Wahlvorschlag eingereicht
Die Linke schlägt Dietmar Bartsch für Bundeswehr-Kontrollgremium vor
Hintergrund
Das Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz sieht ein parlamentarisches Kontrollgremium vor, das die Verwendung des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für die Bundeswehr überwacht. Dieses Gremium wurde nach der Zeitenwende und der Aufrüstung der Bundeswehr eingerichtet, um die parlamentarische Kontrolle über die historisch hohen Rüstungsausgaben sicherzustellen.
Die Fraktion Die Linke hat am 5. Mai 2026 Dr. Dietmar Bartsch als Kandidaten für das Kontrollgremium des Bundeswehr-Sondervermögens vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag wurde als Drucksache 21/5737 dem Bundestag vorgelegt.
Kontrollfunktion des Gremiums
Das Gremium nach § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes überwacht die Verwendung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr. Diese parlamentarische Kontrolle wurde eingerichtet, um die ordnungsgemäße Verwendung der Rüstungsausgaben zu überwachen. Dies ist bemerkenswert, da das Sondervermögen außerhalb des regulären Bundeshaushalts geführt wird.
Das Gremium funktioniert wie ein Aufpasser für das Bundeswehr-Geld – es prüft, ob die 100 Milliarden Euro richtig ausgegeben werden.
Der Wahlvorschlag stammt von den Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Bartsch war zuvor langjähriger Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag. Er verfügt über parlamentarische Erfahrung. Die Fraktion plant, ihre Position zu den Rüstungsausgaben in diesem Kontrollgremium zu vertreten.
Die Wahl des Gremienmitglieds erfolgt durch den Bundestag. Hintergrund ist die verfassungsrechtlich vorgeschriebene parlamentarische Kontrolle über außerordentliche Haushaltsposten. Das gewählte Mitglied nimmt dann seine Überwachungsaufgaben bezüglich der milliardenschweren Ausgaben wahr und trägt zur parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehrfinanzierung bei.
Betroffen sind alle Bundestagsabgeordneten, die über den Wahlvorschlag abstimmen werden, sowie mittelbar alle Steuerzahler, da das Gremium über Milliardensummen aus öffentlichen Mitteln wacht.
Der Wahlvorschlag wird dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Wahl nimmt das gewählte Mitglied seine Kontrollaufgaben im Gremium gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes wahr.
- Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz
- Gesetz zur Verwaltung und Kontrolle des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für die Bundeswehr, das nach der Zeitenwende beschlossen wurde.
- Kontrollgremium
- Parlamentarisches Gremium zur Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel aus dem Bundeswehr-Sondervermögen.























































