Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8289 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- IFG-Reform: Bundesregierung soll Kosten für Massenanfragen offenlegen
- 15 Fragen zu automatisierten Abfragen über Portale wie FragDenStaat
- Gebührenpflicht und Missbrauchsdefinition stehen zur Debatte
Hintergrund
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt seit 2006 und räumt jedermann das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden ein. In den vergangenen Jahren haben Transparenzplattformen wie FragDenStaat die Zahl der Anfragen deutlich erhöht. Die Bundesregierung hat eine Überarbeitung des IFG angekündigt; der konkrete Referentenentwurf lag zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht vor. Kritiker eines engeren Gesetzes warnen vor einer Schwächung des Transparenzprinzips, während Befürworter einer Reform auf den Verwaltungsaufwand hinweisen.
Im Detail
Diese Praxis bindet hochqualifizierte Kapazitäten, die für die eigentliche Sacharbeit und den digitalen Umbau des Staates fehlen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8289
Das Informationsfreiheitsgesetz steht vor einer möglichen Reform. Mit BT-Drs. 21/8289 vom 30. September 2026 stellt die AfD-Fraktion der Bundesregierung 15 Fragen zur Modernisierung des IFG — mit dem Schwerpunkt auf dem Verwaltungsaufwand durch Massenanfragen und möglichen Einschränkungen für automatisierte Abfragen über Transparenzportale.
Was gilt aktuell?
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt seit dem 1. Januar 2006. Es gibt jedermann — ohne Angabe von Gründen — das Recht, bei Bundesbehörden Zugang zu amtlichen Informationen zu beantragen. Einfache Auskünfte sind in der Regel gebührenfrei; bei aufwändigen Anfragen können Behörden Gebühren erheben. Plattformen wie FragDenStaat erleichtern seit Jahren das Einreichen solcher Anfragen und veröffentlichen die Antworten öffentlich zugänglich. Die Bundesregierung hat eine Überarbeitung des IFG angekündigt, einen konkreten Entwurf aber noch nicht vorgelegt.
IFG-Reform: Die 15 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in mehrere thematische Blöcke. Zunächst erkundigt sie sich nach dem Gesamtvolumen: Wie viele IFG-Anfragen gingen in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 bei Bundesministerien und nachgeordneten Behörden insgesamt ein? Daneben fragt die Fraktion nach dem geschätzten personellen und finanziellen Aufwand, der jährlich für Sichtung, Schwärzung und rechtliche Prüfung anfällt.
Ein weiterer Block zielt auf die Rolle automatisierter Plattformen: Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung eine Aufschlüsselung vorgenommen hat, wie viele Anfragen durch automatisierte oder semi-automatisierte Portale wie FragDenStaat generiert wurden. Außerdem soll die Bundesregierung mitteilen, wie viele Anfragen als sogenannte „Kampagnenanfragen“ eingestuft wurden — also koordinierte Serien nahezu identischer Fragen an verschiedene Stellen innerhalb kurzer Zeit.
Zu den Ablehnungsgründen fragt die Drucksache, wie viele IFG-Anfragen in den Jahren 2024 und 2025 wegen „Rechtsmissbrauchs“ oder „unverhältnismäßiger Belastung der Verwaltung“ abgelehnt wurden und wie sich diese Zahl im Vergleich zu Vorjahren entwickelt hat.
Geplante Einschränkungen bei der IFG-Reform
Mehrere Fragen beziehen sich direkt auf die geplante IFG-Reform: Die Fraktion erkundigt sich, ob die Bundesregierung im reformierten Gesetz spezifische Ausschlusskriterien für Anfragen über automatisierte Drittplattformen schaffen will. Gefragt wird auch, ob die Gebührenfreiheit für einfache Auskünfte abgeschafft oder eine Bearbeitungspauschale für plattformgestützte Anfragen eingeführt werden soll. Zudem thematisiert die Anfrage eine mögliche schärfere gesetzliche Definition des „Rechtsmissbrauchs“ im Informationsfreiheitsrecht, um koordinierte Massenanfragen rechtssicher ablehnen zu können.
Auf technischer Ebene fragt die Drucksache, welche Möglichkeiten die Bundesregierung prüft, um automatisierte Abfrage-Bots an den digitalen Eingangsschnittstellen der Ministerien zu identifizieren und zu filtern. Außerdem soll die Bundesregierung Stellung nehmen, ob sie die Gefahr sieht, dass Transparenzplattformen durch Verknüpfung massenhaft abgefragter Daten eine „Schatten-Datenbank“ staatlichen Handelns aufbauen.
Spannungsfeld: Transparenz kontra Verwaltungseffizienz
Die Anfrage berührt einen grundlegenden Zielkonflikt im deutschen Verwaltungsrecht: Das IFG soll staatliches Handeln transparent und nachvollziehbar machen. Gleichzeitig argumentieren Befürworter einer Reform, dass massenhaft gleichartige Anfragen Verwaltungskapazitäten binden, die für Digitalisierungsprojekte und die eigentliche Sacharbeit benötigt werden. Kritiker dagegen sehen in möglichen Einschränkungen eine Gefährdung des Transparenzprinzips und des demokratischen Kontrollrechts. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, wie sie diesen Konflikt gewichtet. Ähnliche Debatten über den Ressourcenaufwand öffentlicher Behörden zeigen sich auch in anderen Bereichen — etwa bei der Bestandsdatenauskunft mit 35 Millionen Abfragen im Jahr 2025.
Frage 14 und 15 beleuchten ein weiteres Spannungsfeld: Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung plant, die Auskunftspflicht auf Dokumente zu beschränken, die in der anfragten Behörde selbst erstellt wurden. In einer Folgefrage weist sie darauf hin, dass eine solche Regelung Antragsteller zwingen würde, mehrere Behörden separat zu kontaktieren — was dem Ziel der bürgerfreundlichen Verwaltung nach dem „Once-Only-Prinzip“ widerspreche. Zum breiteren Kontext der Verwaltungsmodernisierung und des Digitalisierungsdrucks auf Bundesbehörden finden sich weitere Einordnungen im Überblick über die wichtigsten Drucksachen vom 4. Oktober 2026.
Weiterlesen:
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Betroffen sind alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden, die IFG-Anfragen bearbeiten müssen. Mittelbar betroffen sind Bürgerinnen und Bürger sowie Journalisten, Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Transparenzplattformen, die das IFG als Recherche- und Kontrollinstrument nutzen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8289) ist am 30. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Eine Antwort der Bundesregierung liegt bisher nicht vor.
- Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Bundesgesetz von 2006, das jedermann das Recht gibt, bei Bundesbehörden Zugang zu amtlichen Informationen zu beantragen.
- Rechtsmissbrauch (IFG)
- Behörden können IFG-Anfragen ablehnen, wenn sie als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden, etwa bei offensichtlich schikanösem oder massenhaft gleichartigem Vorgehen.
- Once-Only-Prinzip
- Verwaltungsgrundsatz, wonach Bürger benötigte Informationen oder Nachweise nur einmal einreichen müssen und Behörden diese untereinander teilen.
Was ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)?
Das IFG gibt jedem Bürger das Recht, bei Bundesbehörden Auskunft über amtliche Informationen zu beantragen, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen.
Was ist FragDenStaat?
FragDenStaat ist eine gemeinnützige Plattform, über die Bürger und Organisationen IFG-Anfragen an Behörden stellen und die Antworten veröffentlichen können.
Was soll die IFG-Reform bewirken?
Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung des IFG; die Anfrage fragt konkret, ob dabei Einschränkungen für Massenanfragen und Plattformnutzung vorgesehen sind.


































































