Eingegangen, wartet auf Antw…
Hält die Post die Mindeststandards für Filialen ein?
Hintergrund
Das neue Postgesetz ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und regelt erstmals verbindlich die Mindeststandards für die postalische Grundversorgung. Es schreibt mindestens 12.000 Postfilialen bundesweit vor, erlaubt aber zunehmend den Ersatz von Filialen durch Automaten. Die Bundesnetzagentur registrierte 2024 einen starken Anstieg der Beschwerden über die Deutsche Post.
Die Linke-Fraktion fragt mit ihrer Kleinen Anfrage vom 31. März 2026 (BT-Drs. 21/5126) nach der Umsetzung des seit dem 1. Januar 2025 geltenden Postgesetzes. Die 18 Abgeordneten um Christin Willnat wollen von der Bundesregierung wissen, ob die Deutsche Post AG die neuen Mindeststandards für die Grundversorgung einhält.
Neue Regeln seit Januar 2025
Das Postgesetz schreibt vor, dass bundesweit mindestens 12.000 Postfilialen vorhanden sein müssen. In Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern muss mindestens eine Filiale existieren. Bei Orten ab 4.000 Einwohnern darf der Weg zur nächsten Filiale maximal 2.000 Meter betragen. Allerdings kann die Deutsche Post AG nach Zustimmung der Bundesnetzagentur Filialen durch Automaten ersetzen. Diese Möglichkeit wird zunehmend genutzt.
Konkrete Probleme lösten die Anfrage aus. In Haldensleben – eine Stadt mit 19.000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt – ist die einzige Postfiliale im Stadtzentrum häufig nur stundenweise geöffnet. Manchmal bleibt sie ganz geschlossen. Der Bürgermeister hat bereits offiziell Beschwerde eingelegt. Hintergrund ist, dass ähnliche Missstände aus vielen anderen Orten in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern gemeldet werden.
Die Post muss mindestens 12.000 Filialen haben, darf aber immer mehr durch Automaten ersetzen.
15 detaillierte Fragen
Die Linke will unter anderem wissen, wie sich die Anzahl der Postfilialen in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. Weitere Fragen betreffen die Auswirkungen auf sozial benachteiligte Gruppen und ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Außerdem fragt sie, ob bereits Berichte der Bundesnetzagentur zur Einhaltung der neuen Regeln vorliegen. Nach konkreten Plänen zur Standortsicherung und möglichen Förderprogrammen wird ebenfalls gefragt.
Die Bundesnetzagentur hatte nach Medienberichten im vergangenen Jahr einen starken Anstieg der Beschwerden gegen die Post registriert. Mit Strafgeldern wurde gedroht. Dies ist bemerkenswert, da die Anfrage darauf abzielt, Klarheit über die tatsächliche Versorgungslage zu schaffen und mögliche Defizite aufzudecken.
Betroffen sind vor allem Bewohner ländlicher Gebiete und strukturschwacher Regionen, wo Postfilialen häufig nur stundenweise geöffnet sind oder ganz schließen. Besonders ältere Menschen und sozial benachteiligte Gruppen leiden unter den längeren Anfahrtswegen zu Postdienstleistungen.
Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um die 15 detaillierten Fragen der Linke-Fraktion zu beantworten. Dabei geht es um konkrete Zahlen zur Filialentwicklung, Beschwerdestatistiken und geplante Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung.
- Universaldienst
- Die gesetzlich vorgeschriebene flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen für alle Bürger zu erschwinglichen Preisen.
- Bundesnetzagentur
- Die Behörde, die die Einhaltung der Postgesetz-Vorgaben überwacht und bei Verstößen Strafen verhängen kann.























































