Das Bundesarbeitsgericht richtet vom 11. bis 12. Juni 2026 zum zwölften Mal ein Europarechtliches Symposion aus. Die Veranstaltung wird gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. durchgeführt und konzentriert sich auf das Zusammenspiel zwischen europäischem und deutschem Arbeitsrecht sowie Verfassungsrecht.
Kernthemen und hochkarätige Referenten
Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Ineinandergreifen von Verfassungs- und Arbeitsrecht in der Europäischen Union. Zwei Festvorträge werden das Programm prägen: Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dres. Thomas von Danwitz und Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Martin Eifert werden grundlegende Aspekte des europäischen Rechtsraums beleuchten.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem europäischen Arbeitsrecht im Spannungsfeld zwischen Vertiefung und Subsidiarität. Ein Fachvortrag von Prof. Dr. Adam Sagan befasst sich mit Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz – Themen, die unmittelbar aus der EU-Richtlinie 2023/970 (Richtlinie zur Lohngleichheit) hervorgehen und deren nationale Umsetzung in Deutschland noch bevorsteht.
Rolle der Sozialpartner
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in der Europäischen Rechtsgemeinschaft. Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) diskutieren das Wirken der Sozialpartner auf nationaler und europäischer Ebene. Dies ist relevant für das Verständnis von Tarifverträgen, Betriebsverfassung und kollektive Arbeitsbeziehungen unter europäischem Dach.
Praktische Bedeutung
Das Symposion adressiert zentrale Fragen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen sowie Arbeitgeber: Wie wirken sich europäische Vorgaben auf nationale Arbeitsgesetze aus? Welche Grenzen setzt das Subsidiaritätsprinzip? Die Diskussion dieser Fragen trägt dazu bei, arbeitsrechtliche Lösungen zu entwickeln, die beiden Ebenen – national und europäisch – gerecht werden.
Besonders relevant sind dabei Themenfelder wie Arbeitnehmerschutz, Mindestlohnregelungen, Richtlinien zur Arbeitszeitgestaltung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die alle durch EU-Recht beeinflusst sind.
Fortbildung und Dokumentation
Teilnehmende können eine Bescheinigung über zehn Zeitstunden nach § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) erhalten – relevant für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Fachanwaltsqualifikation aufrechterhalten müssen. Darüber hinaus wird am Rande der Tagung über ein laufendes Forschungsprojekt zur Geschichte des Bundesarbeitsgerichts berichtet.
Die Veranstaltung findet am Sitz des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt statt. Das Programm und Anmeldeinformationen werden im Februar 2026 veröffentlicht.























































