Kleine Anfrage eingegangen
AfD fragt nach Belastungen von Nebenerwerbslandwirten
Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zur Sozialversicherungsbeitragspflicht für Nebenerwerbslandwirte gestellt (BT-Drs. 21/5817 vom 7. Mai 2026). Im Fokus stehen die Belastungen durch Krankenversicherungsbeiträge. Diese liegen möglicherweise über den tatsächlichen Gewinnen der Betriebe.
Etwa 55 Prozent aller deutschen Landwirte betreiben ihre Höfe im Nebenerwerb. Sie bewirtschaften rund 3 Millionen Hektar – etwa 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche. Ihre Gesamtproduktion beträgt knapp 10 Prozent. Dies ist bemerkenswert, da diese Betriebsform oft notwendig ist, weil die Einkommen aus der Landwirtschaft allein zum Leben nicht ausreichen.
Nebenerwerbslandwirte müssen oft Krankenversicherungsbeiträge zahlen, die höher sind als ihre tatsächlichen Gewinne aus der Landwirtschaft.
Das zentrale Problem liegt in der rechtlichen Einordnung. Als Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes gelten diese Personen als Unternehmer und müssen von ihrem geschätzten landwirtschaftlichen Einkommen Beiträge an die landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezahlen. Die Beiträge berechnen sich nach dem sogenannten Standardeinkommen, nicht nach den realen Gewinnen.
Besonders stark betroffen sind nach Angaben der AfD tierhaltende Betriebe, wo die Anpassung der Beiträge zu erheblichen Steigerungen geführt hat. Auch landwirtschaftliche Rentner müssen als Betriebsinhaber weiterhin LKK-Beiträge zahlen. Dies geschieht obwohl sie bereits Beiträge auf ihre gesetzliche Rente entrichten.
Die AfD-Abgeordneten Julian Schmidt und Stephan Protschka stellten 17 detaillierte Fragen zu Beitragshöhen, Gewinnentwicklung und möglichen Härtefallregelungen. Ob die Bundesregierung Reformoptionen zur Vermeidung unverhältnismäßiger Belastungen erwägt, wollten sie ebenfalls wissen.
Hintergrund ist eine Neuregelung für landwirtschaftliche Rentner: Diese können ab dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei als Aktivrente hinzuverdienen. Möglicherweise müssen sie aber trotzdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen.























































