Hier erklärt die Bundesregierung, die Informationen berührten das Staatswohl in einem so hohen Maße, dass sie selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine Offenlegung würde Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit beider Länder ermöglichen und könnte feindlich gesinnten Staaten und Nachrichtendiensten ein Bild über französische nukleare Übungen und Fähigkeiten verschaffen. Das Fragerecht der Abgeordneten müsse in diesem Ausnahmefall gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse zurückstehen.
Was gilt aktuell?
Deutschland ist bisher über die nukleare Teilhabe der NATO in die Abschreckungsarchitektur eingebunden: Amerikanische Atomwaffen sind auf deutschem Boden gelagert, und die Bundeswehr stellt Trägersysteme bereit. Die neue deutsch-französische Nukleare Steuerungsgruppe soll diese bestehende Struktur ergänzen. Frankreich ist das einzige EU-Mitglied mit eigenen strategischen Nuklearstreitkräften. Eine direkte Beteiligung Deutschlands an der französischen Nukleardoktrin wäre sicherheitspolitisches Neuland — die genauen Konturen dieses Weges sind parlamentarisch bislang nicht überprüfbar.
Die Debatte über die Rolle Deutschlands in der europäischen Sicherheitsarchitektur gewinnt vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und veränderter US-amerikanischer Sicherheitsgarantien an Dringlichkeit. Der Bundestag bleibt dabei in einer strukturellen Informationsasymmetrie, solange die Bundesregierung laufende Verhandlungen dem parlamentarischen Zugriff entzieht. Ähnliche Muster zeigen sich auch bei anderen sicherheitspolitischen Themen — etwa beim Bundeswehr-Einsatz im Irak, wo parlamentarische Kontrolle und operative Sicherheitsinteressen ebenfalls in Spannung standen.
Auf europäischer Ebene stehen sicherheits- und versorgungspolitische Fragen ohnehin im Fokus: Die EU listet 34 kritische Rohstoffe mit Versorgungsrisiken auf — ein Kontext, der auch für die strategische Autonomie Europas relevant ist.
Weiterlesen:
- Irak-Abzug bestätigt langjährige Forderung der AfD-Bundestagsfraktion
- EU listet 34 kritische Rohstoffe mit Versorgungsrisiken auf
- Bundestags-Gutachten bestätigt staatliche Erkenntnislücken beim politischen Islam
Betroffen sind in erster Linie die Sicherheitspolitik Deutschlands und die strategische Partnerschaft mit Frankreich. Mittelbar berührt das Thema alle EU-Bürger, da die Ausgestaltung europäischer Abschreckungsstrukturen langfristig die Sicherheitsarchitektur des Kontinents prägt. Der Bundestag als parlamentarisches Kontrollorgan ist unmittelbar betroffen, weil ihm zentrale Informationen zum neuen Gremium vorenthalten werden.
Die Bundesregierung beantwortet die Mehrzahl der zehn Fragen nicht inhaltlich, sondern verweist auf die gemeinsame Erklärung vom 2. März 2026 sowie auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Lediglich zur Geheimhaltungsstufe und zur Beteiligung hochrangiger Regierungsvertreter macht sie knappe Angaben; Frage 10 zu Nuklearübungen lehnt sie sogar in eingestufter Form ab.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 01.07.2026) Nukleare Steuerungsgruppe: 10 Fragen zur deutsch-französischen Abschreckung →
- Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
- Verfassungsrechtlich anerkannter Bereich, in dem die Regierung Entscheidungen ohne parlamentarische Mitsprache treffen darf — etwa bei laufenden Verhandlungen und der internen Willensbildung.
- Geheimhaltungsstufe GEHEIM
- Die zweithöchste Geheimhaltungsstufe in Deutschland (unterhalb von STRENG GEHEIM). Zugang haben nur ausdrücklich ermächtigte Personen mit entsprechender Sicherheitsüberprüfung.
- Nukleare Teilhabe
- Deutschlands Beteiligung an der nuklearen Abschreckung der NATO: Deutschland stellt Trägersysteme (Kampfflugzeuge) bereit, während die USA Atomwaffen auf deutschem Boden lagern.
Was ist die Nukleare Steuerungsgruppe?
Ein geplantes bilaterales Beratungsgremium zwischen Deutschland und Frankreich, das strategische Fragen der Abschreckung koordinieren soll — auf Basis der gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler Merz und Präsident Macron vom 2. März 2026.
Warum verweigert die Bundesregierung die Antworten?
Sie beruft sich auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung: Laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen unterliegen demnach nicht der parlamentarischen Kontrolle. Zudem überwiege das Staatswohl bei sicherheitsrelevanten Details.
Welche Informationen wurden tatsächlich beantwortet?
Die Bundesregierung bestätigte, dass hochrangige Regierungsvertreter beider Länder in der Steuerungsgruppe vertreten sein werden und dass die Vorgänge voraussichtlich mindestens der Geheimhaltungsstufe GEHEIM unterliegen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6814 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































