- Mindestens 2,4 Mrd. Euro Jahresumsatz im IGeL-Markt
- Mehr als die Hälfte der Patienten fühlt sich unzureichend aufgeklärt
- 500 Mio. Euro jährlich für negativ bewertete IGeL-Leistungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6706 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bewertet Individuelle Gesundheitsleistungen nach wissenschaftlicher Evidenz. Laut IGeL-Report 2024 werden jährlich rund 500 Millionen Euro für Leistungen ausgegeben, die der IGeL-Monitor mit „unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet. Die Anfrage reagiert auf Berichte der Verbraucherzentralen, wonach Ärzte teils GKV-Pflichtleistungen unzulässig als kostenpflichtige IGeL abrechnen. Besonders häufig werden Früherkennungsuntersuchungen als IGeL angeboten – darunter der vaginale Ultraschall zur Ovarialkarzinom-Früherkennung, bei dem ein Überversorgungsrisiko durch falsch positive Befunde diskutiert wird.
- Mindestens 2,4 Mrd. Euro — Jahresumsatz im IGeL-Markt laut IGeL-Report 2024, nur GKV-Versicherte zwischen 18 und 80 Jahren erfasst.
- Mehr als 50 % — der befragten IGeL-Nutzer gaben an, nicht oder nur teilweise ausreichend aufgeklärt worden zu sein.
- Rund 500 Mio. Euro — werden jährlich für IGeL ausgegeben, die der IGeL-Monitor mit „unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet.
- 32 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6706 zu Markt, Aufklärung, Regulierung und Patientenschutz.
Im Detail
„Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, nicht oder nur teilweise über ausreichende Kenntnisse zu verfügen, um eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine IGeL treffen zu können.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6706 (nach IGeL-Report 2024)
Jährlich geben gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland mindestens 2,4 Milliarden Euro für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) aus – medizinische Leistungen, die außerhalb des GKV-Leistungskatalogs liegen und von Patienten selbst bezahlt werden müssen. Das tatsächliche Marktvolumen dürfte noch deutlich höher liegen, weil der IGeL-Report 2024 nur Versicherte zwischen 18 und 80 Jahren erfasst. Mit BT-Drs. 21/6706 vom 25. Juni 2026 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 32 Fragen an die Bundesregierung zu Transparenz, Aufklärungsqualität, wirtschaftlichen Fehlanreizen und möglichem Regulierungsbedarf.
Was sind IGeL und warum sind sie umstritten?
IGeL sind medizinische Leistungen, für die entweder ein ausreichender wissenschaftlicher Nutzennachweis fehlt, der Nutzen widerlegt wurde oder die über das medizinisch Notwendige hinausgehen. Deshalb übernimmt die GKV diese Kosten nicht. Dennoch werden sie in großem Umfang in Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäusern angeboten. Besonders häufig betroffen sind die Fachgebiete Augenheilkunde, Gynäkologie und Orthopädie. Ein zentrales Problem laut IGeL-Report 2024: Mehr als die Hälfte der Befragten, die IGeL in Anspruch genommen hatten, gab an, nicht oder nur teilweise ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Viele Patienten hielten IGeL zudem irrtümlich für medizinisch besonders wichtig oder für einen höheren Standard gegenüber GKV-Leistungen.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht müssen Ärzte Patienten vor einer IGeL schriftlich aufklären und einen Behandlungsvertrag abschließen. Die Aufklärungspflichten ergeben sich aus dem Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB). Der Bundesmantelvertrag-Ärzte (§ 18) verbietet es Vertragsärzten, Versicherte dazu zu veranlassen, ihnen zustehende GKV-Leistungen durch kostenpflichtige IGeL zu ersetzen. Trotzdem berichten Verbraucherzentralen von Fällen, in denen Patienten für Leistungen zahlen mussten, die eigentlich im GKV-Leistungskatalog enthalten sind – etwa Mammasonografien bei konkretem Krankheitsverdacht.
Die zentralen Fragen der Anfrage zu IGeL
Die Grünen-Abgeordneten um Dr. Armin Grau fragen unter anderem, wie viele GKV-Versicherte in den letzten zehn Jahren IGeL in Anspruch genommen haben und welches die zehn umsatzstärksten sowie meistgenutzten IGeL waren. Sie erkundigen sich außerdem danach, wie sich die IGeL-Umsätze in den letzten 20 Jahren im Vergleich zur Entwicklung der GKV-Ausgaben entwickelt haben. Besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob rund 500 Millionen Euro jährlich für Leistungen ausgegeben werden, die der IGeL-Monitor mit „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet – und ob die Bundesregierung hierbei Regulierungsbedarf sieht.
