- Keine deutschen Behördenerkenntnisse über Bosnienkrieg-Täter aus Deutschland
- Bundesregierung verweist bei 15 von 16 Fragen auf frühere Parlamentsantworten
- ICTY-Tribunal war bis zur Schließung 2017 nicht mit den Fällen befasst
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6602 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bosnienkrieg (1992–1995) und die fast vier Jahre dauernde Belagerung Sarajevos gehören zu den schwersten bewaffneten Konflikten in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Medienberichte aus jüngerer Zeit beschreiben Vorwürfe, wonach ausländische Freiwillige gezielt Zivilisten als Ziele genutzt haben sollen. Behörden in Österreich und Italien führen dazu nach diesen Berichten Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat bereits in der Vergangenheit Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit den Jugoslawienkriegen eingeleitet. Das Internationale Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) wurde zum 31. Dezember 2017 geschlossen.
Im Detail
Den Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse hierzu vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6602, Antwort zu Frage 3
Waren deutsche Staatsangehörige an Kriegsverbrechen während der Belagerung Sarajevos beteiligt? Diese Frage steht im Mittelpunkt von Drucksache 21/6602, der Antwort der Bundesregierung vom 22. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6372). Das Ergebnis ist knapp: Den deutschen Sicherheitsbehörden liegen laut Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen.
Bosnienkrieg und Belagerung Sarajevos
Der Bosnienkrieg dauerte von 1992 bis 1995; die Belagerung Sarajevos zieht sich über fast vier Jahre und gilt als eine der längsten Belagerungen einer Hauptstadt in der modernen Kriegsgeschichte. Medienberichte, auf die sich die Anfrage stützt, beschreiben Vorwürfe gegen ausländische Freiwillige, die gezielt auf Zivilisten geschossen haben sollen. Behörden in Österreich und Italien führen laut diesen Berichten entsprechende Ermittlungen. Ob und in welchem Umfang deutsche Staatsangehörige beteiligt gewesen sein könnten, ist Gegenstand der 16 Fragen der AfD-Fraktion.
Was gilt aktuell?
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ist in Deutschland zuständig für die Strafverfolgung von Völkerrechtsverbrechen. Er hat in der Vergangenheit bereits Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Jugoslawienkriegen eingeleitet. Auslandskämpfer, ausländische Freiwillige und nichtregulläre Kämpfer werden dabei jedoch nicht als eigene Kategorie in den Verfahrensregistern des GBA geführt. Das Internationale Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) war nach Angaben der Bundesregierung bis zu seiner Schließung am 31. Dezember 2017 nicht mit den konkret angefragten Sachverhalten befasst.
Bundesregierung verweist auf frühere Parlamentsantworten
Für den überwiegenden Teil der 16 Fragen gibt die Bundesregierung keine neuen Sachinformationen, sondern verweist auf Antworten zu früheren Kleinen Anfragen der Fraktionen PDS (BT-Drs. 14/6413), Die Linke (BT-Drs. 18/818) sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 21/5697). Die Fragen 4 bis 8 — unter anderem zur möglichen Beteiligung von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, zu früheren Ermittlungen und zu paramilitärischen Netzwerken — werden gemeinsam beantwortet mit dem Hinweis, es werde auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 verwiesen. Ebenso werden die Fragen 9, 11 und 16 zum internationalen Behördenaustausch und zu europäischen Ermittlungsverfahren gebündelt und auf BT-Drs. 21/5697 verwiesen.
Einzige direkte Sachaussage
Als einzige klare Sachaussage enthält die Drucksache die Antwort zu Frage 3:
Den Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse hierzu vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen.
Diese Aussage gilt nach der Logik der Antwort auch für die Fragen 4 bis 8, die auf Frage 3 und die Fragen 1 und 2 zurückverwiesen werden.
Kriegsverbrechen-Aufarbeitung: Position der Bundesregierung
Auf die Fragen 14 und 15 zur sicherheitspolitischen Bedeutung transnationaler Gewaltstrukturen und zur historisch-strafrechtlichen Aufarbeitung antwortet die Bundesregierung, sie messe der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen eine große Bedeutung bei. Der GBA habe zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen eingeleitet, darunter auch Verfahren mit Bezug zu den Jugoslawienkriegen. Konkrete neue Maßnahmen oder aktuelle Verfahrensschritte werden dabei nicht genannt.
Die Drucksache zeigt ein für diesen Themenbereich typisches Muster: Wo neue Medienberichte parlamentarische Anfragen auslösen, verweist die Bundesregierung auf bereits erteilte Antworten und erklärt das Informationsbild für unverändert. Ähnliche Fragestellungen zur Transparenz bei Sicherheitsbehörden oder zur langjährigen Verzögerung bei der Anerkennung von Extremismusfolgen zeigen, dass parlamentarische Anfragen in sensiblen Sicherheitsthemen häufig mit Verweisen auf frühere Antworten oder laufende Verfahren beantwortet werden.
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Betroffen sind potenziell Überlebende und Angehörige der Opfer der Belagerung Sarajevos sowie mögliche Tatverdächtige mit deutschen Pässen oder Wohnsitz in Deutschland. Mittelbar berührt das Thema alle, die an der strafrechtlichen Aufarbeitung transnationaler Kriegsverbrechen interessiert sind.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten der 16 Fragen nicht inhaltlich neu, sondern verweist durchgängig auf frühere Antworten zu Kleinen Anfragen anderer Fraktionen (BT-Drs. 14/6413, 18/818, 21/5697). Lediglich zu Frage 3 gibt es eine direkte Sachaussage; bei Fragen 4 bis 8 wird pauschal auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 verwiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.06.2026) Kriegsverbrechen-Verdacht: Deutsche im Bosnienkrieg unter Lupe →
- GBA – Generalbundesanwalt
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist zuständig für die Strafverfolgung besonders schwerer Straftaten, darunter Terrorismus und Völkerrechtsverbrechen.
- ICTY
- Das Internationale Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien war ein UN-Sondergericht zur Verfolgung von Kriegsverbrechen in den Jugoslawienkriegen; es wurde am 31. Dezember 2017 geschlossen.
- Völkerrechtsverbrechen
- Schwerste Verstöße gegen das Völkerrecht, wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord, die international oder national verfolgt werden können.
Gibt es deutsche Verdächtige bei Bosnienkrieg-Verbrechen?
Laut Bundesregierung liegen den deutschen Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse vor, die über Medienberichte hinausgehen.
Hat das ICTY jemals gegen Verdächtige aus Deutschland ermittelt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die genannten Sachverhalte bis zur Schließung des ICTY am 31. Dezember 2017 nicht Gegenstand von ICTY-Verfahren.
Warum verweist die Bundesregierung so oft auf frühere Antworten?
Die Bundesregierung betrachtet die Sachverhalte als bereits behandelt und sieht durch neue Medienberichte keinen Anlass, von früheren Positionierungen abzuweichen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6602 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































