Ein Gesetzentwurf ist der formelle Vorschlag, ein neues Gesetz zu erlassen oder ein bestehendes Gesetz zu ändern beziehungsweise aufzuheben. Er bildet den Ausgangspunkt des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens und ist damit eines der zentralen Dokumente im politischen Alltag des Deutschen Bundestages.
Was ist ein Gesetzentwurf?
Ein Gesetzentwurf enthält den vollständigen Text eines geplanten Gesetzes in der Form, in der es später in Kraft treten soll. Er umfasst in der Regel eine Begründung, die erklärt, warum das Gesetz notwendig ist, welche Ziele es verfolgt und welche Auswirkungen es voraussichtlich haben wird. Daneben sind häufig Angaben zu den Kosten, zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie zu möglichen Folgen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung enthalten.
Im Unterschied zu einem bereits beschlossenen Gesetz handelt es sich beim Gesetzentwurf lediglich um einen Vorschlag. Ob er Gesetz wird, entscheidet sich erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens durch Beratungen, Ausschussarbeit und schließlich die Abstimmung im Bundestag.
Rechtliche Grundlage
Die Grundlage für das Einbringen von Gesetzentwürfen findet sich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 76 GG regelt das Gesetzgebungsverfahren und legt fest, wer zur Einbringung berechtigt ist. Danach können Gesetzentwürfe eingebracht werden durch die Bundesregierung, durch den Bundesrat sowie durch Mitglieder des Bundestages. Im letzten Fall ist nach der Geschäftsordnung des Bundestages eine Unterstützung durch eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages erforderlich.
Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen kann. Anschließend gelangen sie an den Bundestag. Entwürfe aus dem Bundesrat nehmen den umgekehrten Weg. Entwürfe aus der Mitte des Parlaments werden direkt beim Bundestag eingebracht.
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach der Einbringung durchläuft ein Gesetzentwurf im Bundestag in der Regel drei Lesungen. In der ersten Lesung wird der Entwurf vorgestellt und an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Dort findet die eigentliche fachliche Beratung statt, häufig auch unter Einbeziehung von Experten in öffentlichen Anhörungen. In der zweiten Lesung werden der Ausschussbericht und der Entwurf im Plenum diskutiert, in der dritten Lesung findet die abschließende Abstimmung statt. Stimmt die Mehrheit des Bundestages zu, wird das Gesetz anschließend dem Bundesrat zugeleitet, der je nach Gesetzesart ein Einspruchs- oder ein Zustimmungsrecht hat.
Praxisbeispiel
Ein konkretes Beispiel aus der aktuellen parlamentarischen Praxis zeigt, wie ein solches Verfahren abläuft. Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Regelung der Speicherung von IP-Adressen vorgelegt, den Sie im Artikel IP-Adressspeicherung 2026: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor nachlesen können. Solche Vorhaben finden sich regelmäßig in den offiziellen Parlamentsdrucksachen, die auf drucksachlich.de aufbereitet werden. Eine Übersicht aktueller Vorgänge bietet etwa der Beitrag Bundestag 19.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen. Den politischen Kontext hinter solchen Vorhaben beleuchtet der Überblick Das bewegt Deutschland — 19.06.2026.
Fazit
Der Gesetzentwurf ist das formelle Instrument, mit dem der Gesetzgebungsprozess in Deutschland in Gang gesetzt wird. Er unterliegt klaren verfassungsrechtlichen Regeln und durchläuft ein mehrstufiges parlamentarisches Verfahren, bevor er als Gesetz in Kraft treten kann. Das Verständnis dieses Dokuments ist grundlegend für jeden, der politische Vorgänge im Bundestag nachvollziehen möchte.

































































