- Kosten für Social-Media des Außenministers bisher nicht öffentlich
- 19 Fragen zu Personal, Agenturen und Gesamtbudget 2025/2026
- Externe Dienstleister wie Fotografen und Berater im Fokus der Anfrage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7606 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundesministerien kommunizieren ihre Arbeit zunehmend über soziale Netzwerke wie Instagram, X oder YouTube. Das Auswärtige Amt betreibt neben institutionellen Accounts auch ministerbezogene Auftritte, die politische Reisen, Positionen und Aktivitäten des Außenministers dokumentieren. Die Finanzierung dieser Kommunikation aus dem Bundeshaushalt ist bislang nicht im Detail öffentlich ausgewiesen. Mit BT-Drs. 21/7606 vom 17. August 2026 fragt die AfD-Fraktion erstmals systematisch nach den dahinterstehenden Personal- und Sachmittelkosten sowie nach dem Einsatz externer Dienstleister.
Im Detail
Zugleich sollte die Kommunikation eines Bundesministeriums bzw. eines Mitglieds der Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller dem Ernst, der Würde und der Sachlichkeit des jeweiligen Amtes gerecht werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7606
Wie viel Personal, wie viele externe Agenturen und welches Budget setzt das Auswärtige Amt für die Social-Media-Kommunikation des Bundesaußenministers ein? Diese Fragen stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7606 vom 17. August 2026, unterzeichnet von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und weiteren Abgeordneten. Insgesamt 19 Einzelfragen richten sich an die Bundesregierung.
Social-Media-Kommunikation des Auswärtigen Amts im Überblick
Die Social-Media-Kommunikation moderner Bundesministerien umfasst weit mehr als klassische Pressemitteilungen. Plattformen wie Instagram, X oder YouTube ermöglichen es, Reisen, Gespräche und außenpolitische Positionen direkt und visuell aufbereitet einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln. Das Auswärtige Amt betreibt sowohl institutionelle Kanäle als auch ministerbezogene Accounts, die den Außenminister persönlich in den Mittelpunkt stellen. Welche dieser Accounts seit Mai 2025 neu eingerichtet oder eingestellt wurden, ist eine der konkreten Fragen der Drucksache.
Personalstellen und Beschäftigungsformen
Die Anfrage erkundigt sich, wie viele Vollzeitäquivalente derzeit ganz oder teilweise mit der ministerbezogenen Social-Media-Kommunikation befasst sind — aufgeschlüsselt nach Beamten, Tarifbeschäftigten, abgeordneten Beschäftigten und befristet Beschäftigten. Zusätzlich sollen die jeweiligen Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie die jährlichen Personalkosten für 2025 und die geplanten Kosten für 2026 offengelegt werden. Auch die fachliche Aufteilung des Personals — etwa auf Redaktion, Video, Foto, Grafik oder Community Management — ist Gegenstand der Anfrage.
Externe Dienstleister: Agenturen, Fotografen, Stylisten
Besonderes Gewicht legt die Drucksache auf den Einsatz externer Dienstleister. Gefragt wird, ob Agenturen, Produktionsfirmen, Fotografen, Videografen, Social-Media-Berater, Redenschreiber, Stylisten, Maskenbildner oder Friseure im Auftrag des Auswärtigen Amts tätig sind. Für den Fall einer Bejahung verlangt die Anfrage eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Schaltkosten, Agenturhonoraren sowie Kreations- und Produktionskosten — für 2025 konkret und für 2026 als Planansatz. Auch ob externe Dienstleister den Außenminister auf Dienstreisen zur Social-Media-Berichterstattung begleitet haben und welche Reise- und Übernachtungskosten dabei entstanden sind, soll die Bundesregierung beantworten.
Gesamtbudget und bezahlte Werbung
Neben den Personalkosten fragt die AfD-Fraktion nach dem Gesamtbudget für Social-Media-Kommunikation des Auswärtigen Amts in den Jahren 2025 und 2026. Darüber hinaus soll dargelegt werden, ob Beiträge auf Social-Media-Plattformen bezahlt beworben werden und wie hoch die entsprechenden Ausgaben jeweils pro Plattform und Kampagne ausfallen. Technische Ausstattung, Software, Lizenzen und mobiles Produktionsequipment sind ebenfalls Teil der Kostenfragen.
Amtswürde und Qualitätssicherung
Neben den finanziellen Aspekten thematisiert die Drucksache grundsätzliche Fragen zur Angemessenheit ministerieller Social-Media-Kommunikation. Die Fragesteller fragen, ob die Bundesregierung eine Gefahr sieht, dass stark personalisierte oder stilistisch informalisierte Auftritte dem Ernst und der Würde des Ministeramts nicht gerecht werden. Außerdem interessiert, welche internen Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen bestehen und wie allgemeine Behördenkommunikation von personenzentrierter Imagekommunikation des Ministers abgegrenzt wird. Diese Fragen sind aus Sicht der Anfragenden normativ und nicht nur finanziell motiviert — sie spiegeln eine grundsätzliche Debatte über die Rolle von Selbstdarstellung in der Regierungskommunikation wider.
Ähnliche Transparenzfragen zur Außendarstellung staatlicher Stellen beschäftigen den Bundestag auch in anderen Bereichen. So hat die Drucksache zu Rechnungshof-Empfehlungen im Auswärtigen Amt gezeigt, dass Kontrolle und Rechenschaftspflicht im Ministeriumsbereich wiederholt parlamentarisch eingefordert werden. Auch die Anfrage zum Digitalen Barbarastollen illustriert, dass Fragen zu digitalen Ausgaben des Bundes und deren Finanzierung parlamentarisch an Bedeutung gewinnen.
Betroffen sind in erster Linie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die öffentliche Kommunikation des Auswärtigen Amts finanzieren. Indirekt berührt die Anfrage auch externe Dienstleister — etwa Agenturen, Fotografen oder Social-Media-Berater — deren Beauftragung durch das Ministerium offengelegt werden soll.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7606) ist am 17. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Maßeinheit für den Personalaufwand: Ein VZÄ entspricht einer vollzeitig beschäftigten Person; Teilzeitstellen werden anteilig eingerechnet.
- Community Management
- Betreuung und Moderation von Social-Media-Kanälen, einschließlich Reaktion auf Kommentare und Interaktion mit Followern.
- Schaltkosten
- Ausgaben für bezahlte Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen, um Beiträge gezielt an bestimmte Nutzergruppen auszuspielen.
Was will die AfD mit dieser Anfrage herausfinden?
Die Fraktion fragt nach Strategie, Personalaufwand, externen Dienstleistern und den finanziellen Gesamtkosten der Social-Media-Präsenz des Bundesaußenministers für die Jahre 2025 und 2026.
Werden externe Agenturen vom Auswärtigen Amt bezahlt?
Das ist Gegenstand der Anfrage. Ob und in welchem Umfang externe Agenturen, Fotografen oder Berater beauftragt werden, soll die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegen.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Das genaue Zuleitungsdatum ist der Drucksache nicht zu entnehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7606 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





























































