- Ausbau Berlin–Dresden fertig frühestens 2033 statt 2029
- Vollsperrung Blankenfelde–Großenhain verschiebt sich um vier Jahre
- 6,9 Mio. Euro Vertragsstrafen: Bundesregierung ohne Informationen zur Verwendung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6812 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Ausbaustrecke (ABS) Berlin–Dresden ist eine der wichtigsten Schienenverbindungen zwischen der Bundeshauptstadt und Ostdeutschland. Die 2. Baustufe umfasst insbesondere den Abschnitt Blankenfelde–Wünsdorf-Waldstadt und soll die Strecke auf 200 km/h ertüchtigen. Berichte des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 160 km/h lösten politische Debatten aus, wurden von der Deutschen Bahn jedoch dementiert. Das Land Brandenburg hält nach Medienberichten rund 6,9 Mio. Euro an Vertragsstrafen wegen nicht erbrachter Leistungen der DB ein.
- 2033 — Voraussichtliches Fertigstellungsjahr der 2. Baustufe des Streckenausbaus Berlin–Dresden (ursprünglich: 2029).
- 2032/2033 — Verschobener Zeitraum für die notwendige Vollsperrung Blankenfelde–Großenhain (ursprünglich: 2028/2029).
- 6,9 Mio. Euro — Vom Land Brandenburg einbehaltene Vertragsstrafen bzw. Ausgleichszahlungen der Deutschen Bahn AG laut Medienberichten.
- 200 km/h — Geplante Höchstgeschwindigkeit nach Ausbau; eine Reduzierung auf 160 km/h verneint die Bundesregierung ausdrücklich.
- je 1/3 Kosten — Kostenaufteilung bei Kreuzungsbauwerken: Bahn, Straßenbaulastträger und weiterer Beteiligter tragen je ein Drittel; der kommunale Anteil wird hälftig von Bund und Land übernommen.
Im Detail
Die Fertigstellung des Ausbaus der Strecke Berlin – Dresden, 2. Baustufe erfolgt voraussichtlich 2033.
— Bundesministerium für Verkehr, BT-Drs. 21/6812, 30. Juni 2026
Die Bahnstrecke Berlin–Dresden wird frühestens 2033 vollständig ausgebaut sein. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6812) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6517) hervor, die das Bundesministerium für Verkehr am 30. Juni 2026 übermittelt hat. Damit verzögert sich die 2. Baustufe des Ausbaus gegenüber der ursprünglichen Planung um mindestens vier Jahre.
Bahnstrecke Berlin–Dresden: Vollsperrung erst 2032/2033
Besonders gravierend für Pendler im südlichen Brandenburg ist die Verschiebung der geplanten Vollsperrung des Streckenabschnitts zwischen Blankenfelde und Großenhain. Diese war ursprünglich für 2028/2029 vorgesehen und verschiebt sich nun voraussichtlich in die Jahre 2032/2033. Laut Bundesregierung wirken sich die Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren für die 2. Baustufe auch auf das Projekt Umbau des Bahnhofs Zossen aus, sodass die Auswirkungen auf den Regionalverkehr länger anhalten als geplant.
Derzeit fährt der RB24 wegen der laufenden Baumaßnahmen in Zossen nur noch bis Blankenfelde. Als Alternativen stehen der RE8 (stündlich) und in der Hauptverkehrszeit der RB10 bis Rangsdorf zur Verfügung. Ob ein Schienenersatzverkehr bis Wünsdorf-Waldstadt sinnvoll wäre, beantwortet die Bundesregierung indirekt: Sie verweist auf bestehende Alternativangebote, ohne weitere Maßnahmen anzukündigen.
Kein Ausbau auf nur 160 km/h — Geschwindigkeitsziel bleibt 200 km/h
Eine der zentralen Fragen der Anfrage betrifft Berichte, wonach DB InfraGO eine Reduzierung der Ausbaugeschwindigkeit von 200 auf 160 km/h prüfe. Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hatte entsprechende Aussagen gemacht, die Deutsche Bahn hatte sie jedoch dementiert. Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen 1 bis 3 mit einem klaren: „Nein.“ Demnach trifft es weder zu, dass DB InfraGO eine solche Reduzierung derzeit prüft, noch dass sie dies in der Vergangenheit getan hat.
Dennoch räumt die Bundesregierung ein, dass eine hypothetische Verringerung der Streckengeschwindigkeit zu Fahrzeitverlängerungen führen würde. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) schreibt vor, dass auf Strecken mit mehr als 160 km/h keine höhengleichen Bahnübergänge zulässig sind — diese müssen durch niveaufreie Kreuzungen ersetzt werden. Bei einem Ausbau auf nur 160 km/h entfiele diese Pflicht, was geringere Baueingriffe bedeuten würde. Kostenseitig würde eine solche Variante laut Bundesregierung jedoch nur zu „geringfügigen Einsparungen“ führen, da die baulichen Randbedingungen — insbesondere Moorstellen entlang der Trasse — unverändert blieben.
