- BMZ kündigt 18 Mio. Euro Förderung für Equality Fund an
- Fonds finanziert Advocacy für reproduktive Rechte und LGBTQ-Organisationen
- AfD stellt 20 Fragen zu Kontrolle, Transparenz und politischer Agenda
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6718 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 19. Mai 2026 nahm Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan an der Global Partnerships Conference in London teil. Dort gab das BMZ bekannt, 18 Mio. Euro in den Equality Fund zu investieren. Der Fonds wurde 2019 von der kanadischen Bundesregierung mit 300 Mio. CAD Anschubfinanzierung gegründet und fördert zivilgesellschaftliche Organisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika nach dem Blended-Finance-Modell. Wissenschaftliche Studien, u. a. in der Fachzeitschrift New Political Economy (Vol. 30/1, 2024) und von Oxfam International, weisen auf Transparenz- und Wirksamkeitsprobleme bei solchen Finanzierungsstrukturen hin.
- 18 Mio. Euro — Angekündigter deutscher Förderbeitrag für den Equality Fund (BMZ, Mai 2026)
- 300 Mio. CAD — Staatliche Anschubfinanzierung Kanadas bei Gründung des Equality Fund 2019
- 20 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion zu Transparenz, Kontrolle und politischer Ausrichtung des Fonds
Im Detail
Der Fonds bezeichnet seinen Ansatz als „resolutely anti-racist, anti-oppressive, anti-colonial“ und hat das erklärte Ziel, „Macht und Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben“.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6718, unter Verweis auf equalityfund.ca
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat am 19. Mai 2026 angekündigt, 18 Mio. Euro in den sogenannten Equality Fund zu investieren. Die Bekanntgabe erfolgte am Rande der internationalen Global Partnerships Conference in London, an der Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan teilnahm. Der Equality Fund ist eine kanadische Organisation, die 2019 mit einer staatlichen Anschubfinanzierung von 300 Mio. CAD durch die kanadische Bundesregierung gegründet wurde.
Was ist der Equality Fund?
Nach eigener Darstellung fördert der Equality Fund zivilgesellschaftliches Engagement in Afrika, Asien und Lateinamerika. Der Fonds bezeichnet seinen Ansatz laut seiner Website als „resolutely anti-racist, anti-oppressive, anti-colonial“ und verfolgt das erklärte Ziel, Macht und Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben. Gefördert werden prioritär Organisationen mit antirassistischen, antikolonialen und intersektionalen Agenden. Konkrete Beispiele aus öffentlich zugänglichen Unterlagen umfassen Advocacy-Organisationen für sexuelle und reproduktive Rechte in Mexiko, Bolivien und Bangladesch, LBTQI+-Organisationen in Angola und El Salvador sowie politische Netzwerke in Kambodscha. Ein Teil der Förderempfänger wird nach eigenen Angaben des Fonds aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich genannt.
Blended Finance: Modell mit Kontroversen
Der Equality Fund operiert nach dem Blended-Finance-Modell, das öffentliche Mittel mit Privatkapital und Investitionserlösen aus Unternehmensbeteiligungen kombiniert. Wissenschaftliche Studien – u. a. in der Fachzeitschrift New Political Economy (Vol. 30/1, 2024) sowie Berichte von Oxfam International – kommen zu dem Ergebnis, dass solche Strukturen häufig schwer überwachbar sind, höhere Transaktionskosten als direkte Förderung verursachen und das sogenannte Additionalitätsproblem aufwerfen: Es ist oft nicht nachweisbar, ob die erzielten Ergebnisse ohne die Förderung nicht ohnehin eingetreten wären.
20 Fragen zu Transparenz und Kontrolle
Die AfD-Fraktion hat mit der Drucksache 21/6718 vom 25. Juni 2026 insgesamt 20 Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Mittelverwendung und Kontrolle: Die Fraktion fragt nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem BMZ und dem Equality Fund, nach Berichtspflichten, Prüf- und Kontrollrechten des Bundesrechnungshofs sowie nach der Möglichkeit zur Rückforderung bei Mittelfehlverwendung. Außerdem will die Fraktion wissen, ob der Bundesregierung eine vollständige Liste aller Förderempfänger vorliegt – einschließlich derjenigen, die der Fonds aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich nennt.
