Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8153 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 95.410 Kinder unter 14 Jahren 2025 als Tatverdächtige registriert
- Gewaltkriminalität dieser Gruppe stieg um 3,3 % auf 14.235 Fälle
- Bund hat keine Daten zu Jugendamts- oder Familiengerichtsmaßnahmen
Hintergrund
Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland gemäß § 19 StGB strafunmündig. Polizeilich registrierte Straftaten dieser Altersgruppe werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst, ohne dass strafrechtliche Konsequenzen folgen können. Die PKS 2023 hatte bereits gezeigt, dass die Zahl nicht strafmündiger Tatverdächtiger so hoch war wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Die PKS 2025 setzt diesen Befund fort: Die Gesamtzahl sank leicht, während Gewaltdelikte weiter zunahmen. Zuständig für Reaktionen auf solche Fälle sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) die Jugendämter sowie nach dem FamFG die Familiengerichte – beides Länderzuständigkeiten.
- 95.410 — Tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren laut PKS 2025 (Rückgang um 6,4 % gegenüber 2024 mit 101.886).
- 14.235 — Tatverdächtige Kinder bei Gewaltdelikten 2025, ein Anstieg um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr.
- 16,8 % — Anteil der Mehrfachtatverdächtigen an allen tatverdächtigen Kindern unter 14 Jahren im Jahr 2025.
- 61.103 — Tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren im Jahr 2015, dem Ausgangspunkt des erfragten Zehnjahreszeitraums.
- 108 (44 + 64) — Präventionsprogramme in der Datenbank der Stiftung DFK für die Altersgruppen 6–10 und 11–18 Jahre mit nachgewiesener Wirksamkeit.
Im Detail
Der Anteil der mehrfachtatverdächtigen Kinder an allen tatverdächtigen Kindern schwankte in den Jahre 2015 bis 2025 zwischen 16,6 Prozent und 18,3 Prozent und liegt im Jahr 2025 bei 16,8 Prozent.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8153, S. 4
Knapp 95.410 Kinder unter 14 Jahren wurden im Jahr 2025 in Deutschland polizeilich als Tatverdächtige erfasst – das entspricht einem Rückgang von rund 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 101.886 Fällen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Kinder, die bei Gewaltdelikten registriert wurden, um 3,3 Prozent auf 14.235 Fälle. Diese Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 stehen im Mittelpunkt der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8153, beantwortet am 23. September 2026).
Strafmündigkeit: Was gilt aktuell?
Nach § 19 des Strafgesetzbuches (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren in Deutschland absolut strafunmündig. Sie können weder angeklagt noch verurteilt werden. Die polizeiliche Erfassung als Tatverdächtige in der PKS bleibt ohne strafrechtliche Konsequenz. Zuständig für Reaktionen auf delinquentes Verhalten sind ausschließlich die kommunalen Jugendämter auf Grundlage des SGB VIII sowie bei Bedarf die Familiengerichte nach dem FamFG. Diese Zuständigkeiten liegen bei den Ländern, nicht beim Bund.
Datenlage: Bund ohne belastbare Zahlen
Die AfD-Fraktion stellte insgesamt 16 Fragen – unter anderem danach, wie oft Jugendämter zwischen 2015 und 2025 wegen strafrechtsrelevanten Verhaltens von Kindern unter 14 Jahren tätig wurden, welche Hilfen zur Erziehung dabei eingeleitet wurden und welche Maßnahmen Familiengerichte anordneten. Auf die überwiegende Mehrheit dieser Fragen antwortete die Bundesregierung, ihr lägen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auch zu regionalen Schwerpunkten bei der Gewaltkriminalität unter Kindern, zu Schulverweigerung als Begleitfaktor oder zur Dunkelziffer liegen dem Bund keine Daten vor.
Die Bundesregierung begründet dies strukturell: Die Kinder- und Jugendhilfe liegt in der Verwaltungshoheit der Länder. Jugendamtliche Hilfen richten sich nach dem erzieherischen Bedarf – nicht nach Deliktsarten. Eine nach Straftaten differenzierte Bundesstatistik existiert daher nicht.
Mehrfachtatverdächtige: Anteil stabil bei rund 17 Prozent
Eine inhaltliche Antwort lieferte die Regierung zur Frage nach Mehrfachtatverdächtigen. Laut PKS-Tabelle 20, die als Anlage beigefügt wurde, schwankte der Anteil mehrfach erfasster Kinder an allen tatverdächtigen Kindern unter 14 Jahren zwischen 2015 und 2025 konstant zwischen 16,6 und 18,3 Prozent – im Jahr 2025 lag er bei 16,8 Prozent. Die PKS erfasst dabei nicht, ob eine Person im Verlauf mehrerer Jahre auffällig wurde, sondern ob sie im selben Berichtsjahr mehrfach im gleichen Kriminalitätsbereich registriert worden ist. Im Jahr 2025 wurden etwa 797 Kinder sechs- bis zehnmal und 67 Kinder mehr als zwanzigmal im selben Bereich erfasst.
