- 7,8 Mrd. Euro Kosten für psychiatrische Krankenhäuser 2024
- Ausgabensteigerung von 60% seit 2015
- Bundesregierung plant Systemreform und Ambulantisierung
Psychiatrische Versorgung: Kosten steigen auf 7,8 Mrd. Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6258 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren zu, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Die psychiatrische Versorgung ist historisch bedingt noch immer stärker stationär als ambulant ausgerichtet, was zu Versorgungslücken und hohen Kosten führt. Die Regierungskommission für eine moderne Krankenhausversorgung hat 2023 eine sektorenübergreifende Reform empfohlen.
- 7,83 Mrd. Euro — Gesamtkosten psychiatrischer Krankenhäuser 2024, Steigerung um 60% seit 2015
- 783.072 Fälle — Behandlungen in allgemeiner Psychiatrie 2024, konstant seit 2019
- 68.457 Fälle — Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen 2024, stärkster Anstieg aller Bereiche
- 24,5 Tage — Durchschnittliche Verweildauer in psychiatrischen Kliniken 2024
- 1.072 Ärzte — Kinder- und Jugendpsychiater 2025, davon über 108 Kassensitze unbesetzt
Im Detail
Die Ausgaben im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung haben sich in den letzten zehn Jahren gemäß Rechnungsergebnis der gesetzlichen Krankenkassen sehr dynamisch entwickelt.
— Bundesregierung BT-Drs. 21/6258
Die Kosten für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung in deutschen Krankenhäusern sind in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/6258 vom 2. Juni 2026) haben sich die Brutto-Gesamtkosten 2024 auf 7,83 Milliarden Euro belaufen. Ein Anstieg von 60 Prozent gegenüber 4,91 Milliarden Euro im Jahr 2015.
Preise steigen, Fallzahlen bleiben konstant
Die Anzahl der Behandlungsfälle ist seit 2019 konstant geblieben. Auch 2025 liegt sie bei rund 0,98 Millionen Fällen. Für die Kostenentwicklung ist laut Bundesregierung maßgeblich die Preiskomponente verantwortlich, wobei der Bereich seit 2023 Steigerungsraten von rund 12 Prozent jährlich verzeichnet.
In psychiatrischen Kliniken liegt die durchschnittliche Verweildauer bei 24,5 Tagen. Dies ist länger als in anderen medizinischen Bereichen. Die Fallzahlen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind von 57.653 im Jahr 2015 auf 68.457 im Jahr 2024 gestiegen, bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 32,2 Tagen.
Was gilt aktuell?
Das deutsche psychiatrische Versorgungssystem ist historisch bedingt stark stationär geprägt. Flexible Versorgungsformen wie die Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) und Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) existieren bereits. Sie werden jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt. Die Vergütung erfolgt über die sogenannte Meistbegünstigungsklausel, bei der die Budgets mindestens entsprechend der Grundlohnrate steigen – oft aber darüber hinaus.
Geplante Reformen der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze plant die Bundesregierung Änderungen. Die vollständige Tarifrefinanzierung soll gestrichen und auf 50 Prozent begrenzt werden. Zusätzlich sind Rückzahlungsverpflichtungen bei unbesetzten Personalstellen vorgesehen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausgabendynamik zu bremsen, die mit plus 6,1 Prozent jährlich über der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen liegt. Diese steigen nur um 4,3 Prozent.
Ambulante Versorgung unter Druck
Parallel entwickelt sich die Situation in der ambulanten psychiatrischen Versorgung schwierig. Bei den Kinder- und Jugendpsychiatern sind bundesweit über 108 Kassensitze unbesetzt. In der Erwachsenenpsychiatrie können konkrete Zahlen nicht genannt werden, da die Psychiater innerhalb der Arztgruppe der Nervenärzte geplant werden. Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keine differenzierten Daten zu Wartezeiten auf ambulante Behandlungen.
Strukturelle Herausforderungen
Die Regierungskommission für eine moderne Krankenhausversorgung hat bereits 2023 das Ziel einer sektorenübergreifenden Versorgung formuliert. Behandlungen sollen flexibel zwischen vollstationären, tagesklinischen, ambulanten und aufsuchenden Settings wechseln können. Die Umsetzung stockt. Der psychiatrische Bereich wurde bewusst nicht in die große Krankenhausreform einbezogen.
Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) bezieht sich durch ihre Struktur auf stationäre Versorgung und benachteiligt flexible Versorgungsmodelle. Eine Evaluation des „Plattformmodells“ zur Personalbemessung hat keine Umsetzungsempfehlung ergeben.
Die Entwicklung zeigt einen Zielkonflikt: Während die WHO eine Deinstitutionalisierung und den Ausbau gemeindenaher Strukturen empfiehlt, führen die deutschen Finanzierungsregeln zu einem weiteren Ausbau stationärer Kapazitäten. Die geplanten Reformen können die Entwicklung flexibler Versorgungsmodelle weiter erschweren.
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Betroffen sind alle gesetzlich Versicherten durch höhere Beitragssätze, sowie Patienten mit psychischen Erkrankungen durch längere Wartezeiten auf ambulante Behandlung. Besonders kritisch ist die Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit nur drei unterversorgten Planungsbereichen bundesweit.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig, weicht aber bei konkreten Reformplänen für flexible Versorgungsmodelle teilweise aus und verweist auf laufende Evaluationen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 02.06.2026) Grüne decken Reformstau in psychiatrischer Versorgung auf →
- StäB
- Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung – ermöglicht psychiatrische Intensivbehandlung im häuslichen Umfeld der Patienten.
- PIA
- Psychiatrische Institutsambulanzen – ambulante Angebote von Kliniken für schwer psychisch kranke Menschen.
- PPP-RL
- Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie – regelt Mindestpersonalvorgaben in psychiatrischen Kliniken.
Warum steigen die Kosten so stark?
Hauptgrund ist die Preiskomponente – die Fallzahlen blieben seit 2019 konstant, aber die Vergütungen stiegen überproportional an.
Was plant die Regierung gegen die Kostensteigerung?
Begrenzung der Vergütungsanstiege auf die Grundlohnrate und Rückkehr zur 50-prozentigen Tarifrefinanzierung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6258 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































