- EU-Verpackungsverbot 2030 betrifft Obst und Gemüse unter 1,5 kg
- 40% Selbstversorgungsquote bei Gemüse gefährdet
- AfD fordert nationale Ausnahme von Kunststoffverbot
Verpackungsverbot: AfD will Ausnahme für Obst und Gemüse
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6402 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verbietet ab 2030 Einweg-Kunststoffverpackungen für Produkte unter 1,5 kg. Das Gesetz setzt die europäische Verordnung 2025/40 in deutsches Recht um. Alle Branchenverbände (BBV, BVEO, DRV, BOG, DFHV und ZVG) kritisieren das pauschale Verbot und fordern differenzierte Ausnahmeregelungen. Die europäische Verordnung erlaubt nationale Ausnahmen bei relevanten Qualitäts- und Sicherheitsrisiken.
- 17% Frischverlust — bei Brokkoli nach 24 Stunden unverpackter Lagerung
- 44% Frischverlust — bei Petersilie ohne Schutzfolie binnen einem Tag
- 40% Selbstversorgungsquote — Deutschland produziert nur zwei Fünftel des verbrauchten Gemüses selbst
- 2030 — Inkrafttreten des EU-weiten Verbots von Einweg-Kunststoffverpackungen
Im Detail
Mit einem Verbot der qualitäts- und frischebewahrenden Kunststoffverpackung ist es schlichtweg nicht möglich, die Ansprüche der Konsumenten an frisches Obst und Gemüse zu erfüllen.
— Begründung BT-Drs. 21/6402
Ab 2030 dürfen Obst, Gemüse und Pilze unter 1,5 Kilogramm nicht mehr in Einweg-Kunststoffverpackungen verkauft werden. Die AfD-Fraktion fordert in einem Entschließungsantrag vom 10. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6402) eine nationale Ausnahme von diesem EU-Verbot. Sämtliche großen Branchenverbände stehen hinter dieser Position.
Das geplante Verpackungsverbot ist Teil der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Deutschland muss diese bis Ende 2026 in nationales Recht umsetzen. Besonders betroffen sind empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Beerenobst, Steinfrüchte, Pilze, Fruchtgemüse und Salate. Schutzfolien machen zwar nur einen geringen Anteil des Verpackungsmülls aus, erfüllen aber wichtige Funktionen beim Schutz vor mechanischen Schäden und zur Erhaltung der Frische.
Frischverluste ohne Verpackung
Eine Studie der Berliner Hochschule für Technik unter Prof. Dr. Claus Bull zeigt Qualitätsverluste bei unverpackter Lagerung bereits nach 24 Stunden: Brokkoli verliert 17 Prozent seiner Frische, Karotten 16 Prozent. Salat büßt 8 Prozent ein. Spinat verliert 22 Prozent und Petersilie sogar 44 Prozent. Mit dem Frischverlust steigt der Keimgehalt an den Oberflächen, was Hygienemängel und Kreuzkontaminationen zur Folge haben kann.
Selbst regionale Lieferketten benötigen mehr als 24 Stunden, bis die Ware den Einzelhandel erreicht. „Mit einem Verbot der qualitäts- und frischebewahrenden Kunststoffverpackung ist es schlichtweg nicht möglich, die Ansprüche der Konsumenten an frisches Obst und Gemüse zu erfüllen“, argumentiert die AfD in ihrer Begründung.
Was gilt aktuell?
Derzeit können Obst, Gemüse und Pilze ohne Gewichtsbeschränkung in Einweg-Kunststoffverpackungen verkauft werden. Die EU-Verpackungsverordnung sieht vor, dass ab 2030 Produkte unter 1,5 kg nicht mehr in solchen Verpackungen angeboten werden dürfen. Für manche Produkte gibt es noch keine praxistaugliche Alternative zur Kunststoffverpackung.
Deutsche Gartenbaubranche unter Kostendruck
Die heimische Gartenbaubranche steht unter Kostendruck durch hohe Energiepreise und steigenden Mindestlohn. Deutschland erreicht bei Gemüse eine Selbstversorgungsquote von 40 Prozent und ist auf Importe angewiesen. Das Verpackungsverbot könnte diese Abhängigkeit verstärken, da importierte Ware aus Drittländern möglicherweise weiterhin verpackt angeboten werden kann.
Die europäische Verpackungsverordnung erlaubt nationale Ausnahmen bei relevanten Qualitäts- und Sicherheitsrisiken – etwa wenn Verpackung notwendig ist, um Wasser- oder Frischeverluste, mikrobiologische Gefahren oder physische Erschütterungen zu vermeiden. Von dieser Möglichkeit macht Deutschland bisher keinen Gebrauch.
Alle relevanten Branchenverbände bewerten das pauschale Verbot kritisch. Vom Bauern- und Winzerverband (BBV) über die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) bis zum Deutschen Fruchthandelsverband (DFHV) fordern sie differenzierte Ausnahmeregelungen.
Weiterlesen:
- Gewerbesteuersümpfe: Grüne wollen härteren Kampf gegen Oasen
- EU-Reform bedroht regionale Mitbestimmung in Deutschland
Betroffen sind Verbraucher, die künftig möglicherweise schneller verderbende und teurere Ware kaufen müssen. Deutsche Gartenbaubetriebe fürchten weitere Wettbewerbsnachteile gegenüber verpackter Importware. Bei einer Selbstversorgungsquote von nur 40% bei Gemüse könnte das Verbot die heimische Produktion weiter schwächen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile abgelehnt. (Stand: 11.06.2026)
- PPWR
- Packaging and Packaging Waste Regulation – die europäische Verpackungsverordnung, die Einweg-Kunststoffverpackungen reguliert.
- Selbstversorgungsquote
- Anteil der heimischen Produktion am Gesamtverbrauch – bei Gemüse liegt Deutschland nur bei 40%.
Welche Produkte sind vom Verpackungsverbot betroffen?
Obst, Gemüse und Pilze unter 1,5 kg dürfen ab 2030 nicht mehr in Einweg-Kunststoff verpackt werden.
Warum fordert die AfD eine Ausnahme?
Unverpacktes Gemüse verdirbt schneller – Studien zeigen 17% Frischverlust bei Brokkoli nach 24 Stunden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6402 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































