- 450 Rehabilitationsplätze für suchtkranke Kinder bundesweit
- Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn vor Schließung
- Zuständigkeit liegt bei Ländern und Kommunen
Suchtrehabilitation: Nur 450 Plätze für Kinder bundesweit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6257 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage wurde durch die drohende Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn ausgelöst, die einen wesentlichen Teil der bundesweit verfügbaren spezialisierten Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche bereitstellt. Das Suchthilfesystem in Deutschland ist durch komplexe Finanzierungs- und Zuständigkeitsstrukturen geprägt, bei denen Kommunen, Länder und Sozialversicherungsträger unterschiedliche Rollen übernehmen.
- 450 Reha-Plätze — stehen bundesweit für suchtkranke Kinder und Jugendliche zur Verfügung
- 13.000 Reha-Plätze — gibt es für erwachsene Menschen mit Suchterkrankungen
- 85-90 Plätze — schätzen Fachkreise als tatsächlich verfügbare spezialisierte Behandlungsplätze für Kinder
- 20-30 Plätze — würden nach Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik verbleiben
Im Detail
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund stehen im gesamten Bundesgebiet in Rehabilitationseinrichtungen für Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen insgesamt 450 Reha-Plätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.
— Antwort BT-Drs. 21/6257
Deutschland weist erhebliche Versorgungsdefizite bei der Suchtrehabilitation für Kinder und Jugendliche auf. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Bundesweit stehen laut Deutscher Rentenversicherung nur 450 Rehabilitationsplätze für suchtkranke Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Ein geringer Anteil verglichen mit über 13.000 Plätzen für Erwachsene.
Die Situation verschärft sich durch die geplante Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn Ende Juni 2026. Die Einrichtung stellt derzeit einen wesentlichen Teil der bundesweit verfügbaren spezialisierten Behandlungsplätze bereit. Nach einer Schließung werden Fachkreisen zufolge nur noch etwa 20 bis 30 spezialisierte Behandlungsplätze verbleiben.
Komplexe Zuständigkeiten erschweren Hilfe
Das deutsche Suchthilfesystem ist durch eine hohe Heterogenität der Angebote und komplexe Finanzierungsstrukturen geprägt. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort wiederholt auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Suchtberatung wird als freiwillige Leistung durch die Kommunen finanziert. Auch niedrigschwellige Hilfen. Das führt zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Versorgung.
Bei der medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche entsteht ein strukturelles Spannungsfeld: Die Deutsche Rentenversicherung finanziert auch die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, obwohl deren Auftrag primär auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ausgerichtet ist. Die jungen Patienten sind in der Regel noch nicht erwerbstätig gewesen.
Was gilt aktuell?
Die Finanzierung der Suchthilfe erfolgt aus unterschiedlichen Quellen. Kommunen und Länder finanzieren Beratung und niedrigschwellige Hilfen, während Entgiftungen und Reha-Leistungen durch Kranken- und Rentenversicherungsträger getragen werden. Eine bundeseinheitliche Steuerung existiert nicht. Auch ein klar definierter Sicherstellungsauftrag für eine flächendeckende Versorgung gibt es nicht.
Viele Angebote sind projektbezogen und befristet finanziert. Das erschwert eine verlässliche Planung und die langfristige Bindung von Fachkräften. Besonders deutlich treten die Defizite bei spezialisierten Angeboten zutage – etwa für Gehörlose in Gebärdensprache oder eben für Kinder und Jugendliche.
Regierung setzt auf andere Akteure
Auf die meisten Fragen der Grünen-Fraktion antwortet die Bundesregierung, dass ihr keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. Zu Versorgungslücken gibt sie keine Auskunft. Auch nicht zur Finanzierungssituation der Suchtberatung, zur Fachkräftesituation oder zu Wartezeiten.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Prof. Dr. Hendrik Streeck, hat sich für den Erhalt der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik eingesetzt. Er ist seit Sommer 2025 in regelmäßigem Austausch mit der Klinik, den Kostenträgern und politisch Verantwortlichen in Niedersachsen.
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Betroffen sind suchtkranke Kinder und Jugendliche in Deutschland, deren Behandlungsmöglichkeiten durch den Platzmangel stark eingeschränkt sind. Ihre Familien müssen oft lange Wartezeiten oder weite Anreisen in Kauf nehmen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit Verweis auf fehlende Erkenntnisse oder Zuständigkeiten der Länder. Konkrete Zahlen liefert sie nur zu den Rehabilitationsplätzen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 02.06.2026) Grüne warnen vor Suchthilfe-Kollaps bei Jugendlichen →
- Suchtrehabilitation
- Medizinische Behandlung zur Überwindung von Abhängigkeitserkrankungen durch spezialisierte Therapieprogramme.
- Deutsche Rentenversicherung
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der auch medizinische Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit finanziert.
Wie viele Kinder brauchen eine Suchtrehabilitation?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zum tatsächlichen Bedarf suchtkranker Kinder.
Wer ist für die Suchthilfe zuständig?
Die Zuständigkeit liegt primär bei den Ländern und Kommunen, nicht beim Bund.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6257 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































