Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8322 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- GIZ-Betrug im Jemen: Schadenshöhe seit 2022 nicht beziffert
- Vorwurf: bandenmäßiger Betrug mit Steuermitteln aus Einzelplan 23
- 21 Fragen zu Erstattungsanspruch, Strafsachen und Konsequenzen
Hintergrund
Die GIZ beauftragte bereits im Herbst 2022 eine erste unabhängige Prüfung zu kaufmännischen Unregelmäßigkeiten im Jemen. Im Frühjahr 2023 informierte die GIZ das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtige Amt. Auf Schriftliche Fragen aus dem Sommer 2026 (BT-Drs. 21/6457 und 21/7052) erklärte die Bundesregierung, die Schadenshöhe sei noch nicht bezifferbar und die GIZ habe 2024 eine Sonderprüfung in Madagaskar veranlasst. Medienberichte der Welt und Welt am Sonntag thematisierten laut der vorliegenden Drucksache interne Bewertungen, die deutlich schärfer ausgefallen sein sollen als die öffentlichen Stellungnahmen.
- Herbst 2022 — Erste unabhängige Sonderprüfung der GIZ zu kaufmännischen Unregelmäßigkeiten im Jemen beauftragt.
- Mai 2023 — BMZ und Auswärtiges Amt lagen laut Regierungsantwort erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vor.
- 2024 — GIZ veranlasste Sonderprüfung in Madagaskar.
- März 2027 — GIZ-Portfolio im Jemen läuft vollständig aus.
- 21 Fragen — Umfang der vorliegenden Kleinen Anfrage zur vollständigen parlamentarischen Aufklärung.
Im Detail
Fast vier Jahre nach der ersten von der GIZ beauftragten Sonderprüfung liegt dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit noch immer keine quantifizierte Schadenshöhe vor, obwohl die Bundesregierung selbst einen Erstattungsanspruch des Bundes gegen die GIZ in Aussicht gestellt hat.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8322
Seit dem Herbst 2022 laufen Sonderprüfungen zu Betrugsverdachtsfällen bei Projekten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Jemen und in Madagaskar — doch die genaue Schadenshöhe ist bis heute nicht beziffert. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8322 vom 2. Oktober 2026 verlangt die AfD-Fraktion umfassende Auskunft über Aufklärungsstand, betroffene Haushaltsmittel, den Erstattungsanspruch des Bundes und strukturelle Konsequenzen.
GIZ-Betrug: Was bisher bekannt ist
Die GIZ beauftragte nach eigenen Angaben bereits im Herbst 2022 eine erste unabhängige Prüfung, nachdem Hinweise auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten im Jemen aufgetaucht waren. Im Frühjahr 2023 informierte die GIZ das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtige Amt. Auf Schriftliche Fragen in den Drucksachen 21/6457 und 21/7052 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär im BMZ, Johann Saathoff, im Juni und Juli 2026, die Prüfungen zur vollständigen Schadensfeststellung seien noch nicht abgeschlossen. Sobald die Schadenshöhe feststehe, müsse die GIZ den entsprechenden Betrag an den Bund erstatten. Welche Haushaltstitel konkret betroffen sind, hat die Bundesregierung trotz ausdrücklicher Nachfrage bislang nicht mitgeteilt.
Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs
Laut Medienberichten der Welt und Welt am Sonntag, auf die die Drucksache ausdrücklich verweist, sollen interne GIZ-Dokumente deutlich schärfere Formulierungen enthalten haben als die öffentliche Kommunikation. Intern sei von „Betrug“ und schließlich von „systematischem bandenmäßigem Betrug“ die Rede gewesen. Als konkrete Methoden nennt die Drucksache die Abrechnung von Seminaren, die nie stattgefunden haben, gefälschte Tank- und Fahrtkosten, Wechselkursmanipulationen sowie Unregelmäßigkeiten bei Zuschüssen und Vergaben. Zudem sollen im Zuge des Rückzugs aus dem von den Huthis kontrollierten Nordjemen Projektakten unvollständig geblieben oder vernichtet worden sein — mit potenziell erheblichen Folgen für die Prüfbarkeit der Mittelverwendung. Diese Darstellungen stehen im Widerspruch zur zunächst nach außen kommunizierten Formulierung von bloßen „kaufmännischen Ungereimtheiten“.
