- 14 Petitionen zu Tierhaltung, Rente und Asylrecht abgeschlossen
- Einem von 14 Anliegen wurde teilweise entsprochen
- Petitionsausschuss beschloss Sammelübersicht 288 am 24. Juni 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6688 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die Anliegen an den Gesetzgeber oder die Bundesregierung richten. In regelmäßigen Abständen fasst der Ausschuss abgeschlossene Petitionsverfahren in Sammelübersichten zusammen und empfiehlt dem Bundestag, die jeweiligen Beschlüsse anzunehmen. Die vorliegende Sammelübersicht 288 (BT-Drs. 21/6688) wurde am 24. Juni 2026 unter der amtierenden Vorsitzenden Dr. Hülya Düber beschlossen.
- 14 Petitionen — insgesamt in Sammelübersicht 288 abschließend behandelt
- 1 Petition — Ermittlungsmaßnahmen (Lohr am Main): Anliegen teilweise entsprochen
- 13 Petitionen — Verfahren ohne inhaltliche Entsprechung abgeschlossen
- 24. Juni 2026 — Beschlussdatum (Protokoll Nr. 21/34)
Im Detail
Die Petitionsverfahren abzuschließen – weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist –
— Beschlussempfehlung 1, BT-Drs. 21/6688
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 in seiner Sammelübersicht 288 (BT-Drs. 21/6688) insgesamt 14 Bürgeranliegen abschließend behandelt. Die Themenpalette reicht von Ermittlungsmaßnahmen und Tierhaltung über Spätaussiedler-Rechte und Mindestrenten bis hin zu Asylrecht, Migrationspolitik und der Betreuung Deutscher im Ausland.
Petitionsausschuss: Zwei Beschlussempfehlungen zu 14 Eingaben
Der Ausschuss teilt seine Empfehlungen in zwei Kategorien auf. Beschlussempfehlung 1 betrifft eine Petition zu Ermittlungsmaßnahmen von einem Einsender aus Lohr am Main. Hier empfiehlt der Ausschuss, das Verfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen wurde. Ebenfalls unter Beschlussempfehlung 1 fallen drei Petitionen zum Thema Tierhaltung von Einsendern aus Nürnberg, Karlsruhe und Iffezheim — auch hier erfolgt ein Abschluss nach teilweiser Entsprechung.
Beschlussempfehlung 2 umfasst die übrigen zehn Petitionen, bei denen der Ausschuss die Verfahren ohne inhaltliche Entsprechung abschließt. Darunter fallen Anliegen zu den Rechten und Vergünstigungen von Spätaussiedlern und Vertriebenen (Bad Homburg), zu Mindest- und Höchstrenten (Neumagen-Dhron), zu Migrationspolitik (Einsender aus Afghanistan), zu humanitärer Hilfe (Hamburg) sowie mehrere Eingaben zum Asylrecht von Einsendern aus Berlin, Hasselroth, Spenge und Jockgrim. Hinzu kommen zwei Petitionen zur Betreuung Deutscher im Ausland von Einsendern aus Mölln und der Schweiz.
Was gilt beim Petitionsverfahren aktuell?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und gibt eine Empfehlung ab. Mögliche Ergebnisse sind unter anderem die Überweisung an die Bundesregierung zur Berücksichtigung, die Überweisung zur Erwägung, eine Zuleitung als Material oder — wie in dieser Sammelübersicht überwiegend — der schlichte Abschluss des Verfahrens. Eine Pflicht, dem Anliegen zu entsprechen, besteht nicht.
Bürgerinnen und Bürger können Petitionen schriftlich oder über das Online-Portal des Bundestages einreichen. Öffentliche Petitionen, die eine bestimmte Unterstützerzahl erreichen, können zudem zu einer öffentlichen Beratung im Ausschuss führen — ein Instrument, das die Transparenz parlamentarischer Bürgerbeteiligung stärkt. Einen ähnlichen Beteiligungsaspekt thematisiert der Bundestag auch bei der inklusiven Gesundheitsversorgung.
Thematische Schwerpunkte der Sammelübersicht 288
Die Eingaben dieser Sammelübersicht spiegeln aktuelle gesellschaftliche Debatten wider. Fragen rund um Rente und Alterssicherung — wie Mindest- und Höchstrenten — stehen derzeit im Zentrum der politischen Diskussion, nachdem die Rentenkommission im Juni 2026 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Das Thema Asylrecht und Migration beschäftigt den Petitionsausschuss kontinuierlich, wie die vier Eingaben allein zu diesem Themenfeld zeigen. Fragen zur Rückführungspolitik sind parlamentarisch ebenfalls präsent.
Petitionen zur Tierhaltung greifen Fragen des Tierschutzes auf, die gesellschaftlich breit diskutiert werden. Die Petition zu Spätaussiedlern und Vertriebenen wiederum betrifft eine Gruppe, die historisch bedingte Ansprüche an den deutschen Staat stellt und deren rechtliche Stellung im Sozialrecht verankert ist.
Die amtierende Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber unterzeichnete die Drucksache 21/6688 am 24. Juni 2026. Die Beschlüsse des Petitionsausschusses basieren auf dem Protokoll Nr. 21/34. Mit der Annahme der Sammelübersicht durch das Bundestagsplenum sind die Petitionsverfahren förmlich abgeschlossen. Für die Einsender bedeutet dies, dass ihre Anliegen parlamentarisch geprüft und — zumindest in einem Fall — teilweise berücksichtigt wurden. Einen Überblick über weitere Tagesordnungspunkte des Bundestages bietet der Bericht vom 25. Juni 2026.
Weiterlesen:
- Rückführungsterminal München: 45 Fragen zu Kosten und Menschenrechten
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- Heute im Bundestag – 25.06.2026
Betroffen sind die 14 Petentinnen und Petenten, deren Eingaben der Ausschuss in dieser Sammelübersicht abschließend behandelt hat. Die Einsender stammen aus verschiedenen Regionen Deutschlands sowie aus Afghanistan und der Schweiz. Ihre Anliegen betreffen unter anderem Tierhalter, Rentnerinnen und Rentner, Spätaussiedler, Asylsuchende und im Ausland lebende Deutsche.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 24. Juni 2026 vorgelegt. Als nächster Schritt stimmt das Plenum des Deutschen Bundestages über die Annahme der Sammelübersicht 288 ab. Mit der Annahme durch den Bundestag sind die Petitionsverfahren förmlich abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer abgeschlossener Petitionsverfahren, die der Petitionsausschuss dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Petitionsausschuss
- Parlamentarischer Ausschuss, der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Bundestag entgegennimmt, prüft und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen ausspricht.
- Teilweise entsprochen
- Bewertung des Petitionsausschusses, wenn ein Bürgeranliegen zumindest in Teilen als berechtigt anerkannt und entsprechend weitergeleitet oder berücksichtigt wurde.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor, die im Plenum abgestimmt wird.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen – teilweise entsprochen'?
Das bedeutet, dass das Anliegen des Petenten vom Ausschuss zumindest in Teilen als berechtigt anerkannt wurde und entsprechende Schritte eingeleitet wurden oder die zuständigen Stellen informiert wurden.
Welche Themen enthält Sammelübersicht 288?
Die Sammelübersicht 288 umfasst Petitionen zu Ermittlungsmaßnahmen, Tierhaltung, Spätaussiedler-Rechten, Mindest- und Höchstrenten, Migrationspolitik, humanitärer Hilfe, Asylrecht sowie Betreuung Deutscher im Ausland.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6688 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