Kostenverteilung bei Bahnübergängen: Kommunen tragen ein Drittel
Ein seit Jahren schwelender Konflikt betrifft die Finanzierung der Kreuzungsbauwerke. Beim Ausbau auf 200 km/h werden alle bestehenden Bahnübergänge durch niveaufreie Lösungen ersetzt. Die Kosten teilen sich die sogenannten Kreuzungsbeteiligten je zu einem Drittel. Sind Kommunen als Straßenbaulastträger betroffen, übernehmen Bund und Land gemeinsam die Hälfte des kommunalen Kostenanteils. Insbesondere die Kommunen Rangsdorf und Zossen hatten wiederholt auf die finanziellen Belastungen durch diese Regelung hingewiesen.
Zu Details der regelmäßigen Abstimmungen zwischen DB InfraGO, den Ländern Brandenburg und Sachsen sowie den betroffenen Gemeinden erklärt die Bundesregierung, ihr lägen keine näheren Erkenntnisse vor. Auch zur Frage, warum die vom Land Brandenburg einbehaltenen Vertragsstrafen in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro nicht für Entlastungsmaßnahmen im Regionalverkehr verwendet werden, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Informationen.
Was gilt aktuell auf der Strecke Berlin–Dresden?
Der Abschnitt der Bahnstrecke Berlin–Dresden zwischen Blankenfelde und Wünsdorf-Waldstadt befindet sich in der Ausbauplanung (2. Baustufe). Aktuell bestehen weiterhin höhengleiche Bahnübergänge, die den Ausbau auf 200 km/h erst nach deren Beseitigung ermöglichen. Der Regionalverkehr leidet unter laufenden Baumaßnahmen am Bahnhof Zossen, die den Betrieb des RB24 einschränken. Das Gesamtprojekt ist im Kontext wachsenden Drucks auf die Infrastruktur zu sehen, die Deutschland insgesamt vor erhebliche Investitionsaufgaben stellt.
Die Verzögerungen beim Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden illustrieren strukturelle Probleme bei Großprojekten der Deutschen Bahn: Planfeststellungsverfahren dauern länger als geplant, Kosten- und Finanzierungsfragen zwischen Bund, Ländern und Kommunen bleiben ungeklärt, und vertraglich vereinbarte Leistungen werden nicht fristgerecht erbracht. Dass die Bundesregierung zu mehreren konkreten Fragen — etwa zur Verwendung der Vertragsstrafen oder zu Details der Abstimmungsgespräche — keine Auskunft geben kann, zeigt Informationslücken in der Projektsteuerung.
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Direkt betroffen sind Pendlerinnen und Pendler im südlichen Brandenburg, insbesondere in den Kommunen Rangsdorf und Zossen, sowie Fahrgäste der Regionalbahnlinien RB10 und RB24. Auch die Kommunen entlang der Strecke sind von Fragen der Kostenbeteiligung an Bahnüberführungen und Straßenunterführungen betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, weicht jedoch bei der Frage zu Details der Abstimmungsgespräche (Frage 8) mit dem Hinweis aus, ihr lägen keine näheren Erkenntnisse vor. Zur Verwendung der vom Land Brandenburg einbehaltenen Vertragsstrafen in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro erklärt sie ebenfalls, keine Informationen zu haben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 01.07.2026) Bahnstrecke Berlin–Dresden: Ausbau verzögert bis 2033 →
- ABS Berlin–Dresden
- Ausbaustrecke Berlin–Dresden: Bezeichnung für das Infrastrukturprojekt zur Ertüchtigung der Bahnstrecke auf bis zu 200 km/h Höchstgeschwindigkeit.
- DB InfraGO AG
- Die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn, zuständig für das Schienennetz und Bahnhöfe in Deutschland.
- EBO
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung: Vorschrift, die u. a. regelt, dass auf Strecken mit über 160 km/h keine höhengleichen Bahnübergänge zulässig sind.
Wird die Strecke Berlin–Dresden auf 160 km/h reduziert?
Nein. Die Bundesregierung verneint ausdrücklich, dass DB InfraGO eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h prüft oder geprüft hat.
Wann ist der Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden fertig?
Die 2. Baustufe des Ausbaus wird voraussichtlich 2033 fertiggestellt — ursprünglich war 2029 geplant.
Wer zahlt für die Beseitigung von Bahnübergängen?
Die Kreuzungsbeteiligten tragen je ein Drittel der Kosten. Der kommunale Anteil der Straßenbaulastträger wird hälftig von Bund und Land übernommen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6812 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































