Beantwortet
Verschwenden Kliniken Millionen beim Pflegebudget? AfD zweifelt
Hintergrund
Seit 2020 werden Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern nicht mehr über Fallpauschalen, sondern durch separate Pflegebudgets finanziert. Diese Selbstkostendeckung sollte die Pflege verbessern, führte aber zu einem Anstieg der Kosten von 15,2 auf 26,1 Milliarden Euro. Gleichzeitig sank die Produktivität um 28 Prozent, obwohl 80.000 zusätzliche Pflegekräfte eingestellt wurden. Eine WIdO-Analyse zeigt, dass sich die Zahl der Altenpflegekräfte in Kliniken seit 2019 um das 2,5-Fache erhöht hat, während das Wachstum in Pflegeheimen stagnierte.
Die AfD-Fraktion kritisiert die Entwicklung des Pflegebudgets in deutschen Krankenhäusern scharf. In ihrer Kleinen Anfrage vom 23. April 2026 (BT-Drs. 21/5572) stellt sie die Effizienz der seit 2020 geltenden Selbstkostendeckung für Pflegepersonal in Frage.
Dramatischer Kostenanstieg ohne messbare Verbesserung
Das Pflegebudget ist von 15,2 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 26,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Ein Anstieg um 71 Prozent. Für 2025 hat der Anstieg acht Prozent betragen, während die Krankenhäuser für 2026 weitere zwölf Prozent mehr fordern. Dies ist bemerkenswert, da parallel dazu die Kliniken 80.000 zusätzliche Pflegekräfte eingestellt haben, die Zahl der stationären Behandlungsfälle jedoch um zwei Millionen gesunken ist.
Die Produktivität – gemessen als Fälle pro Pflegekraft – ist um 28 Prozent gefallen. Der Aufwand pro Fall hat um 38 Prozent zugenommen. Trotz dieser massiven Investitionen ist nach Ansicht der AfD keine messbare Verbesserung der Pflege erkennbar.
Seit 2020 bekommen Krankenhäuser alle Pflegekosten von den Krankenkassen erstattet. Das sollte die Pflege verbessern, führt aber hauptsächlich zu höheren Kosten.
Personalverschiebungen zwischen den Sektoren
Besonders problematisch bewertet die AfD die Abwanderung von Pflegekräften aus anderen Bereichen. Eine WIdO-Analyse zeigt: Die Zahl der Altenpflegekräfte in Kliniken hat sich seit 2019 um das 2,5-Fache erhöht. Hintergrund ist, dass gleichzeitig das Wachstum in Pflegeheimen und ambulanten Diensten deutlich verlangsamte. Diese Entwicklung kann die bereits angespannte Situation in der Altenpflege weiter verschärfen.
Innerhalb der Krankenhäuser entstehen zusätzliche Verschiebungseffekte. Personaluntergrenzen zwingen Kliniken dazu, Pflegekräfte auf regulierte Stationen zu konzentrieren, wodurch Funktions- und Ambulanzbereiche unter Personalmangel leiden.
Fehlanreize und unlautere Praktiken
Die AfD kritisiert, dass Pflegefachkräfte häufig mit nichtpflegerischen Aufgaben wie Bettenmachen oder Verwaltungsarbeiten betraut werden. Seit 2025 dürfen nur noch qualifizierte Pflegekräfte über das Budget finanziert werden. Klare gesetzliche Abgrenzungen der Aufgaben fehlen jedoch weiterhin.
In zehn detaillierten Fragen fordert die Fraktion Aufklärung über die Herkunft der zusätzlichen Pflegekräfte und fragt nach Schlussfolgerungen aus der Kostenentwicklung sowie nach konkreten Reformplänen. Auch unlautere Praktiken wie das parallele Einplanen von Pflegekräften auf mehreren Stationen thematisiert sie.
Die Bundesregierung muss nun zu diesen kritischen Punkten Stellung nehmen. Sie soll erklären, wie sie die Fehlanreize beseitigen will, ohne die Beitragszahler weiter zu belasten.
Betroffen sind alle gesetzlich Versicherten durch mögliche Beitragssteigerungen, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste durch Personalabwanderung sowie Patienten, deren Versorgung trotz höherer Kosten nicht verbessert wurde. Auch Funktions- und Ambulanzbereiche in Kliniken leiden unter Personalmangel.
Die Bundesregierung muss die zehn Fragen der AfD-Fraktion schriftlich beantworten. Dabei geht es um die Herkunft der zusätzlichen Pflegekräfte, Schlussfolgerungen aus der Kostenentwicklung und konkrete Pläne zur Neugestaltung des Pflegebudgets. Eine Antwortfrist ist nicht explizit genannt.
- DRG-Fallpauschalen
- Pauschale Vergütung für Krankenhausbehandlungen nach Diagnosegruppen, aus denen die Pflegekosten 2020 herausgelöst wurden.
- Pflegebudget
- Separate Finanzierung der Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern durch Selbstkostendeckung seit 2020.
- Personaluntergrenzen
- Mindestpersonalvorgaben für bestimmte Krankenhausstationen, die zu Personalverschiebungen führen können.























































