- 155 Kontrollen seit 2022, 85 Bußgeldverfahren eingeleitet
- Keine Gesamtstatistik über Sanktionsverstöße beim Holzimport
- Kasachstan, China und Türkei als Risikostaaten eingestuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6573 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Juli 2022 ist die Einfuhr von Holz und Holzprodukten aus Russland und Belarus in die EU infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verboten. Recherchen von NDR und WWF sowie der Bericht ‚Blood-stained Birch‘ der Organisation Earthsight (Januar 2025) legen nahe, dass russisches und belarussisches Holz über Drittstaaten wie China, Kasachstan und die Türkei weiterhin in die EU gelangt. Die EU-Kommission wies im März 2025 selbst auf ein hohes Umgehungsrisiko bei Sperrholzimporten hin. Die Grünen-Fraktion richtete daraufhin die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6081 an die Bundesregierung.
- 155 — Schwerpunktkontrollen der BLE seit Juli 2022 bei Holzimporten aus China, Kasachstan und der Türkei
- 85 — Ordnungswidrigkeitenverfahren infolge dieser Kontrollen, davon 14 mit Bußgeldbescheid
- 55 DNA-Analysen und 22 Isotopenanalysen — forensische Herkunftsbestimmungen seit Juli 2022 im Auftrag der BLE
- 3 Risikostaaten — Kasachstan, China und Türkei gelten laut Bundesregierung als Hauptumgehungsrouten
Im Detail
Die Stärkung der Sanktionsdurchsetzung ist der Bundesregierung ein hohes Anliegen. Die mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II eingeführten Regelungen wurden daher bereits evaluiert.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6573, Frage 20
Russisches Holz gelangt trotz EU-Sanktionen möglicherweise weiterhin in deutsche Baumärkte — über Umwege durch Drittstaaten wie Kasachstan, China oder die Türkei. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6573, beantwortet am 18. Juni 2026). Die Antwort offenbart erhebliche Lücken bei der statistischen Erfassung von Sanktionsverstößen im Holzhandel.
Russland-Sanktionen im Holzhandel: Was gilt seit 2022?
Seit Juli 2022 ist die Einfuhr von Holz und Holzprodukten aus Russland und Belarus in die Europäische Union verboten — eine direkte Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Das Verbot gilt für eine breite Produktpalette: von Bauholz über Birkensperrholz bis hin zu Terrassendielen. Recherchen von NDR und WWF sowie der Earthsight-Bericht ‚Blood-stained Birch‘ aus Januar 2025 zeigen jedoch, dass russisches Holz über Drittstaaten weiterhin auf den deutschen Markt gelangen soll — unter anderem als sibirische Lärche oder russische Birke ausgezeichnet in deutschen Baumärkten.
Keine Gesamtstatistik über Sanktionsverstöße
Eine der zentralen Erkenntnisse aus der Antwort: Auf die Frage, wie viele Fälle möglicher Sanktionsumgehungen seit Juli 2022 bekannt sind und wie viele Verfahren eingeleitet wurden, antwortet die Bundesregierung knapp: Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Dies gilt sowohl für die Gesamtzahl der Verstöße als auch für den Zollbereich. Eine systematische Erfassung von Sanktionsverstößen beim Holzimport existiert demnach nicht.
Was bekannt ist: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führte seit Juli 2022 insgesamt 155 Schwerpunktkontrollen bei Holzimporten aus China, Kasachstan und der Türkei durch. Diese mündeten in 85 Ordnungswidrigkeitenverfahren, von denen 14 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurden. Für die Zollverwaltung existieren solche Zahlen nicht — sie führt keine entsprechenden Statistiken.
Kasachstan, China und Türkei als Risikostaaten
Die Bundesregierung stuft auf Grundlage einer EU-Kommissions-Untersuchung aus dem Jahr 2023 drei Länder als Risikostaaten für die Umgehung der Russland- und Belarus-Sanktionen ein: Kasachstan, China und die Türkei. Seit Juli 2022 hat die EU-Kommission auffällige Steigerungen bei den Einfuhren von Birkensperrholz aus Kasachstan und China festgestellt — Steigerungen, die sich nicht durch die eigenen Holzressourcen, Produktionskapazitäten oder traditionellen Exportstrukturen dieser Länder erklären lassen. Aus der Türkei, Kirgisistan, Usbekistan, Tadschikistan und Georgien gibt es laut vorliegenden Einfuhrzolldaten hingegen keine relevanten Einfuhren von Birkensperrholz nach Deutschland.
Ein zentrales rechtliches Problem: Wird russisches Holz in einem Drittstaat wesentlich be- oder verarbeitet — also etwa zu Sperrholz gepresst — gilt es sanktionsrechtlich als Ursprungsware des Drittlandes. Diese Regelung öffnet eine strukturelle Lücke für Sanktionsumgehungen über Verarbeitungsstandorte in Kasachstan oder China, wie auch aus dem parlamentarischen Kontext ähnlicher Kontrollfragen bekannt ist.