Darüber hinaus thematisiert die Anfrage das Risiko gesundheitsschädlicher Überversorgung bei Früherkennungs-IGeL. Als Beispiel nennen die Fragesteller den vaginalen Ultraschall zur Ovarialkarzinom-Früherkennung: Bei unzureichendem gesundheitlichem Nutzen können falsch positive Befunde zu unnötigen Folgeuntersuchungen und Eingriffen führen. Die Bundesregierung wird gefragt, bei welchen Früherkennungsleistungen sie ein solches Risiko sieht.
Patientenschutz und wirtschaftliche Fehlanreize
Ein zentraler Themenkomplex der Anfrage betrifft wirtschaftliche Anreize für Ärzte. Die Fragesteller fragen, inwieweit die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Umsatzstärke einzelner Facharztgruppen im IGeL-Bereich und wirtschaftlichen Fehlanreizen bei der Leistungserbringung sieht. Weiter wird gefragt, ob die Bundesregierung eine Positiv- und Negativliste für IGeL sowie standardisierte, evidenzbasierte Informationsblätter für sinnvoll hält. Auch die Frage nach einem einheitlichen Muster-Behandlungsvertrag für IGeL, der klar ausweist, ob eine Leistung bei entsprechender Zulassung auch als GKV-Leistung erbracht werden kann, steht auf der Liste.
Schließlich fragen die Grünen nach Beschwerdemöglichkeiten: Welche Wege stehen Patienten offen, wenn ihnen vertragsärztliche Leistungen unzulässigerweise nur gegen Selbstzahlung angeboten oder verweigert werden? Und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen, wenn Ärzte ihren gesetzlichen Aufklärungspflichten nicht nachkommen? Angesichts der bestehenden Informationsasymmetrien zwischen Arzt und Patient messen die Fragesteller diesen Fragen besondere Bedeutung bei – insbesondere für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke und Personen mit geringer Gesundheitskompetenz.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 16. Juli 2026 Zeit, alle 32 Fragen zu beantworten. Ob und in welchem Umfang sie Daten zu Marktvolumen, Inanspruchnahmezahlen und Aufklärungsqualität vorhalten wird, bleibt abzuwarten. Das Thema IGeL berührt grundsätzliche Fragen des Verbraucherschutzes und der GKV-Versorgungsqualität, die weit über den parlamentarischen Vorgang hinausgehen.
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Betroffen sind in erster Linie gesetzlich Krankenversicherte, die in Arztpraxen IGeL-Leistungen angeboten bekommen. Laut IGeL-Report 2024 nehmen Frauen in allen Altersgruppen häufiger IGeL in Anspruch als Männer. Besonders vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke und Personen mit geringer Gesundheitskompetenz sind dem Dokument zufolge einem erhöhten Risiko problematischer Angebote ausgesetzt.
Die Bundesregierung hat für die Beantwortung der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6706) eine gesetzliche Frist von 21 Tagen. Die Antwort ist bis zum 16. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache als Grundlage für weitere parlamentarische Beratungen oder Anträge genutzt werden.
- IGeL
- Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Leistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs, die Patienten privat bezahlen müssen, weil ein ausreichender wissenschaftlicher Nutzennachweis fehlt.
- IGeL-Monitor
- Bewertungsportal des Medizinischen Dienstes, das IGeL-Leistungen nach wissenschaftlicher Evidenz einordnet – von 'positiv' bis 'negativ'.
- Bundesmantelvertrag-Ärzte
- Rahmenvertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband, der die Pflichten der Vertragsärzte gegenüber gesetzlich Versicherten regelt.
Was sind IGeL?
Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Leistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs, die Patienten selbst bezahlen müssen, weil ein ausreichender wissenschaftlicher Nutzennachweis fehlt oder der Nutzen widerlegt wurde.
Wie groß ist der IGeL-Markt in Deutschland?
Laut IGeL-Report 2024 werden jährlich mindestens 2,4 Milliarden Euro mit IGeL umgesetzt – das tatsächliche Marktvolumen dürfte noch höher liegen, da die Erhebung nur GKV-Versicherte zwischen 18 und 80 Jahren erfasst.
Welche Fachgruppen verdienen am meisten mit IGeL?
Die höchsten Umsätze entfallen laut IGeL-Report 2024 auf die Fachgruppen Augenheilkunde, Gynäkologie und Orthopädie.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6706 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































