Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in EU-Berufungsausschuss berufen
Der Rat der Europäischen Union hat Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, zum 1. März 2026 zum Mitglied des Ausschusses nach Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ernannt. Diese Berufung würdigt die fachliche Expertise einer der höchsten deutschen Arbeitsrichterinnen und stärkt die deutsche Repräsentation in einem zentralen europäischen Gremium.
Aufgabe und Bedeutung des Ausschusses
Der Ausschuss nach Art. 255 AEUV hat eine wichtige Kontrollfunktion: Er gibt Stellungnahmen zur Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten für Richterämter beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und beim Gericht der Europäischen Union ab. Diese Bewertungen erfolgen, bevor die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre endgültigen Ernennungen vornehmen. Das Verfahren soll sicherstellen, dass nur hochqualifizierte Juristinnen und Juristen in diese zentralen Positionen gelangen.
Der Ausschuss setzt sich aus sieben unabhängigen Persönlichkeiten zusammen, die aus ehemaligen EuGH- und EU-Gerichtsmitgliedern, Richtern höchster nationaler Gerichte und besonders qualifizierten Rechtswissenschaftlern ausgewählt werden. Vorsitzender ist Professor Dr. Dr. h.c. mult. Vassilios Skouris, ehemaliger Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Hintergrund: Europäische Justizreformen
Die Berufung reflektiert das Vertrauen in Gallners fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit. Als Leiterin des Bundesarbeitsgerichts – einer der drei obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik – hat sie tiefgreifende Expertise in komplexen arbeitsrechtlichen Fragen. Die deutsche Mitgliedschaft in diesem Gremium trägt zur europäischen Harmonisierung von Justizstandards bei und stärkt die Rolle des deutschen Rechtssystems in der EU.
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in Deutschland hat diese Entwicklung indirekte Auswirkungen: Die Entscheidungen des EuGH beeinflussen zunehmend deutsches Arbeitsrecht. Eine Beteiligung hochrangiger deutscher Juristinnen an der Bewertung künftiger Richter trägt zu einer sachgerechten und ausgewogenen europäischen Rechtsprechung bei, die deutsche arbeitsrechtliche Positionen angemessen berücksichtigt.
Kein unmittelbarer Gesetzgebungsbedarf
Die Berufung basiert auf bereits bestehendem EU-Recht (Art. 255 AEUV) und erfordert keinen neuen Gesetzgebungsakt des Bundestags. Sie dokumentiert vielmehr die erfolgreiche Arbeit der deutschen Justiz im europäischen Kontext und das Vertrauen europäischer Institutionen in die Qualität deutscher Rechtsprechung.























