Prävention: 108 Programme mit nachgewiesener Wirksamkeit
Zur Frage nach präventiven Programmen verwies die Bundesregierung auf die Datenbank des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK). Dort sind für die Altersgruppe der Sechs- bis Zehnjährigen 44 Programme und für die Elf- bis Achtzehnjährigen 64 Programme mit nachgewiesener Präventionswirksamkeit gelistet. Das Bundesjustizministerium fördert zudem ein Modellprojekt zur kommunalen Präventionskette, das auf das Programm „Papilio“ setzt – ein Ansatz zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenz bei Kindern bis neun Jahren in Krippen, Kitas und Grundschulen.
Reform der Strafmündigkeitsgrenze?
Eine Reform von § 19 StGB plant die Bundesregierung laut Drucksache derzeit nicht. Sie erklärte, die Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität mit besonderer Aufmerksamkeit zu beobachten und neue Erkenntnisse in ihre fortlaufende Überprüfung der Strafmündigkeitsgrenze einbeziehen zu wollen. Einen konkreten Zeitplan oder Reformauftrag nennt die Antwort nicht.
Die Gesamtzahl tatverdächtiger Kinder unter 14 Jahren lag im Jahr 2015, dem Beginn des von der AfD angefragten Zehnjahreszeitraums, bei 61.103 – bis 2023 stieg sie auf einen Höchstwert von 104.233, bevor sie 2024 auf 101.886 und 2025 auf 95.410 sank. Der Trend bei Gewaltdelikten verlief hingegen über den gesamten Zeitraum überwiegend aufwärts. Weitere Hintergründe zur PKS und zu Sicherheitsfragen finden sich auch im Beitrag zu Bestandsdatenabfragen durch Behörden im Jahr 2025.
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Betroffen sind Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren, die polizeilich als Tatverdächtige registriert werden, sowie deren Familien und die zuständigen Jugendämter. Mittelbar sind auch Schulen, Jugendzentren und kommunale Präventionsträger betroffen, die auf delinquentes Verhalten reagieren müssen.
Die Bundesregierung hat auf die Mehrzahl der 16 Fragen mit dem Hinweis geantwortet, ihr lägen keine Erkenntnisse oder Daten vor. Lediglich zu präventiven Programmen (Frage 6), zur Wirksamkeit des FamFG (Frage 5) und zu Mehrfachtatverdächtigen (Fragen 8 und 11) wurden inhaltliche Antworten gegeben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Strafmündigkeit: 95.410 tatverdächtige Kinder unter 14 →
- Strafmündigkeit
- Die Fähigkeit einer Person, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. In Deutschland beginnt sie mit dem 14. Lebensjahr (§ 19 StGB).
- PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik)
- Bundesweite Statistik des BKA, die polizeilich erfasste Straftaten und Tatverdächtige erfasst. Sie bildet das sogenannte Hellfeld ab – nicht alle tatsächlich begangenen Delikte.
- SGB VIII
- Das Achte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Kinder- und Jugendhilfe. Es bildet die gesetzliche Grundlage für Hilfen zur Erziehung durch Jugendämter.
Warum können Kinder unter 14 nicht bestraft werden?
§ 19 des Strafgesetzbuches legt die absolute Strafunmündigkeit für Kinder unter 14 Jahren fest. Strafrechtliche Sanktionen sind damit ausgeschlossen; zuständig sind stattdessen Jugendämter und Familiengerichte.
Wie viele Kinder unter 14 wurden 2025 als Tatverdächtige erfasst?
Laut PKS 2025 wurden 95.410 Kinder unter 14 Jahren als Tatverdächtige registriert – ein Rückgang von rund 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei Gewaltdelikten stieg die Zahl jedoch um 3,3 Prozent auf 14.235 Fälle.
Plant die Bundesregierung, die Strafmündigkeitsgrenze zu ändern?
Laut Antwort beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung mit besonderer Aufmerksamkeit und will neue Erkenntnisse in ihre fortlaufende Überprüfung der Strafmündigkeitsgrenze einbeziehen. Konkrete Reformpläne werden nicht genannt.


































































