Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8323 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 11 Fragen zu UAP-Erfassung und staatlichen Zuständigkeiten in Deutschland
- USA und Frankreich haben bereits institutionalisierte UAP-Strukturen
- Bundesregierung antwortete bislang: keine UFO-Akten vorhanden
Hintergrund
Mehrere westliche Staaten haben in den vergangenen Jahren ihre institutionellen Strukturen zur Erfassung unidentifizierter Luftraumphänomene ausgebaut. In den USA wurden parlamentarische Anhörungen abgehalten und die NASA richtete eine eigene UAP-Forschungsgruppe ein. Frankreich betreibt seit Jahrzehnten die staatliche Stelle GEIPAN zur Dokumentation und Auswertung entsprechender Meldungen. Die Bundesregierung erklärte zuletzt in BT-Drs. 16/9554, keine einschlägigen Akten zu führen. Die Kleine Anfrage 21/8323 vom 2. Oktober 2026 zielt darauf ab, den aktuellen Stand der deutschen Zuständigkeiten und Verfahren systematisch zu erfassen.
Im Detail
Beobachtungen und Sensordaten zu zunächst nicht eindeutig identifizierbaren Objekten oder Phänomenen im Luft- und Weltraum können sicherheits-, luftverkehrs- und verteidigungspolitische Relevanz besitzen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8323
Unidentifizierte Luftraumphänomene — international als UAP (Unidentified Aerial Phenomena) bezeichnet — sind in mehreren Staaten Gegenstand institutionalisierter Sicherheitsstrukturen geworden. In Deutschland hingegen ist unklar, welche Behörden zuständig sind, ob standardisierte Meldewege existieren und ob entsprechende Daten systematisch erfasst werden. Genau diese Lücke will die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8323 vom 2. Oktober 2026 schließen.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit auf parlamentarische Anfragen erklärt, keine Erkenntnisse über UFO-Sichtungen zu besitzen und keine entsprechenden Akten zu führen — zuletzt dokumentiert in BT-Drs. 16/9554. Eine institutionalisierte Stelle zur Erfassung von UAP-Meldungen existiert in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand nicht. Ob militärisches oder ziviles Luftfahrtpersonal über standardisierte Meldewege verfügt, um unidentifizierte Kontakte zu melden, ist ebenfalls offen.
UAP-Erfassung: Deutschland im internationalen Vergleich
Während Deutschland bislang keine formalen UAP-Strukturen geschaffen hat, sind andere Staaten weiter. Die USA führen seit mehreren Jahren regelmäßige parlamentarische Anhörungen zu UAP durch; die NASA richtete 2022 eine eigene Forschungsgruppe ein, die 2023 einen öffentlichen Bericht vorlegte. Frankreich betreibt seit 1977 die staatliche Stelle GEIPAN beim Raumfahrtzentrum CNES, die Meldungen systematisch erfasst, bewertet und veröffentlicht. Die Anfrage nimmt diese internationalen Entwicklungen ausdrücklich als Maßstab.
11 Fragen zu Zuständigkeit, Daten und Geheimhaltung
Die AfD-Fraktion stellt der Bundesregierung insgesamt elf Fragen, die zentrale Aspekte der deutschen UAP-Politik beleuchten sollen:
Zuständigkeit und Definitionen (Fragen 1–2): Zunächst soll die Bundesregierung klären, welche Bundesbehörden überhaupt für die Entgegennahme und Bewertung von UAP-Meldungen zuständig sind und ob bundeseinheitliche Begriffsdefinitionen — etwa für „UAP“, „UFO“ oder „nicht identifizierbare Kontakte“ — existieren und öffentlich verfügbar sind.
Meldewege und Datenlage (Fragen 3–4): Die Anfrage erkundigt sich, ob militärisches und ziviles Personal — darunter Piloten und Flugsicherungsmitarbeiter — strukturierte Meldewege nutzen können. Zudem fragt die Fraktion nach der Anzahl eingegangener Meldungen der vergangenen zehn Jahre, aufgeschlüsselt nach Jahren, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene.
Auswertungsverfahren und Ressortkoordination (Fragen 5–6): Gefragt wird, welche Datenquellen — etwa Luftverkehrsdaten, Satellitenkataloge oder meteorologische Daten — zur Identifizierung und Bewertung von Meldungen herangezogen werden. Außerdem soll offengelegt werden, ob ressortübergreifende Arbeitsgruppen zur Auswertung entsprechender Ereignisse bestehen.
