- 868 Menschenhandel-Fälle 2024 dokumentiert – 23% Anstieg
- Aufenthaltsrecht soll von Strafverfahren entkoppelt werden
- Nationale Koordinierungsstelle bei Bundesregierung geplant
Menschenhandel-Bekämpfung: Grüne fordern Schutzrechts-Reform
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6347 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
2024 dokumentierten Beratungsstellen 868 Fälle von Menschenhandel in Deutschland – ein Anstieg um 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, häufigste Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung. Der Antrag bezieht sich auch auf die im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein veröffentlichten Akten, die systematischen Menschenhandel und Machtstrukturen verdeutlichen. Die EU hat 2024 ihre Menschenhandelsrichtlinie aktualisiert, die Deutschland bis April 2027 umsetzen muss.
- 868 Fälle — von Menschenhandel wurden 2024 durch Beratungsstellen dokumentiert, ein Anstieg um 23 Prozent
- 126 Maßnahmen — umfasst der Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels
- 120 Aufenthaltserlaubnisse — wurden zwischen 2020 und Ende Oktober 2025 nach § 25 Abs. 4a AufenthG an Betroffene erteilt
- 34 Forderungen — stellt der Grünen-Antrag an die Bundesregierung zur Verbesserung des Betroffenenschutzes
Im Detail
Betroffene werden von großen internationalen Netzwerken, kleinen Organisationen oder Einzeltäter*innen angeworben und ausgebeutet – manchmal über Ländergrenzen hinweg.
— Begründung BT-Drs. 21/6347
Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert umfassende Reformen beim Schutz von Menschenhandel-Betroffenen. Ein zentraler Punkt des am 9. Juni 2026 eingereichten Antrags (BT-Drs. 21/6347) ist die Entkoppelung des Aufenthaltsrechts von der Mitwirkung im Strafverfahren.
2024 dokumentierten Beratungsstellen 868 Fälle von Menschenhandel in Deutschland. Das bedeutet einen Anstieg um 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, häufigste Ausbeutungsform bleibt die sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung.
Was gilt aktuell beim Aufenthaltsrecht?
Nach geltendem Recht erhalten Betroffene von Menschenhandel nur dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz, wenn sie im Strafverfahren als Zeugen mitwirken. Diese Regelung schließt jedoch viele Betroffene aus. Etwa wenn sie aus Angst oder wegen Traumatisierung nicht aussagen können. Auch fehlende Orts- und Namenskenntnisse verhindern oft eine Mitwirkung. Zwischen 2020 und Ende Oktober 2025 erhielten lediglich 120 Betroffene eine solche Aufenthaltserlaubnis.
Kernforderungen der Grünen
Der Antrag umfasst 34 konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Im Zentrum steht die Reform des § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz: Künftig soll ein Aufenthaltsrecht gewährt werden, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine Tat im Kontext von Menschenhandel vorliegen. Unabhängig von der Strafverfahren-Mitwirkung.
Eine Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel soll bei der Bundesregierung eingerichtet werden, um die beiden nationalen Aktionspläne gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung umzusetzen. Der erste Aktionsplan umfasst 126 Maßnahmen und soll dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden.
Verbesserungen bei Kontrollen und Schutz
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) soll stärker in die Identifizierung von Betroffenen einbezogen werden. Bei Kontrollen in vulnerablen Branchen muss eine unverzügliche Weiterleitung an spezialisierte Fachberatungsstellen erfolgen, wenn Anhaltspunkte für Menschenhandel vorliegen.
Betroffene sollen Zugang zu bedarfsgerechten Schutzunterkünften erhalten – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter oder Aufenthaltstitel. Die spezialisierten Fachberatungsstellen müssen ausgebaut werden. Außerdem sollen sie in alle Abläufe mit Betroffenen eingebunden werden.
Bezug zu aktuellen Entwicklungen
Der Antrag nimmt auch Bezug auf die im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein veröffentlichten Akten, die systematischen Menschenhandel durch patriarchale Machtstrukturen verdeutlichen. Auch Abhängigkeitsverhältnisse und mangelnde Kontrollmechanismen spielen eine Rolle. Finanzinstitute sollen stärker in die Prävention einbezogen werden – durch spezifische Risikoindikatoren und Meldepflichten für verdächtige Transaktionen.
Die EU hat ihre Menschenhandelsrichtlinie im April 2024 aktualisiert. Deutschland muss diese bis April 2027 umsetzen. Die neuen Ausbeutungsformen umfassen auch Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption.
Das Non-Punishment-Prinzip soll konsequent umgesetzt werden: Betroffene dürfen nicht für Straftaten belangt werden, die sie als direkte Folge der Ausbeutung begangen haben. Besonders für jugendliche Betroffene fordert der Antrag eine klarstellende Regelung im Jugendgerichtsgesetz.
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Betroffen sind vor allem Frauen und Mädchen, die sexuell ausgebeutet werden, sowie Menschen in der Arbeitsausbeutung. Viele Betroffene stammen aus westafrikanischen Ländern. Besonders gefährdet sind auch Minderjährige, die oft nicht als Opfer erkannt werden. Der Antrag sieht Verbesserungen für alle Betroffenengruppen vor – auch für neue Kategorien wie Leihmutterschaft und Zwangsheirat.
Der Antrag wird zunächst den zuständigen Ausschüssen zugeleitet. Nach Beratung erfolgt die erste Lesung im Plenum, dann weitere Ausschussberatungen. Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch aus. Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss bis April 2027 erfolgen.
- Non-Punishment-Prinzip
- Grundsatz, dass Menschenhandel-Opfer nicht für Straftaten bestraft werden, die sie als direkte Folge der Ausbeutung begangen haben.
- Bedenk- und Stabilisierungsfrist
- Rechtlich vorgesehene Zeit, in der sich Betroffene erholen und über ihre nächsten Schritte entscheiden können.
- FKS
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Zolleinheit, die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit kontrolliert.
Was soll sich beim Aufenthaltsrecht ändern?
Betroffene sollen auch ohne Mitwirkung im Strafverfahren ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn konkrete Anhaltspunkte für Menschenhandel vorliegen.
Wie viele Fälle wurden 2024 dokumentiert?
Beratungsstellen dokumentierten 868 Fälle von Menschenhandel – ein Anstieg um 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6347 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































