Antwort der Regierung ausste…
Linke fragt nach Stellenabbau bei Bundesbehörden
Hintergrund
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor, den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie bestimmten nachgeordneten Behörden bis 2029 um mindestens acht Prozent zu reduzieren. Diese Modernisierungsagenda soll durch steuernde Instrumente unterstützt werden, jedoch sind die konkreten Umsetzungspläne bisher nicht transparent dargelegt.
Die Linksfraktion im Bundestag stellt in ihrer Kleinen Anfrage vom 13. April 2026 (BT-Drs. 21/5258) kritische Fragen zum geplanten Personalabbau in der Bundesverwaltung. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, den Personalbestand in Ministerien und bestimmten Behörden bis 2029 um mindestens acht Prozent zu reduzieren.
Pascal Meiser, Ina Latendorf und weitere 20 Abgeordnete der Linksfraktion fragten nach den konkret betroffenen Behörden. Auch die Zahl der dort beschäftigten Mitarbeiter ist von Interesse. Die insgesamt 15 Fragen erfassen zudem die Altersstruktur der Belegschaft, ebenso geplante Rentenabgänge und die zeitliche Umsetzung des Stellenabbaus.
Kritik an fehlender Transparenz
Die Linke kritisiert, dass bisher keine transparente Darlegung der Annahmen erfolgt ist, auf denen die Sparvorgabe beruht. Ungeklärt bleibt auch die Frage der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Bundesministerien und Behörden. Dies ist bemerkenswert, da bereits in anderen Bereichen die öffentliche Verwaltung mit Personalengpässen kämpft.
Besonderes Interesse zeigt die Fraktion an einer möglichen Beteiligung externer Berater bei der Entwicklung der Modernisierungsagenda. Die dadurch entstandenen Kosten sind ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Zur Debatte steht außerdem die Rolle von Personalvertretungen und Gewerkschaften bei der Umsetzung.
Die Regierung will in den Ministerien und Behörden etwa jeden zwölften Arbeitsplatz streichen – ohne genau zu erklären, wie das funktionieren soll.
Auch mögliche Kompensationsmaßnahmen werden thematisiert. Hintergrund ist der geplante Aufbau neuer Kompetenzen oder die Auslagerung von Aufgaben an externe Dienstleister. Die Bundesregierung muss nun detailliert darlegen, wie sie die Personalreduzierung umsetzt, ohne die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu gefährden.
Betroffen sind Beschäftigte in allen Bundesministerien und bestimmten nachgeordneten Behörden – sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte. Indirekt können sich längere Bearbeitungszeiten auf alle Bürger auswirken, die Anträge stellen oder staatliche Dienstleistungen benötigen.
Die Bundesregierung hat nach der Geschäftsordnung des Bundestages in der Regel zwei Monate Zeit, um auf die Kleine Anfrage zu antworten. Die Antwort wird dann als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Bei der Komplexität der 15 Fragen ist mit einer ausführlichen Stellungnahme zu rechnen.
- Nachgeordnete Behörden
- Bundesbehörden, die einem Ministerium unterstehen, wie das Bundesamt für Migration oder die Bundesagentur für Arbeit.
- Laufbahngruppen
- Einteilung der Beamten nach Qualifikation in einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
- Modernisierungsagenda
- Regierungsprogramm zur Reform und Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung durch Digitalisierung und Personalabbau.























































