Ein Ausgleich unter wachsendem Druck
Immer mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. Gesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann verwies darauf, dass heute rund sechs Millionen Menschen pflegebedürftig sind – vor 20 Jahren waren es erst etwa zwei Millionen. Gleichzeitig gerät die Pflegeversicherung finanziell unter Druck. Für 2027 wird ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet. Jetzt nicht zu handeln, würde die Finanzierung und damit die Verlässlichkeit des Systems weiter gefährden.
Deshalb hat die CDU-geführte Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf beschlossen. Er bringt Einnahmen und Ausgaben wieder besser ins Gleichgewicht. Linnemann macht dabei deutlich, dass Stabilität nicht zum Nulltarif zu haben ist: „Wir werden Einsparungen vornehmen müssen. Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden.“
Angehörige nicht aus dem Blick verlieren
Pflege findet häufig zu Hause statt und Angehörige tragen dabei eine große Verantwortung. Die Rentenpunkte für pflegende Angehörige bleiben daher unangetastet. Damit setzt die Reform ein wichtiges Signal: Wer zu Hause Pflege leistet, trägt nicht nur Familien, sondern auch das Pflegesystem mit. Auch in akuten Situationen verbessert der Entwurf die Unterstützung: Er sieht zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze und bessere Angebote für Notsituationen vor. Zudem können Familien mit pflegebedürftigen Kindern ein Sozialraumbudget von rund 3.600 Euro im Jahr nutzen, auch für anerkannte Einzelhelfende. Bei der Begutachtung prüft die Pflegeversicherung künftig konsequenter, ob Reha-Maßnahmen das Wohlbefinden und den Pflegebedarf spürbar verringern können.
Belastungen offen benennen
Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent. Für Kinderlose sieht der Entwurf eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte vor. Außerdem steigt die Beitragsbemessungsgrenze rund 300 Euro. Diese Änderungen dienen der Stabilisierung der Finanzierung. Der Kabinettsbeschluss ist ein erster Schritt. Bundestag und Bundesrat beraten künftig über den Gesetzentwurf.
Nächster Schritt: Pflege langfristig sichern
Ebenso setzt die Koalition eine Expertenkommission ein. Ihr Auftrag: bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine tragfähige Pflegeversicherung in den kommenden Jahren vorzulegen. Dazu gehören auch die Leistungszuschüsse in der stationären Pflege. Ebenso prüft die Kommission, ob verfassungsrechtlich tragfähige Ausgleichsmechanismen zwischen privaten und sozialen Pflegekassen möglich sind. Linnemanns Ziel ist, bis Ostern 2027 einen weiteren Gesetzentwurf ins Kabinett zu bringen. Als Umsetzungsdatum ist der 1. Juli 2027 vorgesehen.
„Wir reformieren die Pflegeversicherung und stellen sie auf eine stabile finanzielle Grundlage. Damit sorgen wir dafür, dass Menschen, die Pflege brauchen, weiter verlässlich versorgt werden.“ Bundeskanzler Friedrich Merz
Für die CDU ist klar: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich auf Unterstützung verlassen. Der im Kabinett beschlossene Entwurf verbindet Schritte zur Stabilisierung der Finanzierung mit konkreter Hilfe: für pflegende Angehörige, Familien und Menschen in akuten Pflegesituationen. Mit der Arbeit der Expertenkommission folgt der nächste Schritt für eine Pflegeversicherung, die auch in den kommenden Jahren trägt. So verbinden wir Unterstützung heute mit einer verlässlichen Perspektive für morgen.






























