Internationale Kooperation (Fragen 7–8): Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung Veröffentlichungen und parlamentarische Anhörungen der USA in ihre sicherheitspolitische Bewertung einbezieht und ob ein Informationsaustausch mit internationalen Partnern — etwa im Rahmen von NATO oder EU — stattfindet. Der internationale Aspekt ist angesichts gemeinsamer Luftraumüberwachung im Bündnis von besonderer Relevanz, wie auch der Beitrag zur deutschen Weltraumforschung zeigt.
Geheimhaltung und Reformbedarf (Fragen 9–11): Die Anfrage fragt nach Existenz und Geheimhaltungsgrad von Dokumenten oder Datensammlungen bei Bundesbehörden — ausdrücklich ohne Nachfrage zum Inhalt. Frage 10 zielt darauf ab, ob die Bundesregierung vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen Reformbedarf bei bestehenden Verfahren sieht. Die elfte und weitreichendste Frage betrifft Zuständigkeiten für den Fall, dass Signale oder Objekte mit möglichem nicht-anthropogenem Ursprung außerhalb der Erde festgestellt werden — einschließlich außenpolitischer Kommunikations- und Koordinationsregeln.
Politische Einordnung
Das Thema UAP hat sich international von einem Randthema zu einem ernst genommenen sicherheitspolitischen Gegenstand entwickelt. Die Anfrage verzichtet bewusst auf Spekulationen über mögliche Ursachen nicht identifizierbarer Phänomene und fokussiert stattdessen auf institutionelle Fragen: Lageerfassung, Meldewege und Auswertungsstrukturen. Vergleichbare Fragen stellen sich auch bei anderen sicherheitsrelevanten Themen, etwa beim Ausbau sicherheitskritischer Infrastruktur. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, ob Deutschland gegenüber Partnerstaaten aufgeholt hat oder weiterhin auf einem informellen Stand verbleibt.
Weiterlesen:
Betroffen sind militärisches und ziviles Luftfahrtpersonal, das entsprechende Beobachtungen melden könnte, sowie Bundesbehörden mit Zuständigkeiten in der Luft- und Weltraumsicherheit. Indirekt betroffen ist die Öffentlichkeit, da die Fragen auf Transparenz über staatliche Sicherheitsstrukturen abzielen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8323) ist am 2. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten (§ 104 GO-BT). Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht.
- UAP (Unidentified Aerial Phenomena)
- Internationaler Fachbegriff für zunächst nicht eindeutig identifizierbare Beobachtungen oder Sensordaten im Luft- und Weltraum; ersetzt zunehmend den Begriff UFO in offiziellen Kontexten.
- GEIPAN
- Französische staatliche Stelle beim Raumfahrtzentrum CNES, die seit 1977 Meldungen über unidentifizierte Luftraumphänomene erfasst, analysiert und veröffentlicht.
- Ressortübergreifende Struktur
- Gemeinsame Arbeitsgruppe oder Koordinationsmechanismus mehrerer Bundesministerien, hier zur gemeinsamen Bewertung von UAP-Meldungen.
Was sind UAP und warum sind sie sicherheitspolitisch relevant?
UAP (Unidentified Aerial Phenomena) sind Beobachtungen oder Sensordaten zu zunächst nicht identifizierbaren Objekten im Luft- und Weltraum. Sie können laut Anfrage sicherheits-, luftverkehrs- und verteidigungspolitische Bedeutung haben, unabhängig von ihrer Ursache.
Wie hat die Bundesregierung UAP-Anfragen bisher beantwortet?
In der Vergangenheit erklärte die Bundesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse über UFO-Sichtungen vorliegen und keine entsprechenden Akten geführt werden, so etwa in BT-Drs. 16/9554.
Welche anderen Länder haben UAP-Strukturen?
Die USA führen regelmäßige parlamentarische Anhörungen durch und die NASA befasst sich wissenschaftlich mit UAP. Frankreich betreibt mit GEIPAN eine institutionalisierte Erfassungs- und Bewertungsstelle.


































