21 Fragen an die Bundesregierung
Die Kleine Anfrage umfasst 21 detaillierte Fragen. Die AfD-Fraktion fragt unter anderem: auf welcher Rechtsgrundlage der Erstattungsanspruch des Bundes gegen die GIZ beruht und wie hoch bislang festgestellte Teilbeträge sind; aus welchen Kapiteln und Titeln des Einzelplans 23 — insbesondere Kapitel 2301 Titel 896 03 (Bilaterale Technische Zusammenarbeit) — die betroffenen Vorhaben finanziert wurden; wie viele GIZ-Mitarbeiter arbeitsrechtlich belangt wurden; ob strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden und wie deren Stand ist; wann der Haushaltsausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages erstmals unterrichtet wurden; und ob der Bundesrechnungshof die Vorgänge bereits geprüft oder Berichte nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vorgelegt hat.
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage nach der Sonderprüfung in Madagaskar aus dem Jahr 2024, nach möglichen weiteren betroffenen Nehmerländern wie Somalia sowie nach den strukturellen Konsequenzen für GIZ-Vorhaben in fragilen Staaten. Konkret fragt die Fraktion, welche Auflagen das BMZ der GIZ seit 2023 im Hinblick auf interne Revision und Compliance-Systeme auferlegt hat. Schließlich fragt die AfD, ob die Bundesregierung plant, dem Bundestag einen umfassenden Gesamtbericht vorzulegen.
Parlamentarische Kontrolle im Fokus
Hintergrund der Anfrage ist die Einschätzung der Fragesteller, dass der Bundestag seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung und bundeseigenen Durchführungsorganisationen nicht wahrnehmen kann, solange grundlegende Informationen — insbesondere zur Schadenshöhe und zu betroffenen Haushaltstiteln — nicht vorliegen. Das BMZ hat nach Angaben der Drucksache die Zusammenarbeit im Jemen beendet; das GIZ-Portfolio läuft dort im März 2027 vollständig aus. Die Anfrage zielt auch darauf ab, die Mittelverwendung in der Abwicklungsphase sicherzustellen und Konsequenzen für die künftige Risikobewertung von GIZ-Projekten in Krisenregionen zu ziehen. Vergleichbare Fragen zur Lage im Jemen und zu Transparenz bei staatlichen Institutionen hat der Bundestag zuletzt in mehreren Drucksachen behandelt.
Unmittelbar betroffen sind der Bundeshaushalt und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da Mittel aus Einzelplan 23 (Entwicklungszusammenarbeit) und möglicherweise Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) in die betroffenen Vorhaben geflossen sind. Mittelbar betroffen sind die Empfänger von Entwicklungshilfe im Jemen und in Madagaskar sowie die Glaubwürdigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit insgesamt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8322) ist am 2. Oktober 2026 eingegangen und an das Bundeskanzleramt zugeleitet worden. Die Bundesregierung soll grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung antworten. Eine Antwort steht noch aus.
- Einzelplan 23
- Der Teil des Bundeshaushalts, der die Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ausweist und damit die Hauptfinanzierungsquelle der deutschen Entwicklungshilfe darstellt.
- GIZ
- Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ist eine bundeseigene Gesellschaft, die im Auftrag der Bundesregierung Entwicklungsprojekte weltweit umsetzt.
- Erstattungsanspruch
- Rechtlicher Anspruch des Bundes gegenüber der GIZ auf Rückzahlung von Mitteln, die durch nachgewiesene Unregelmäßigkeiten veruntreut wurden.
Was ist die GIZ und woher kommen ihre Mittel?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) führt im Auftrag der Bundesregierung Entwicklungsvorhaben durch und wird vor allem aus Einzelplan 23 des Bundeshaushalts finanziert.
Warum ist die Schadenshöhe noch unbekannt?
Laut bisherigen Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen sind die Prüfungen zur vollständigen Feststellung des Schadens noch nicht abgeschlossen — trotz erster Sonderprüfungen seit Herbst 2022.
Was passiert mit dem GIZ-Portfolio im Jemen?
Das BMZ hat die Zusammenarbeit im Jemen beendet; das Portfolio der GIZ läuft laut Drucksache im März 2027 vollständig aus.


































































