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- BGH-Urteil 2025 schließt automatische Staatshaftung bei Impfschäden aus
- Bundesregierung verweist bislang nur auf SGB XIV und Amtshaftungsrecht
- AfD fragt nach Härtefallfonds für Corona-Impfgeschädigte
Hintergrund
Der Bundesgerichtshof hat am 9. Oktober 2025 (Az. III ZR 180/24) ein Urteil zur staatlichen Haftung bei Corona-Impfschäden gefällt. Darin stellte das Gericht klar, dass das Urteil nicht automatisch zu einer Staatshaftung führt. Auf eine vorangegangene Schriftliche Frage des Abgeordneten Pierre Lamely (BT-Drs. 21/2387) verwies die Bundesregierung auf die Voraussetzungen der Amtshaftung sowie auf die Leistungen nach dem SGB XIV. Die Hessische Landesregierung lehnte in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage (Hessische Drs. 21/4119) die Einrichtung eines Härtefallfonds ab und verwies ebenfalls auf die abschließenden Regelungen des SGB XIV.
Im Detail
Damit ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bislang keine politische Position erkennbar, wonach sich der Staat unabhängig von den engen Voraussetzungen der Amtshaftung oder des Sozialen Entschädigungsrechts in einer besonderen Verantwortung sieht.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8292
Menschen, die nach einer staatlich organisierten Corona-Schutzimpfung gesundheitliche Schäden erlitten haben, sind derzeit auf die Leistungen des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) angewiesen. Ob der Bund darüber hinaus eine besondere politische oder moralische Verantwortung trägt, ist bislang ungeklärt. Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8292), die am 30. September 2026 eingereicht wurde.
Corona-Impfschäden und das BGH-Urteil 2025
Auslöser der Anfrage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2025 (Az. III ZR 180/24), das die Frage der staatlichen Haftung bei Corona-Impfschäden neu aufgeworfen hat. Das Gericht stellte darin klar, dass das Urteil nicht automatisch zu einer Staatshaftung führt. Auf eine frühere Schriftliche Frage von Pierre Lamely (MdB, AfD) antwortete die Bundesregierung bereits in BT-Drs. 21/2387 und verwies auf die engen Voraussetzungen der Amtshaftung sowie auf bestehende Sozialleistungen nach dem SGB XIV.
Was gilt aktuell?
Wer infolge einer Corona-Schutzimpfung einen anerkannten Impfschaden erlitten hat, kann nach dem SGB XIV Leistungen der Sozialen Entschädigung beantragen. Diese umfassen etwa Heilbehandlungskosten, Versorgungsrente und Pflegeleistungen. Einen weitergehenden gesetzlichen Anspruch gegen den Staat — etwa auf Grundlage der Amtshaftung — setzt voraus, dass ein Amtsträger schuldhaft und rechtswidrig gehandelt hat. Diese Hürde ist in der Praxis hoch. Ein bundesweiter Härtefallfonds, der schnelle und unbürokratische Entschädigung ermöglichen würde, existiert bislang nicht.
Vier Fragen an die Bundesregierung
Die AfD-Fraktion stellt vier konkrete Fragen: Erstens, ob die Bundesregierung unabhängig von der Amtshaftung eine besondere politische oder moralische Verantwortung gegenüber Corona-Impfgeschädigten sieht. Zweitens, ob die SGB-XIV-Leistungen als ausreichend angesehen werden, um alle gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen schwerer Impfschäden auszugleichen. Drittens, ob ein bundesweiter Härtefallfonds oder eine außergerichtliche Entschädigungsregelung geprüft wurde. Viertens, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht, dass sowohl ihre eigene frühere Antwort als auch die Antwort der Hessischen Landesregierung keine politische Positionierung zur staatlichen Verantwortung enthielten.
Die Hessische Landesregierung hatte die Einrichtung eines Härtefallfonds bereits mit dem Argument abgelehnt, die Ansprüche seien im SGB XIV abschließend geregelt.
Politische Dimension der Corona-Impfschäden
Der politische Streitpunkt hinter den vier Fragen ist grundsätzlicher Natur: Reicht die gesetzliche Mindestabsicherung aus, oder trägt der Staat — der die Impfkampagne aktiv empfohlen und organisiert hat — eine darüber hinausgehende Verantwortung? Aus Sicht der Fragesteller ist weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine politische Positionierung erkennbar, die diese Frage bejaht. Die Bundesregierung hat auf die Anfrage noch nicht geantwortet. Laut den Regularien des Deutschen Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
Das Thema Corona-Impfschäden und staatliche Entschädigung beschäftigt den Bundestag bereits seit mehreren Wahlperioden. Ähnliche Fragen zur staatlichen Verantwortung und Transparenz zeigen sich auch in anderen Bereichen, wie etwa bei der Frage nach Daten, die die Bundesregierung teilweise als geheim einstuft. Die Frage, ob bestehende Rechtssysteme ausreichen oder ob zusätzliche staatliche Instrumente erforderlich sind, stellt sich dabei regelmäßig neu.
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Betroffen sind Personen, die im Zuge der staatlich empfohlenen und organisierten Corona-Schutzimpfkampagne gesundheitliche Schäden erlitten haben. Sie sind auf die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts nach SGB XIV angewiesen und stehen vor der Frage, ob weitergehende Ansprüche nur über den Klageweg durchgesetzt werden können.
Die Kleine Anfrage ist am 30. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- Amtshaftung
- Staatliche Haftung für Schäden, die Amtsträger in Ausübung ihres öffentlichen Amtes durch rechtswidriges Verhalten verursacht haben (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG).
- SGB XIV
- Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Soziale Entschädigung, u.a. Leistungen für Personen mit Impfschäden nach staatlich empfohlenen Schutzimpfungen.
- Härtefallfonds
- Ein staatlicher Entschädigungstopf für außergerichtliche Zahlungen in besonders schwerwiegenden Einzelfällen, der reguläre Gerichtsverfahren ergänzen oder ersetzen soll.
Was regelt das SGB XIV bei Impfschäden?
Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Soziale Entschädigung und sieht Leistungen für Personen vor, die durch staatlich empfohlene Impfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben.
Was hat der BGH am 9. Oktober 2025 entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (Az. III ZR 180/24) festgestellt, dass das Urteil nicht automatisch zu einer Staatshaftung bei Corona-Impfschäden führt.
Was ist ein Härtefallfonds?
Ein Härtefallfonds ist ein staatlicher Entschädigungstopf, aus dem Betroffene in besonders schwerwiegenden Fällen außergerichtlich und unbürokratisch Zahlungen erhalten können, ohne den Klageweg beschreiten zu müssen.


































































