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AfD hakt nach: Werden Fristen bei Antidiskriminierungsstelle eingehalten?
Hintergrund
Die AfD-Fraktion hatte bereits zweimal nach der Förderpraxis der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefragt. In der ersten Anfrage (BT-Drs. 21/1374) erhielt sie eine Ăbersicht ĂŒber Projekte und Förderpraxis. Die Nachfrage (BT-Drs. 21/3139) wurde mit der Antwort auf BT-Drs. 21/3457 beantwortet, in der die Bundesregierung ausfĂŒhrte, dass Verwendungsnachweise „im Rahmen der jeweils im Zuwendungsbescheid bestimmten oder im Einzelfall mit der Bewilligungsbehörde abgestimmten Frist“ vorgelegt wurden. Diese Formulierung empfinden die Fragesteller als zu unkonkret.
Die AfD-Fraktion setzt ihre Nachfragen zur Verwaltungspraxis bei Verwendungsnachweisen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fort. Mit der Drucksache 21/5225 vom 8. April 2026 stellt sie 19 detaillierte Fragen zur Handhabung von Fristabweichungen bei geförderten Projekten.
Kritik an unklaren Antworten
Die Antwort der Bundesregierung auf die vorherige Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/3457) war zu vage, kritisieren die AfD-Abgeordneten um Sebastian Maack. Dies ist bemerkenswert, da die Formulierung zur Vorlage von Verwendungsnachweisen „im Rahmen der jeweils im Zuwendungsbescheid bestimmten oder im Einzelfall mit der Bewilligungsbehörde abgestimmten Frist“ aus Sicht der Fragesteller zentrale Fragen offen lĂ€sst. Die konkrete Handhabung von Fristabweichungen bleibt unklar.
Nun fragt die Fraktion projektgenau nach. In welchen FĂ€llen haben ZuwendungsempfĂ€nger ursprĂŒnglich festgesetzte Fristen nicht eingehalten? Wann hat die Behörde FristverlĂ€ngerungen vor Ablauf der ursprĂŒnglichen Frist vereinbart? Wie oft wurden Erinnerungen oder Mahnungen versandt? Diese granulare AufschlĂŒsselung soll Aufschluss ĂŒber die tatsĂ€chliche Verwaltungspraxis geben.
Rechtliche Einordnung im Fokus
Die rechtlichen Fragen sind besonders brisant. Auf welcher Rechtsgrundlage sieht die Bundesregierung nachtrĂ€gliche Abstimmungen ĂŒber verspĂ€tete Verwendungsnachweise als ordnungsgemÀà an, fragt die AfD. Hintergrund ist die Frage, ob solche informellen Absprachen nach Fristablauf einen RechtsverstoĂ darstellen – zumal die Frist nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen fĂŒr Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) als verbindliche Nebenbestimmung festgelegt ist.
AuĂerdem fordert die Fraktion Klarstellung darĂŒber, ob Gleichbehandlung aller ZuwendungsempfĂ€nger gewĂ€hrleistet ist. Oder werden einzelne TrĂ€ger durch nachtrĂ€gliche Heilungen von FristmĂ€ngeln faktisch privilegiert? Diese Frage nach der Gleichbehandlung bei staatlichen Förderungen beschĂ€ftigt den Bundestag regelmĂ€Ăig.
Die umfangreiche Anfrage dokumentiert das Misstrauen der AfD gegenĂŒber der Verwaltungspraxis bei der Antidiskriminierungsstelle. Die Bundesregierung muss nun detailliert Auskunft ĂŒber jeden einzelnen Fall geben. Eine aufwendige Recherche in den Verwaltungsakten dĂŒrfte die Folge sein.
Betroffen sind alle ZuwendungsempfÀnger der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die bei der Vorlage von Verwendungsnachweisen Fristen nicht eingehalten haben könnten. Auch die Gleichbehandlung aller FörderempfÀnger steht im Fokus.
Die Bundesregierung muss die 19 detaillierten Fragen zur Verwaltungspraxis beantworten. Besonders projektgenaue Auflistungen werden verlangt, was eine aufwendige Recherche in den Verwaltungsakten erfordern dĂŒrfte. Die Antwort wird voraussichtlich mehrere Wochen dauern.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem ZuwendungsempfĂ€nger nachweisen mĂŒssen, dass sie erhaltene Fördermittel ordnungsgemÀà und zweckentsprechend verwendet haben.
- ANBest-P
- Allgemeine Nebenbestimmungen fĂŒr Zuwendungen zur Projektförderung – rechtliche Standardregelungen fĂŒr Fördermittel des Bundes.
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Gesetz, das die GrundsĂ€tze fĂŒr die HaushaltsfĂŒhrung des Bundes festlegt, einschlieĂlich der ordnungsgemĂ€Ăen Verwendung von Steuermitteln.























































