- Rekord bei Konzertbesuchern 2024, aber kleine Clubs weiter unter Druck
- Bundesweite Ticketpflichtabgabe verfassungsrechtlich als Sonderabgabe grundsätzlich möglich
- Live Music Fund Germany startet freiwillig als Alternative zur gesetzlichen Pflichtabgabe
Livemusikveranstalter in Deutschland: Boom bei Grossevents, Krise bei kleinen Buehnen
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer im Juni 2026 abgeschlossenen Analyse die wirtschaftliche Lage der Livemusikveranstalter in Deutschland untersucht sowie Finanzierungsmodelle und verfassungsrechtliche Fragen rund um eine mögliche Ticketpflichtabgabe beleuchtet.
Gespaltene Entwicklung im Konzertmarkt
Mit 70 Millionen Konzertbesuchern wurde 2024 laut GEMA ein neuer Rekord verzeichnet. Die Umsaetze im Livemusikmarkt übertrafen mit rund 2,05 Milliarden Euro bereits 2023 das Vor-Corona-Niveau. Allerdings zeigt die Analyse eine deutliche Spaltung: Grosskonzerte mit über 5.000 Besuchern verzeichneten ein Plus von 40 Prozent gegenueber 2019, während kleine Konzerte mit bis zu 500 Besuchern weiterhin unter dem Vorpandemie-Niveau liegen. Rund 90 Prozent aller Konzerte finden in dieser kleinen Kategorie statt. Die durchschnittliche Besucherzahl je Konzert liegt dort bei nur etwa 122 Personen – deutlich unter einer wirtschaftlich tragfaehigen Auslastung.
Auch die Clublandschaft steht laut dem Branchenverband LiveKomm unter erheblichem Druck. Steigende Mieten, hoehere Produktionskosten und gestiegene Gagenforderungen belasten die Musikspielstaetten. 61 Prozent der befragten Clubs gaben an, weniger Nachwuchskuenstlern eine Buehne bieten zu können als zuvor.
Bestehende Fördermodelle und internationale Beispiele
Die Analyse stellt verschiedene bestehende Abgabe- und Umlagenmodelle im Kulturbereich vor, darunter die Filmabgabe nach dem Filmfoerderungsgesetz (FFG), das Saechsische Kulturraumgesetz sowie die Kulturfoerderung von GEMA und GVL. Als auslaendische Vorbilder werden das britische Modell des Music Venue Trust mit einem freiwilligen Ticket-Levy sowie das franzoesische Centre national de la musique beschrieben, das eine Abgabe von 3,5 Prozent auf Ticketeinnahmen erhebt.
In Deutschland ist seit Januar 2026 der Live Music Fund Germany aktiv, der von der Bundesstiftung LiveKultur getragen wird. Er finanziert sich zunaechst durch freiwillige Spenden beim Ticketkauf und soll in weiteren Phasen um automatisch inkludierte Beitraege und Mikroabgaben von Branchenakteuren ergaenzt werden.
Verfassungsrechtliche Einordnung einer Pflichtabgabe
Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Ergebnis, dass der Bund eine Pflichtabgabe im Livemusikbereich grundsätzlich auf seine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wirtschaftsrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) stuetzen könnte – sofern der Schwerpunkt der Regelung wirtschaftsrechtlicher Natur ist, was in Anlehnung an die verfassungsgerichtlich bestaetigte Filmabgabe plausibel erscheint. Eine Umsetzung als Steuer scheidet hingegen mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus, da es sich um eine oertliche Aufwandsteuer handeln wuerde, für die die Laender zuständig sind.
Als Sonderabgabe müsste eine Ticketabgabe strenge Anforderungen erfüllen: eine homogene Gruppe von Abgabepflichtigen, eine besondere Finanzierungsverantwortung dieser Gruppe sowie eine nachweislich gruppennuetzige Verwendung der Mittel. Bei fördernden Sonderabgaben – wie es eine Ticketabgabe darstellen wuerde – stellt das Bundesverfassungsgericht besonders hohe Anforderungen an den evidenten Gruppennutzen. Die konkrete verfassungsrechtliche Belastbarkeit haengt massgeblich von der genauen Ausgestaltung ab.

































