Forensische Methoden: DNA- und Isotopenanalysen
Um die tatsächliche Herkunft von Holzprodukten zu überprüfen, setzt die BLE forensische Methoden ein. Seit Juli 2022 wurden 55 DNA-Analysen und 22 Isotopenanalysen beauftragt. Letztere kommen vor allem bei Birkenholz zum Einsatz, da DNA-Analysen bei hybridisierenden Arten wie der Birke nicht geeignet sind. Die Zollverwaltung hingegen wendet im Rahmen der Zollabfertigung keine forensischen Methoden zur Herkunftsbestimmung an.
Die Zuständigkeiten sind klar getrennt: Der Zoll überwacht die Ein-, Aus- und Durchfuhr im Rahmen risikobasierter Kontrollen. Die BLE prüft die Sorgfaltspflichten der Importeure nach der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Das Bundeskriminalamt führt in diesen Fällen keine eigenen Ermittlungsverfahren. Stellt die BLE illegale Einfuhren fest, leitet sie die Erkenntnisse an den Zoll weiter, der dann von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen beauftragt werden kann.
Sanktionsdurchsetzung: Nachschärfungen in Prüfung
Zur Frage, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sanktionsdurchsetzung geplant sind, verweist die Bundesregierung auf die bereits evaluierten Sanktionsdurchsetzungsgesetze I und II sowie die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung. Etwaige gesetzliche Nachschärfungen befinden sich nach eigenen Angaben in der Prüfung. Konkrete Zeitpläne oder Maßnahmen nennt die Antwort nicht. Ähnliche Fragen zu staatlichen Beauftragten und deren Wirksamkeit werden auch in anderen parlamentarischen Anfragen thematisiert, wie etwa beim Drogenbeauftragten der Bundesregierung oder dem Antisemitismusbeauftragten.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist in BT-Drs. 21/6573 dokumentiert. Die Anfrage wurde im Rahmen eines breiten parlamentarischen Interesses an der Durchsetzung von Russland-Sanktionen gestellt, zu dem auch frühere Anfragen gehören — unter anderem BT-Drs. 21/5805 zu Organisierter Kriminalität bei Sanktionsumgehungen, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 12 verweist.
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Betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die Holzbaustoffe in deutschen Baumärkten kaufen, sowie Unternehmen im Holzhandel, die rechtskonforme Lieferketten nachweisen müssen. Darüber hinaus betrifft das Thema die Wirksamkeit der EU-Sanktionen gegen Russland insgesamt und damit die außenpolitischen Interessen Deutschlands und der EU.
Bei den Fragen 1 und 2 zu Fallzahlen und eingeleiteten Verfahren weicht die Bundesregierung aus, indem sie auf fehlende statistische Erhebungen verweist. Frage 12 zur Organisierten Kriminalität wird vollständig auf eine frühere Drucksache (21/5805) verwiesen. Fragen 5, 8 und 19 werden teils durch Querverweise auf andere Antworten beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 18.06.2026)
- EUTR (EU-Holzhandelsverordnung)
- Verordnung (EU) Nr. 995/2010, die Importeure verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Holzeinschlags nachzuweisen und Sorgfaltspflichten einzuhalten.
- Isotopenanalyse
- Forensische Methode zur Bestimmung der geografischen Herkunft von Holz anhand von Isotopenverhältnissen im Material — besonders bei Birkensperrholz eingesetzt, da DNA-Analysen dort oft nicht geeignet sind.
- Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- Im Rahmen der Sanktionsdurchsetzungsgesetze I und II geschaffene Behörde, zuständig für das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen.
Welche Holzprodukte sind besonders betroffen?
Die Bundesregierung stuft Birkensperrholz und Konstruktions- bzw. Bauholz als besonders anfällig für Sanktionsumgehungen ein. Recherchen von NDR und WWF fanden Konstruktionsholz und Terrassendielen aus sibirischer Lärche und Birke in deutschen Baumärkten.
Wie überprüfen Behörden die Herkunft von Holz?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nutzt DNA-Analysen und Isotopenanalysen. Seit Juli 2022 wurden 55 DNA-Analysen und 22 Isotopenanalysen beauftragt. Der Zoll setzt keine forensischen Methoden ein.
Was passiert, wenn russisches Holz in einem Drittstaat verarbeitet wird?
Wird russisches Holz in einem Drittstaat wesentlich be- oder verarbeitet, gilt es sanktionsrechtlich als Ware des Drittlandes. Dies ist eine bekannte Lücke, die Sanktionsumgehungen erleichtert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6573 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