Darüber hinaus stellt die Anfrage inhaltlich-politische Fragen: Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung die Selbstbeschreibung des Equality Fund als Organisation mit antirassistischen, antikolonialen und intersektionalen Agenden teilt und diese für vereinbar mit den eigenen politischen Grundsätzen hält. Mehrere Fragen betreffen die Förderung von Abtreibungs-Advocacy in Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stehen, und die Vereinbarkeit dieser Förderung mit dem völkerrechtlichen Grundsatz der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten souveräner Staaten.
Förderhistorie und Vergleichbarkeit
Die Anfrage erkundigt sich auch danach, seit wann die Bundesregierung den Equality Fund fördert und wie hoch die jährlichen Zuwendungen seit Beginn waren. Zusätzlich fragt die Fraktion nach vergleichbaren Fonds und Instrumenten, die ebenfalls Blended-Finance-Strukturen mit zivilgesellschaftlichem Fokus besitzen, sowie nach dem konkreten politischen Nutzen für die nationalen Interessen Deutschlands.
Die Antwort der Bundesregierung auf diese 20 Fragen ist bis zum 16. Juli 2026 fällig. Wie die Bundesregierung die Kontrollfragen beantwortet und ob sie Aufschluss über die genaue Mittelverwendung gibt, bleibt abzuwarten. Ähnliche Fragen zu Personalkosten und Transparenz in Bundesbehörden sind zuletzt auch an anderer Stelle parlamentarisch aufgegriffen worden – etwa beim Krankenstand und Personalkosten der BKM-Behörde oder bei der Bilanz des Aussiedlerbeauftragten. Auch die Frage nach dem Einsatz öffentlicher Mittel in der Entwicklungspolitik berührt grundsätzliche Debatten um den richtigen Einsatz von Steuergeld, die zuletzt etwa im Kontext der Übergewinnsteuer und des Rettungsdienst diskutiert wurden.
Weiterlesen:
- BKM-Behörde: Krankenstand sinkt, Personalkosten steigen auf 162 Mio. Euro
- Aussiedlerbeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Übergewinnsteuer: Verbraucherentlastung ohne rechtliche Zweckbindung
Betroffen sind in erster Linie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da es sich um öffentliche Mittel des BMZ handelt. Indirekt betroffen sind Organisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika, die über den Equality Fund Förderung erhalten, sowie die im Bundestag vertretenen Parteien, die über die entwicklungspolitische Ausrichtung der Bundesregierung diskutieren.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6718) ist am 25. Juni 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischem Verfahren 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis zum 16. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache im Bundestagsplenum oder Ausschuss weiterberaten werden.
- Blended Finance
- Finanzierungsmodell, das öffentliche Mittel mit privatem Kapital und Investitionserlösen kombiniert, um Entwicklungsprojekte zu finanzieren.
- Additionalitätsproblem
- Das Additionalitätsproblem bezeichnet die Schwierigkeit nachzuweisen, ob ein gefördertes Ergebnis ohne die öffentliche Förderung nicht ohnehin eingetreten wäre.
- Advocacy
- Politische Interessenvertretung und Lobbyarbeit für bestimmte gesellschaftliche Anliegen, z. B. Zugang zu Abtreibungen oder LGBTQ-Rechte.
Was ist der Equality Fund?
Der Equality Fund ist eine kanadische Organisation, die 2019 mit 300 Mio. CAD staatlicher Anschubfinanzierung gegründet wurde und zivilgesellschaftliche Projekte für Frauen- und LGBTQ-Rechte in Entwicklungsländern fördert.
Wie viel Geld gibt Deutschland an den Equality Fund?
Das BMZ hat laut Pressemitteilung vom 19. Mai 2026 eine Förderung von 18 Mio. Euro angekündigt.
Was ist das Blended-Finance-Modell?
Blended Finance kombiniert öffentliche Fördergelder mit Privatkapital und Investitionserlösen. Kritiker bemängeln schwere Überwachbarkeit und das sogenannte Additionalitätsproblem.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6718 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































