Eingegangen
Linke fragt nach Datenweitergabe zur Fußball-WM 2026
Hintergrund
Zur Fußball-WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko (11. Juni bis 19. Juli 2026) werden Tausende deutsche Fans reisen. Bereits 2018 zur WM in Russland gab es eine Datenübermittlung aus der Datei ‚Gewalttäter Sport‘. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die DGS 2024 für teilweise verfassungswidrig, da bereits eine Personalienfeststellung für eine Speicherung ausreicht.
Die Linke-Fraktion hat am 11. Mai 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Datenweitergabe im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-WM 2026 gestellt. Das Turnier findet vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in den USA, Kanada und Mexiko statt.
Im Zentrum der 30 Fragen steht die Datei ‚Gewalttäter Sport‘ (DGS). Aus dieser wurden bereits 2018 zur WM in Russland Daten an ausländische Behörden übermittelt. Die Abgeordneten um Jorrit Bosch und Nicole Gohlke fordern nun detaillierte Angaben darüber, wie viele Personen aktuell in der DGS erfasst sind. Ob bereits Daten zur WM 2026 weitergegeben wurden, bleibt eine zentrale Frage.
Die DGS erfasst nicht nur Personen mit Gewaltdelikten – schon eine einfache Personalienfeststellung bei Fußballspielen kann zur Speicherung führen.
Besondere Aufmerksamkeit widmen die Fragesteller der Sicherheitslage für bestimmte Personengruppen. Queere Menschen sind durch das Handeln der US-Behörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) besonderen Risiken ausgesetzt. Dies gilt ebenso für Schwarze, Indigene und People of Color (BIPoC). Die Linke fragt nach entsprechenden Warnhinweisen in den offiziellen Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.
Hintergrund ist die mangelhafte Umsetzung der Menschenrechts-Aktionspläne: Von 16 WM-Spielorten haben laut Amnesty International lediglich vier die von der FIFA geforderten Pläne vorgelegt. Dies ist bemerkenswert, da für zwei deutsche Vorrunden-Spielorte – Toronto und East Rutherford – diese Dokumente fehlen.
Auch praktische Sicherheitsfragen thematisiert die Anfrage. Werden deutsche Polizeibeamte vor Ort eingesetzt? Ob Kooperationen mit dem angekündigten International Police Cooperation Center bestehen, bleibt offen. Wie gewährleistet wird, dass übermittelte Daten nach der WM wieder gelöscht werden, ist ebenfalls ungeklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die DGS 2024 für teilweise verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1160/19). Personen werden nicht automatisch über ihre Speicherung informiert. Die Linke fordert daher Transparenz. Nur so können Reisende rechtzeitig Auskunft beantragen und ihre Pläne entsprechend anpassen.
Betroffen sind deutsche Fußballfans, die zur WM 2026 reisen wollen und möglicherweise in der Datei ‚Gewalttäter Sport‘ erfasst sind. Besonders gefährdet sehen die Fragesteller queere Menschen sowie Schwarze, Indigene und People of Color aufgrund der US-amerikanischen Einwanderungspolitik.
Die Bundesregierung muss die 30 Fragen der Linken innerhalb der üblichen Antwortfrist beantworten. Die WM 2026 beginnt am 11. Juni 2026, deutsche Fans sollten rechtzeitig Auskunft über ihre Datenspeicherung beantragen können.
- Datei Gewalttäter Sport (DGS)
- Polizeiliche Verbunddatei, in der nicht nur Gewalttäter, sondern bereits bei Personalienfeststellungen im Umfeld von Sportveranstaltungen Personen gespeichert werden können.
- BIPoC
- Abkürzung für 'Black, Indigenous and People of Color' – Sammelbegriff für Menschen, die Rassismus erfahren.























































